Delegation
Der Begriff "Delegation" ist innerhalb des Teamworks von Medizin, Krankenpflege und Fachkrankenpflege, ein rechtliches Konzept der Arbeitsteilung durch Übertragung von Arbeitsaufgaben des Arztes an professionelle Pflegekräfte.
Rechtliche Grundlagen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
- Die Basis ist die "Richtlinie über die Festlegung ärztlicher Tätigkeiten zur Übertragung auf Berufsangehörige der Alten- und Krankenpflege zur selbständigen Ausübung von Heilkunde im Rahmen von Modellvorhaben nach § 63 Abs. 3c SGB V". - [1]
- In der kassenärztlichen Versorgung wird die Delegation durch § 28 Abs. 1 Satz 2 SGB V geregelt.
Hintergrund[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
- Werden ärztliche Tätigkeiten delegiert, bleibt die Letztverantwortung bei den delegierenden Ärzten.
- Die Mediziner müssen die Pflegekräfte (in der Terminologie des Gesetzes Hilfspersonen) je nach den Erfordernissen anleiten und überwachen.
- Die Handlungsgrundlage ist die "Heilkundeübertragungsrichtlinie".
- Prinzipiell geht es um die Verbesserung und langfristige Sicherstellung einer flächendeckenden Versorgung, die Entlastung der Ärzteschaft und die Aufwertung der professionellen Pflege.
Interne Links[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Quellen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
- Übertragung ärztlicher Tätigkeiten, Pflege zwischen Wunsch & Wirklichkeit: [2]
- Richtlinie über die Festlegung ärztlicher Tätigkeiten zur Übertragung auf Berufsangehörige der Alten- und Krankenpflege zur selbständigen Ausübung von Heilkunde im Rahmen von Modellvorhaben nach § 63 Abs. 3c SGB V (Erstfassung): [3]