Bundesärztekammer

Aus PflegeWiki
Version vom 27. Januar 2022, 08:58 Uhr von Elvis.pula.nursit-institute.de (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „Die '''Bundesärztekammer''' (lang: Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern, abgekürzt BÄK) ist eine Spitzenorganisation der ärztlichen Sel…“)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Die Bundesärztekammer (lang: Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern, abgekürzt BÄK) ist eine Spitzenorganisation der ärztlichen Selbstverwaltung. Anders als der Name vielleicht glauben lässt, ist die Bundesärztekammer keine Körperschaft des öffentlichen Rechts, sondern sie ist ein nicht eingetragener Verein. In der Bundesärztekammer haben sich die 17 deutschen öffentlich-rechtlichen Landes-Ärztekammern zusammengeschlossen. Die Bundesärztekammer vertritt die berufspolitischen Interessen der fast 430.000 Ärztinnen und Ärzte in Deutschland und wirkt auf die gesundheitspolitische Meinungsbildung in der Ärzteschaft und in der Gesellschaft ein. Als Lobbyistin hat die Kammer das Ziel, Kontakte zur Bundesregierung, zur Bundestag und Bundesrat sowie zu den politischen Parteien zu pflegen, um die beruflichen Belange der Ärzteschaft zu wahren.

Gemeinsam mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung unterhält die Bundesärztekammer das Ärztliche Zentrum für Qualität in der Medizin (ÄZQ).

Die Bundesärztekammer hat ihren Sitz und ihre Geschäftsstelle in Berlin. Ihr gegenwärtiger Präsident ist Dr. Frank Ulrich Montgomery.

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Siehe auch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

(am 17. Feb. 11 stellte die BÄK ihre überarbeiteten (von 2004) Grundsätze zur Sterbebegleitung vor. Die ursprüngliche Struktur der Grundsätze wurde beibehalten. Nach der Berufsordnung haben Ärztinnen und Ärzte die Aufgabe, das Leben zu erhalten, die Gesundheit zu schützen und wiederherzustellen, Leiden zu lindern sowie Sterbenden Beistand zu leisten. Die Mitwirkung des Arztes bei der Selbsttötung ist hingegen keine ärztliche Aufgabe. (Gegenüber früher: im Widerspruch zum ärztlichen Ethos)