Persönliche Hygiene

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Die "Persönliche Hygiene" ist im Sinne der Hygiene keine Maßnahme zur Vermeidung von Infektionen im Eigentlichen, sondern wird umgangssprachlich für die gewöhnliche tägliche Körperpflege benutzt. Da diese Maßnahmen der Körperpflege, geringfügig auch zur Reduktion von Krankheitserregern führen, werden sie gerne mit Hygiene im obengenannten Sinne (Infektionsprophylaxe) verwechselt. Die Ablehnung von abgeheilten, nicht infizierten Piercings oder Tatoos erfolgt nicht aus begründbaren hygienischen Gründen, sondern aus anderen nicht erklärbaren diffusen Gründen. Nachvollziehbare und begründete hygienische Gründe gegen diese Modeerscheinungen fallen dabei unter die persönlichen Risiken der Träger (Übertragung von Hepatitis oder HIV, Unverträglichkeit der eingesetzten Pigmente usw.) nicht unter den allgemeinen Gesundheitsschutz der Patientenbelange berührt.

Im professionellen Sinn[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Zur "persönlichen Hygiene" im weitesten Sinn gehört vor dem Dienst auch die eigene Körperpflege. Dies schließt z. B. tägliche Körperpflege (Dusche, Zahnpflege, Reinigen und Kürzen von Nägeln, Haarpflege, Eincremen, Wäsche-/Kleidungswechsel usw.) mit ein. Diese Maßnahmen dienen allerdings eher dem eigenen Wohlbefinden und dem sozialen Miteinander (schließlich will man nicht durch üble Gerüche auffallen) als der Gesunderhaltung oder Hygiene. Zur "persönlichen Hygiene" im engeren Sinne gehört insofern auch das "saubere Auftreten" (saubere Hände, keine "Trauerränder" unter den Nägeln) von Personen in der Krankenversorgung. Aber mehr noch die sinnvoll durchgeführte hygienische Händedesinfektion. Für die zweckgerichtete Händedesinfektion können die "5 Indikationen" der Aktion saubere Hände dienen, die die Notwendigkeit bei bestimmten Verrichtungen veranschaulicht:

  1. VOR Patientenkontakt (um den Patienten vor Kolonisation mit Erregern, welche die Hand der Mitarbeiter temporär besiedeln, zu schützen)
  2. VOR aseptischen Tätigkeiten (um den Patienten vor dem Eintrag von potentiell pathogenen Erregern, inklusive seiner eignen Standortflora, in sterile/nicht kolonisierte Körperbereiche, zu schützen)
  3. NACH Kontakt mit potentiell infektiösen Materialien (Schutz des Personals und der erweiterten Patientenumgebung vor potentiell pathogenen Erregern, Schutz nachfolgender Patienten)
  4. NACH Patientenkontakt (Schutz des Personals und der erweiterten Patientenumgebung vor potentiell pathogenen Erregern, Schutz nachfolgender Patienten)
  5. NACH Kontakt mit Oberflächen in unmittelbarer Umgebung des Patienten (Schutz des Personals und der erweiterten Patientenumgebung vor potentiell pathogenen Erregern, Schutz nachfolgender Patienten)

Zum Dienstbeginn[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Das Waschen der Hände ist aus dermatologischer und hygienischer Sicht verzichtbar. Das Waschen der Hände nimmt der Haut körpereigene Schutzstoffe und macht die Haut empfindlicher. Werden die Hände gewaschen, ist zu beachten:

  • Wasser nicht zu warm oder gar heiß!
  • das Waschen auf die Handinnenfläche/-griffläche (wo die größte Anschmutzungen sind) konzentrieren. Diese besitzt (durch das vermehrte vorhandensein von Talg- und Schweißdrüsen) natürlicherseits mehr Potential zur Regeneration als die Handrückseite!
  • Seifenreste sind gründlich abzuspülen. Sie verschieben den PH-Bereich der Haut in einen für die Gesunderhaltung der Haut nachteiligen Bereich!
  • Die Haut muss sorgfältig und gründlich abgetrocknet werden.
  • Die Haut wird nach dem Waschen mit einer geeigneten Hautcreme dünn eingefettet, um der Haut Schutzstoffe zurückzugeben die durch das Waschen entfernt wurden.

Dabei ist das Prinzip "lieber öfter und wenig" zu beherzigen, damit keine Cremespuren z. B. auf Dokumenten oder Trinkgläsern zurückbleiben! Eine gut gepflege (= eingecremte) Haut ist gesünder und damit keimärmer als eine Haut, die durch häufiges Waschen und mangelnde Pflege rau, schuppig spröde und wund ist. Die Hautpflegeprodukte sind vom Arbeitgeber zu bereitzustellen. Es sind Produkte zu wählen, die den dermatologischen Erfordernissen entsprechen und in Gebinden bereitstehen aus denen sich das Produkt kontaminationsfrei entnehmen lässt. Zudem dürfen keine Gemeinschaftsseifenstücke benützt werden oder Stoffhandtücher, sondern entweder Einwegseifenstücke oder Flüssigseife aus Spendern, sowie Einweghandtücher. Die professionelle Keimreduktion erfolgt (bis auf wenige Ausnahmen, wie z. B. Clostidien = Sporenbildner) durch die hyienische Händedesinfektion. Dazu ist zwingend erforderlich, dass auf das Tragen von Ringen, Uhren und sonstigen Schmuck an Händen und Unterarmen zu verzichten ist (TRBA 250 und Richtlinie des Robert-Koch-Insitutes {RKI})! Dazu gehören auch Nagellack, künstliche Nägel, Nagelapplikationen und ähnliches, da auch solche verzichtbaren "Verschönerungen" in der Vergangenheit leider mit Keimübertragungen assoziiert waren. Die Keimreduktionsrate der Seifenwaschung liegt nur gerinfügig über der durch Wasserwaschung. Dabei werden allerdings die Keime nicht abgetötet, sondern bestenfalls abgespült. Im schlimmsten Fall werden die Keime lebend auf die Kleidung verspritzt!

Kleidung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Arbeitskleidung wird vom Arbeitgeber gestellt und durch zertifizierte Dienstleister chemothermisch aufbereitet. Dabei werden sämtliche Verkeimungen und eventuell anhaftender Schmutz zuverlässig entfernt. Das Aufbereiten durch den Arbeitnehmer im eigenen häuslichen Umfeld und einer Haushaltswaschmaschine kann nicht annähernd die erforderliche Keimreduktion erreichen, als die Wäsche durch Dienstleister. Außerdem nimmt der Arbeitnehmer unwissentlich die Verkeimung des häuslichen Umfeldes durch unter Umständen mitgebrachte Problemkeime in Kauf, was durch die Aufbereitung in industriellen Zentralwäschereien ausgeschlossen ist!

Bereichskleidung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die für bestimmte ausgewählte Bereiche notwendige Bereichskleidung wird nicht wie allgemein angenommen aus hygienischen Gründen getragen, sondern dient der farblichen Abgrenzung von Bereichen mit besonderen Aufgaben. Dazu zählen der OP, Intensivmedizinischen Abteilungen, TUR, Endoskopie, Dialyse usw.. Für sie kann der Arbeitgeber eine farblich gekennzeichnete Kleidung vorschreiben. Die (meist grüne) OP-Kleidung sollte (außer bei vitalen Notfällen) beim Verlassen der Abteilung gegen andersfarbige (meist weise) Kleidung gewechselt werden!

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • [1] Homepage des Robert Koch-Institutes
  • [2] Die Seiten des Aktionsbündnisses "Aktion saubere Hände"
  • [3] Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene
  • [4] Präventivkampagne der Unfallkassen
  • [5] Seiten der Firma Hartmann zum Thema Hautschutz

Siehe auch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]