Hand halten

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Das Hand halten bei Sterbenden ist eine Form der Kommunikation ohne Worte; es sollte nicht mit einem puren Ritual verwechselt werden.


Beschreibung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Das Hand halten bei Sterbenden ist Kommunikation. Es gibt dabei wechselnde Sender und Empfänger. Allerdings ist im Unterschied zum Chat oder Gespräch die Antwort nicht immer eindeutig oder unter Umständen sogar überhaupt nicht erkennbar. Aber die Hand wird gehalten, weil es dadurch die Möglichkeit der Kommunikation zwischen Pflegendem und der zu pflegenden sterbenden Person gibt. Auch in dieser Lage, in der viele Patienten möglicherweise bereits Defizite in der Wahrnehmung und der Gehirnleistung haben. Kommunikation umfasst dabei die Aspekte der Wahrnehmung, Informationsverarbeitung, die Prüfung einer Reaktionsmöglichkeit, emotionale Konnotationen bei beiden Beteiligten und evtl. eine direkte Antwort.

Professionell Pflegende sollen diese Situation aushalten können. Als Sitzwache zur Begleitung Schwerkranker und Sterbender im Krankenhaus, im Alten- und Pflegeheim oder im häuslichen Bereich scheint das problemlos möglich zu sein. Aber von vielen Pflegenden ohne solche Sitzwachen im regulären Pflegedienst einer Station wird die Personalsituation bemängelt, die nur noch körperliche Versorgung ermöglicht und Zuwendung und Begleitung verhindert (Vgl. Zürichsee-Zeitung, 22.01.05). Für viele Menschen ist es eine grausame Vorstellung, alleine sterben zu müssen. Das Halten der Hand vermittelt dem Patienten ein Gefühl der Nähe und zeigt ihm, dass er nicht alleine gelassen wird. Es ist im Pflegealltag häufig zu beobachten, das Sterbende nach der Hand der Pflegekraft greifen. Damit macht der Patient sehr deutlich, dass er nicht wünscht, dass die Plegekraft in dieser Situation das Zimmer verlässt. Der Patient möchte nicht alleine gelassen werden und wird häufig bedeutend ruhiger, wenn er die Nähe eines anderen Menschen spürt.

Eine weitere Methode ist das Umfassen des Unterarmes des Kranken mit dem eigenen Unterarm, dadurch ist noch mehr Nähe bei wenig Aufwand möglich, wenn dies erwünscht ist (sitzen sollte man dabei als Begleiter aber schon). Zu unterlassen ist aber das Streicheln des Kopfes oder das Tätscheln des Gesichtes; der Kranke, der sich evtl. nicht mehr in irgendeiner Form äußern kann, ist kein Haustier und kein Baby!

Ehrenamtliche übernehmen häufig diesen Part der Begleitung. Hier ein Zitat aus der Selbstdarstellung einer Sitzwachen-Gruppe:

"Ob wir still am Bett sitzen, ob wir kleine Handreichungen tun, ob wir die Hand halten, ob wir etwas sprechen, einen Liedvers singen oder beten, feste Regeln gibt es keine, nach denen zu handeln wäre." (siehe Link zum Ökumenischen Arbeitskreis Sitzwache, Kornwestheim)

Ausnahmen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Wichtig ist aber zu wissen, daß es auch Menschen gibt, die allein sein und allein sterben möchten.

Es kann den Pflegenden dann schwer fallen, sich danach zu richten, sich zurückzunehmen und "nichts" zu tun.

Nur deshalb ist die Forderung von Claus Fussek nach einer "Hand für jeden Sterbenden" kritisch zu betrachten. Der Kern, dass es die Zeit für Pflegende geben muss, Sterbende ohne Stoppuhr, ohne Leistungspaket der Pflegeversicheung zu begleiten, die ist in vollem Umfang richtig.

Dennoch ist es selbstverständlich, regelmäßig nach dem Kranken zu schauen, in respektvollem Abstand.

Es lassen sich nicht alle Schwierigkeiten (z.B. starke motorische Unruhe) der sterbenden Person mit Anwesenheit und Hand halten beheben. Es bedarf gleichzeitig guter Symptomkontrolle durch geschultes Personal, wenn sich das "normale" Geschehen zur Krise entwickelt, um unangemessene Interventionen zu vermeiden, die den Sterbeprozess stören würden.

Teambesprechungen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Sie sollten neben der Pflegeplanung auch regelmäßig dazu genutzt werden, um gemeinsam den Umfang der Begleitung kritisch zu überlegen und evtl. von den Leitungen mehr Personal einzufordern. Die Verantwortlichkeit dafür liegt auch bei jeder/-em einzelnen Pflegenden.

Problematik (der finanziellen Art)[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Im Stationären Hospiz gibt es eine Rahmenvereinbarung mit den Kranken-/Pflegekassen über den Tagessatz. Der bewilligte Betrag deckt etwa 40-80% der tatsächlichen Kosten dort. Zeitliches Limit: vier Wochen, vor Ablauf dieser Frist muss eine Verlängerung beantragt werden. Im übrigen stationären Bereich gibt es keine derartige Vereinbarung, weil die Kassen davon ausgehen, dass dies eine Regelleistung ist, die im Tagessatz/Leistungspaket etc. enthalten ist.

Siehe auch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Kränzle, S.; Schmid, U.; Seeger, C. (Hrsg.) : “Palliative Care. 2. Auflage 2007, XX, 365 S. ISBN 978-3-540-72324-0 (Zur Kommunikation mit Sterbenden)
  • Johann-Christoph Student, Annedore Napiwotzky: Palliative Care. Wahrnehmen - verstehen - schützen. Thieme, Stuttgart u. a. 2007, ISBN 978-3-13-142941-4 (z. B. Kapitel Kommunikation, Seiten 45 - 60)

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]