Rettungsdienst

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Der zivile Rettungsdienst (kurz: RD, RettD, in der Schweiz Sanität, in Österreich die Rettung) wird als eine öffentliche Aufgabe der Gesundheitsvorsorge und der Gefahrenabwehr definiert. Der Rettungsdienst hat die Aufgabe, rund um die Uhr bei medizinischen Notfällen aller Art – Verletzungen (u.a. durch Unfälle oder Gewaltakte), Vergiftungen, unklaren Erkrankungen und psychosozialer Ursache – durch den Einsatz von qualifiziertem Rettungsfachpersonal und den geeigneten Rettungsmitteln rasch und sachgerecht vor Ort zu helfen und Leben zu retten bzw. weiteren Schaden abzuwenden. Der Begriff gliedert sich in die Notfallrettung und den Krankentransport[1].

Notfallrettung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Notfallrettung ist die organisierte Hilfe, die in ärztlicher Verantwortung erfolgt und die Aufgabe hat, bei Notfallpatienten am Notfallort lebensrettende Maßnahmen oder Maßnahmen zur Verhinderung schwerer gesundheitlicher Schäden durchzuführen, gegebenenfalls ihre Transportfähigkeit herzustellen, aufrecht zu erhalten und diese Personen zur Vermeidung weiterer Schäden in eine weiterführende medizinische Einrichtung zu befördern [2]. Notfallrettung geht dabei deutlich über den umgangssprachlichen Begriff eines Notfalls oder Notstands hinaus und umfasst sehr viele zunächst schlecht einschätzbare medizinische und auch psychosozial bedingte Notfälle. Gerade bei den Notfällen mit psychosozialem Hintergrund wird der Rettungsdienst eher als die Polizei eingeschaltet, da er zwar als "neutrale" Institution eingeschätzt wird, aber doch über gewisse Möglichkeiten der Krisenintervention verfügt (wie z.B. das "Herausholen" aus einer belastenden oder eskalierenden Situation).

Krankentransport[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Der Krankentransport umfasst die Beförderung von Erkrankten, Verletzten oder sonstigen hilfsbedürftigen Personen, die keine Notfallpatienten sind, und die fachgerechte Betreuung in einem Krankenkraftwagen durch dafür qualifiziertes Personal. Krankentransport umfasst nicht die Beförderung von Personen, die keiner fachgerechten Betreuung bedürfen [3].

Organisation und Ausstattung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Rettungsdienste stehen in der Regel rund um die Uhr zur Verfügung, um bei Bedarf durch den Einsatz von qualifiziertem Rettungsfachpersonal (Rettungssanitäter, Rettungsassistent, Notarzt) und den geeigneten Rettungsmitteln (Rettungsdienstfahrzeuge mit Rettungsmaterial, Transportgerät) rasch und fachgerecht vor Ort zu helfen und Leben zu retten. Es wird unterschieden zwischen:

wobei die Spezialorganisationen der Berg- oder Wasserrettung den Patienten nach der Bergung und Rettung zur weiteren Versorgung an den allgemeinen Rettungsdienst übergeben. Als internationales Erkennungszeichen für den Rettungsdienst hat sich der Star of Life etabliert.

Bestandteile des Rettungsdienst sind das Personal, die Ausstattung mit medizinischen Apparaten, Medikamenten und Verbandsmitteln und schließlich die Transportmittel. Arztpraxen, Krankenhäuser und Ambulatorien dagegen sind Teile des übrigen Gesundheitswesens.

Rettungsdienst in Deutschland[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

In Deutschland ist der Rettungsdienst nach dem Föderalismusprinzip des Grundgesetzes Ländersache und wird durch Landesgesetze geregelt[4] . Zur Durchführung des Rettungsdienstes greifen die Länder dabei auf unterschiedliche subsidiäre Modelle zurück. Die Länder legen die Aufgaben wiederum per Gesetz auf die Landkreise oder kreisfreien Städte (in Bayern auf sogenannte Zweckverbände für Rettungsdienst Feuerwehralarmierung (ZRF)) um. Um dieser Aufgabe nachzukommen, stellen die Kommunen selbst Personal und Ausstattung des Rettungsdienstes oder betreiben eigene Rettungsdienstunternehmen, bzw. übertragen diese, sofern vorhanden, den hauptberuflichen Kräften ihrer Feuerwehr oder vergeben den Rettungsdienst an gemeinnützige Organisationen (dies ist das häufigste Modell in Deutschland) bzw. privatwirtschaftliche Unternehmen.

Die Luftrettung wird gemeinsam durch die Betreiber der Rettungshubschrauber sowie Kliniken und Hilfsorganisationen erfüllt. Träger der Luftrettung sind die jeweiligen Bundesländer. Die Bergrettung nimmt die Bergwacht wahr, die Wasserrettung die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG), die Wasserwacht im Deutschen Roten Kreuz, der Freiwillige Seenot-Dienst (FSD) und der Arbeiter-Samariter-Bund (ASB). Die Seenotrettung auf der Nord- und Ostsee stellt die Deutsche Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger (DGzRS) sicher.

Die Einsatzkräfte werden durch die jeweils zuständige Rettungsleitstelle/Integrierte Leitstelle alarmiert und koordiniert.

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • DIN (Hrsg.): Rettungsdienst: Normen - DIN-Taschenbuch 257. Beuth, Berlin, 2004. ISBN 3-410-15843-X (mit CD-ROM)
  • Normenausschuss Rettungsdienst und Krankenhaus (NARK) im Deutschen Institut für Normung: DIN 13050:2002-09. Rettungswesen Begriffe. Berlin, Deutsches Institut für Normung, 2002.
  • J. Scholz et al. (Hrsg.): Notfallmedizin. Georrg Thieme Verlag, Stuttgart 2008 ISBN 978-3-13-112782-2

Fußnoten[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Definition nach DIN 13050
  2. Definition nach DIN 13050
  3. Definition nach DIN 13050
  4. z.B.
    • Bayerische Rettungsdienstgesetz (BayRDG) vom 08. Januar 1998, GVBl. S. 779, BayRS 215-5-1-I
    • Gesetz zur Neuordnung des Rettungsdienstes in Hessen (Hessisches Rettungsdienstgesetz 1998 - HRDG) vom 24. November 1998, GVBl. I S. 499
    • Gesetz über den Rettungsdienst sowie die Notfallrettung und den Krankentransport durch Unternehmer (Rettungsgesetz NRW - RettG NRW) vom 24. November 1992, GV. NRW. 1992 S. 458 / SGV. NRW. 215;

Siehe auch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Bei Wikipedia vorhandene Artikel:

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Stand vom 22. Dez. 2008