Pflegehelfer

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Pflegehelfer sind Mitarbeitende in Pflegeeinrichtungen, die Hilfs- und Assistenzarbeiten im Pflegebereich durchführen. Die Bezeichnung Pflegehelfer ist nicht gesetzlich geschützt, so dass für das Führen der Berufsbezeichnung keine Ausbildung nachgewiesen werden muss. Pflegehelfer sind daher meist ungelernte oder angelernte Kräfte.

Gesetzlich durch Landesrecht geschützt sind dagegen die Berufsbezeichnungen Altenpflegehelfer, Kranken- und Altenpflegehelfer, Pflegefachhelfer, Fachkraft für Pflegeassistenz und Gesundheits- und Pflegeassistent. Für das Führen dieser Berufsbezeichnungen ist eine Erlaubnis erforderlich, die nur erteilt wird, wenn eine gesetzlich vorgeschriebene Ausbildung absolviert worden ist oder entsprechende Kenntnisse nachgewiesen werden.

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