Expertenstandard Entlassungsmanagement
Der Expertenstandard Entlassungsmanagement in der Pflege [1] wurde für Deutschland vom Deutschen Netzwerk für Qualitätsentwicklung in der Pflege (DNQP) entwickelt.
Expertenstandard[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
- Standardaussage
- Jeder Patient mit einem poststationären Pflege- und Unterstützungsbedarf erhält ein individuelles Entlassungsmanagement zur Sicherung einer kontinuierlichen bedarfsgerechten Versorgung.
- Begründung
- Versorgungsbrüche bei der Entlassung bergen gesundheitliche Risiken und führen zu unnötiger Belastung von Patienten und ihren Angehörigen sowie zu hohen Folgekosten. Mit einem frühzeitigen und systematischen Assessment sowie Beratungs-, Schulungs- und Koordinationsleistungen und abschließender Evaluation trägt die Pflegefachkraft dazu bei, Versorgungskontinuität herzustellen.
Struktur | Prozess | Ergebnis | |
Die Einrichtung... | Die Pflegefachkraft... | ||
1 | S1a - Die Einrichtung verfügt über eine schriftliche Verfahrensregelung für ein multidisziplinäres Entlassungsmanagement. Sie stellt sicher, dass die für ihre Patientengruppen erforderlichen Einschätzungskriterien, Assessment- und Evaluationsinstrumente vorliegen. S1b - Die Pflegefachkraft beherrscht die Auswahl und Anwendung von Instrumenten zur Einschätzung des erwartbaren Versorgungs- und Unterstützungsbedarfs nach der Entlassung. |
P1 - führt mit allen Patienten und ihren Angehörigen innerhalb von 24 Stunden nach der Aufnahme eine erste kriteriengeleitete Einschätzung des zu erwartenden Unterstützungsbedarfs durch. Diese Einschätzung wird bei Veränderung des Krankheits- und Versorgungsverlaufs aktualisiert. - nimmt bei erwartbarem poststationärem Unterstützungsbedarf ein differenziertes Assessment mit dem Patienten und seinen Angehörigen mittels eines geeigneten Instruments vor. |
E1 Eine aktuelle, systematische Einschätzung des erwartbaren poststationären Unterstützungs- und Versorgungsbedarfs liegt vor. |
2 | S2 - verfügt über Planungs- und Steuerungswissen in Bezug auf das Entlassungsmanagement. | P2 - entwickelt in Abstimmung mit dem Patienten und seinen Angehörigen sowie den beteiligten Berufsgruppen unmittelbar im Anschluss an das differenzierte Assessment eine individuelle Entlassungsplanung. | E2 Eine individuelle Entlassungsplanung liegt vor, aus der die Handlungserfordernisse zur Sicherstellung einer bedarfsgerechten poststationären Versorgung hervorgehen. |
3 | S3 - verfügt über die Fähigkeiten, Patient und Angehörige in Bezug auf den poststationären Pflegebedarf zu beraten und zu schulen sowie die Koordination der weiteren an der Schulung und Beratung beteiligten Berufsgruppen vorzunehmen. | P3 - gewährleistet für den Patienten und seine Angehörigen eine bedarfsgerechte Beratung und Schulung. | E3 Patient und Angehörigen sind bedarfsgerechte Beratung und Schulung angeboten worden, um veränderte Versorgungs- und Pflegeerfordernisse bewältigen zu können. |
4 | S4 - ist zur Koordination des Entlassungsprozesses befähigt und autorisiert. | P4 - stimmt in Kooperation mit dem Patienten und seinen Angehörigen sowie den intern und extern beteiligten Berufsgruppen und Einrichtungen rechtzeitig den voraussichtlichen Entlassungstermin und den Unterstützungsbedarf des Patienten ab. - bietet den Mitarbeitern der weiterbetreuenden Einrichtung eine Pflegeübergabe unter Einbeziehung des Patienten und seiner Angehörigen an. |
E4 Mit dem Patienten und seinen Angehörigen sowie den weiterversorgenden Berufsgruppen und Einrichtungen sind der Entlassungstermin sowie der Unterstützungs- und Versorgungsbedarf abgestimmt. |
5 | S5 - verfügt über die Fähigkeiten zu beurteilen, ob die Entlassungsplanung dem individuellen Bedarf von Patient und Angehörigen entspricht. | P5 - führt mit dem Patienten und seinen Angehörigen spätestens 24 Stunden vor der Entlassung eine Überprüfung der Entlassungsplanung durch. Bei Bedarf werden Modifikationen eingeleitet. | E5 Die Entlassung des Patienten ist bedarfsgerecht vorbereitet. |
6 | S6 - ist befähigt und autorisiert, eine abschließende Evaluation der Entlassung durchzuführen. | P6 - nimmt innerhalb von 48 Stunden nach der Entlassung Kontakt mit dem Patienten und seinen Angehörigen oder der weiterbetreuenden Einrichtung auf und überprüft die Umsetzung der Entlassungsplanung. | E6 Der Patient und seine Angehörigen haben die geplanten Versorgungsleistungen und bedarfsgerechte Unterstützung zur Bewältigung der Entlassungssituation erhalten. |
Fußnoten[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
- ↑ Expertenstandard Entlassungsmanagement in der Pflege, Entwicklung - Konsentierung - Implementierung (April 2004) Hrsg.: Deutsches Netzwerk für Qualitätsentwicklung in der Pflege (DNQP), ISBN: 3-00-010559-X, 148 Seiten, Preis: 17,50 € (inkl. MwSt. und Versand) Bezugsadresse: DNQP Fachhochschule Osnabrück, Postfach 19 40, 49009 Osnabrück, Fax (0541) 9 69 - 29 71, e-mail dnqp@fh-osnabrueck.de
Siehe auch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
- Entlassungsmanagement - Nationale Expertenstandards
- Geriatrisches Assessment – Pflegeassessment - Assessmentinstrumente
- Heimaufnahme (Vorbereitung der Heimaufnahme)
- Nürnberger Altersinventar
- Überleitungsmanagement
Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
- Bärbel Dangel: Pflegerische Entlassungsplanung: Ansatz und Umsetzung mit dem Expertenstandard. Urban & Fischer, Elsevier, 2004. ISBN 978-3-437-27010-9
- K. Wingenfeld (2004): Grenzen der Evidenzbasierung komplexer pflegerischer Standards am Beispiel des Entlassungsmanagements. In: Pflege & Gesellschaft 9 (3) (auf dv-pflegewissenschaft.de)
- Susanne Weiß: Expertenstandard Entlassungsmanagement. In: Geprüfte Schulungsmaterialien für die Pflege. Raabe Verlag. Berlin 2010
- Sandra Altmeppen: Zwischen Tür und Angel - Entlassungs- und Überleitungsmanagement. In: Unterrichtsmaterialien für die Pflege. Raabe Verlag. Berlin 2012
Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
- http://www.dnqp.de/ExpertenstandardEntlassungsmanagement.pdf <-- Quelle als PDF