Berufsgenossenschaft

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Die gesetzliche Unfallversicherung ist in Deutschland neben der gesetzlichen

  • Kranken-,
  • Renten-,
  • Arbeitslosen- und
  • Pflegeversicherung

eine der fünf Säulen der sozialen Sicherung. Die Ursprünge gehen bis ins 19. Jahrhundert zurück und stehen in engem Zusammenhang mit der aufkeimenden Industrialisierung und den damit verbundenen Änderungen in der Lebensführung breiter Bevölkerungsschichten, insbesondere der Industriearbeiter. Kristallisationspunkt der gesetzlichen Unfallversicherung ist die 'Kaiserliche Botschaft' Kaiser Wilhelm I. von 1881.

Sowohl die gewerblichen Unfallversicherungsträger (Berufsgenossenschaften) als auch die der öffentlichen Hand (Gemeinde- und Landesunfallkassen) organisieren sich nach dem Prinzip der Selbstverwaltung.

Für die im Gesundheitswesen Arbeitenden ist die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege zuständig.

Wer ist unfallversichert?[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Jeder nicht selbstständig Beschäftigte in einem tatsächlichen Beschäftigungsverhältnis ist gesetzlich unfallversichert. Daneben sind weitere Persongruppen unfallversichert, wie bestimmte Selbstständige oder Schüler, ebenso Helfer, die bei Unglücksfällen spontan Hilfe leisten.

Wer zahlt die Beiträge?[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Beiträge werden ausschließlich von den Arbeitgebern entrichtet.

Neben den Arbeitsunfällen sind auch Berufskrankheiten versichert.