Bündnis „Digitalisierung in der Pflege“
Um die Digitalisierung auch in der Pflege in Deutschland voranzubringen, haben sich im Jahr 2020 sieben Verbände aus dem Gesundheits- und Sozialwesen zum Bündnis „Digitalisierung in der Pflege“ zusammengeschlossen. Übergeordnete Forderung ist die Einrichtung eines Kompetenzzentrums sowie ein Nationaler Strategieplan zur „Digitalisierung der Pflege“. Das Bündnis setzt sich zusammen aus dem Bundesverband Gesundheits-IT (bvitg) und dem Verband der diakonischen Dienstgeber in Deutschland (VdDD) als Initiatoren sowie dem Deutschen Pflegerat (DPR), dem Deutschen Evangelischen Verband für Altenarbeit und Pflege (DEVAP), dem Fachverband Informationstechnologie in Sozialwirtschaft und Sozialverwaltung (Digitalverband Finsoz), dem Verband für Digitalisierung der Sozialwirtschaft (vediso) und dem Verband katholischer Altenhilfe in Deutschland e. V. (VKAD).
Die Verbände des Bündnisses haben im Rahmen der Bundestagswahl 2021 vier Empfehlungen formuliert, wie in einem Koalitionsvertrag die Weichen für eine digitalere Pflege gestellt werden können:
Einrichten eines Kompetenzzentrums Digitale Pflege
Als zentrales Gremium – ähnlich dem health innovation hub (hih) des Bundesgesund-heits¬ministeriums übernimmt das Kompetenzzentrum strategische und technisch-fachliche Aufgaben und vernetzt die unterschiedlichen Akteure miteinander. Das übergeordnete Ziel des Kompetenzzentrums sollte es dabei sein, dass die Pflege und deren Spezifika bei allen Digitalisierungsbemühungen im Gesund¬heitsbereich stärker berücksichtigt werden.
Erstellen eines Nationalen Strategieplans „Digitalisierung in der Pflege“
Der Rückstand der Pflege bei der Digitalisierung kann nur mit einem strategischen Vorgehen eingeholt werden. Deshalb braucht es einen Strategieplan, der strukturiert die bestehenden Hemmnisse angeht und ungenutzte Potenziale erschließt. Die Entwicklung eines solchen Strategieplans ist ein wesentlicher Aufgabenbereich des Kompetenzzentrums.
Digitale Teilhabe ermöglichen & Assistive Technologien fördern
Mit dem Einsatz digitaler Technologien und Anwendungen eröffnen sich neue Möglichkeiten zur digitalen Teilhabe. Damit diese genutzt und Pflegende entlastet werden können, muss eine digitale Mindestausstattung für ambulante, stationäre und klinische Pflegeeinrichtungen definiert werden. Eine große Rolle spielt in diesem Zusammenhang eine flächendeckende Analyse des digitalen Reifegrades dieser Organisationen.
Digitalisierungskosten refinanzieren
Die nutzenstiftende Digitalisierung der Pflege kann nur gelingen, wenn die entstehen¬den Folgekosten refinanziert werden. Dafür müssen das Sozialgesetzbuch V und XI sowie das Krankenhausfinanzierungsgesetz hinsichtlich Vergütung und Entgelte für digitale Investitionen ergänzt werden.
Die ausführlichen Empfehlungen können auf den Websites der beteiligten Verbände abgerufen werden.