Frühdienst

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Mit Frühschicht oder auch Frühdienst wird in der stationären Pflege die Schicht bezeichnet, während derer das morgendliche Aufstehen, Frühstücken und ein Großteil der pflegerischen Grundversorgung der Kunden(innen) stattfinden. Neben der Frühschicht gibt es in der Regel den Spätdienst und den Nachtdienst. Es werden aber auch - besonders an Wochenenden - geteilte Dienst angeordnet, bei denen die Arbeit während der Frühschicht beginnt, dann unterbrochen wird und zur Spätdienstzeit fortgesetzt wird. In manchen Einrichtungen gibt es auch noch eine überlappende Dienstform (Tagdienst, Mittelschicht).

ATL[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Mit Frühschicht wird pflegerisch verbunden, welche Tätigkeiten/Maßnahmen zu der morgendlichen Grundversorgung gehören. Dieser Pflegebedarf der Kundinnen ist ein wichtiger Aspekt jeder Analyse des Arbeitsanfalles.

Arbeitsrechtliches[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Arbeitsrechtlich endet die zuschlagpflichtige Nachtarbeit um 6.00 Uhr, so dass die Arbeitszeit während der Frühschicht, die meistens zwischen 6 und 7 Uhr beginnt, nicht mehr zuschlagspflichtig ist.

Der Arbeitnehmer muss vor dem Schichtbeginn eine mindestens elfstündige Ruhezeit gehabt haben (§ 5 ArbZG). In Krankenhäusern, Pflege- und anderen Betreuungseinrichtungen darf die Ruhezeit um eine Stunde auf zehn Stunden verkürzt werden. Wird die Ruhezeit derart verkürzt, muss zum Ausgleich für jede verkürzte Ruhezeit innerhalb eines Monats eine andere Ruhezeit auf mindestens zwölf Stunden verlängert werden. Beginnt die Frühschicht um 6.00 Uhr, muss der Arbeitnehmer also am Abend zuvor in der Regel bis 19.00 Uhr, spätestens aber um 20.00 Uhr Feierabend gehabt haben. Während der Ruhezeit darf Rufbereitschaft (nicht Anwesenheitsbereitschaft) angeordnet werden.

Die so genante Übergabe, also die Weitergabe wichtiger Informationen an das Personal der ablösenden Schicht, ist eine Arbeitsleistung und damit zu vergüten. Bei der Planung des Schichtplans ist deshalb darauf zu achten, dass sich die Schichtzeiten der vorangehenden und der ablösenden Schicht für die notwendige Übergabezeit überlappen.

Nicht zur Arbeitszeit wird die gesetzlich vorgeschriebene Pause gerechnet, die bei einer mehr als sechsstündigen Schichtzeit insgesamt mindestens 30 Minuten dauern muss. Sie darf in zwei Abschnitte von jeweils 15-minütiger Dauer aufgeteilt werden. Die Pausenzeit muss spätestens am Beginn der Pause feststehen. Der Arbeitgeber ist dafür verantwortlich, dass seine Arbeitnehmer die Gelegenheit haben, ihre Arbeit für eine Erholungspause zu unterbrechen. Er darf nicht anordenen, dass sich der Arbeitnehmer während der Pause für einen eventuellen Arbeiteinsatz bereit halten muss. Die Pausenzeit ist in der Regel nicht zu vergüten. Nach dem TVöD (§ 6 Abs. 1 Satz 2) werden ausnahmsweise bei Wechselschichtarbeit die gesetzlich vorgeschriebenen Pausen in die Arbeitszeit eingerechnet

Das Festlegen der allgemeinen Schichtzeiten und die Bestimmung der individuellen Arbeitszeit jedes Arbeitnehmers im Dienstplan unterliegt dem Direktionsrecht des Arbeitgebers. Dieser hat sein Direktionsrecht nach billigem Ermessen auszuüben.

Arbeitsverträge enthalten zu den Schichtzeiten regelmäßig keine Regelungen. Dort ist nur die durchschnitliche Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit vereinbart.

Arbeitsanfall, Arbeitsablauf[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Je nach Arbeitsteilung zwischen den verschiedenen Pflegeteams im Laufe der 24 Stunden eines Tages gehören zur Frühschicht Maßnahmen zur OP-Vorbereitung, Diagnostik, zum morgendlichen Aufstehen, Frühstücken und der pflegerischen Grundversorgung der KundInnen.

In den meisten Einrichtungen gibt es dafür eine mehr oder minder feste Reihenfolge, für die eine Arbeitsverteilung (Einteilung) vorzunehmen ist. Dieser Schichtablauf ist so etwas wie ein "heimlicher Standard", den alle kennen und respektieren sollen. Z. B. im Sinne von "Um halb neun gibt es im Wohnbereich A Frühstück." (und: "Die und die Arbeiten müssen bis dahin von dir erledigt sein."

In vielen Wohnbereichen/Stationen gibt es dafür auch ein Muster oder eine Liste, in der zum Teil sehr detailliert beschrieben ist, was wann zu erledigen ist. Wenn es sie gibt, sollte die Liste Teil der Einarbeitung sein. Fragen Sie mal nach Arbeitsablauf, Schichtplan, Schichtablauf o. ä. Denn die Nichtbeachtung kann -fast wie die Missachtung eines Tabus- zu Sanktionen durch die übrigen Mit-Schwestern (korrekt: Mitarbeitenden) führen.

Die Einteilung kann täglich neu erfolgen (z. B. wegen der von Tag zu Tag unterschiedlichen Mitarbeitenden) oder wochenweise oder regelmäßig gleich bleiben. Sie ist wichtiger Teil der Arbeitsorganisation und eine Führungsaufgabe der Leitungs-Fachkraft (Stationsleitung, Schichtleitung etc).

Die Untersuchung der Arbeitsverteilung in einer Station/WB kann ergeben, dass die Frühschicht in der Einrichtung mit Arbeiten überfrachtet wird, die im Tagesverlauf auch an anderer Stelle erledigt werden könnten. Der Grund dafür ist häufig das Argument: "Das haben wir schon immer ..."

Aus Sicht der KundInnen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Mit dem Schichtbetrieb sind Vor- und Nachteile verbunden, die grob zusammengefasst auf die Diskrepanz oder Übereinstimmung zwischen Bedarf und Angebot hinauslaufen.

Vorteile[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Hilfebedarf kann bereits frühmorgens erfüllt werden.
  • Morgendliche Kommunikation mit ausgeruhter PflegerIn macht den Tagesanfang leichter.

Nachteile[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Täglich wechselnde Personalzusammensetzung erschwert eine kontinuierliche Versorgung.
  • Ruhestörung durch die Versorgung in Doppel-/Mehrbettzimmern bei verschiedenen Aufwachgewohnheiten
  • Die Pflege am Morgen erfolgt in einer Stoßzeit - trotz meist höherem Personaleinsatz zwischen 5:00 und 10:00 Uhr können weder Zeitpunkt noch Dauer der Pflege den individuellen Bedürfnissen genau entsprechen.

Siehe auch:[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]