Altersrente

Aus PflegeWiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen

In Deutschland leben ca. 20 Millionen Rentner, davon beziehen ca. 17 Mio eine Altersrente (Rente wegen Alters). Altersrenten sind die klassischen Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung (Abkürzung: GRV). Seit der Rentenreform 1957 ist die gesetzliche Rente dynamisch, das heißt, sie wird regelmäßig an das allgemeine Lohn- und Gehaltsniveau angepasst.

Die gesetzliche Altersrente erhalten hauptsächlich Personen, die während ihres Erwerbslebens gegen Arbeitsentgelt beschäftigt und damit pflichtversichert in der gesetzlichen Rentenversicherung waren. Beamte sind nicht rentenversichert und er erhalten deshalb keine Rente; satt dessen zahlt ihnen ihr Dienstherr eine Pension, die der Rente entsprechende Leistung für Landwirte heißt Altershilfe. Selbstständige sind in der Regel ebenfalls nicht gesetzlich rentenversichert. Sie müssen selbst für ihre Alter vorsorgen, so dass sie ggf. Leistungen aus privatrechtlichen Verträgen (z.B. private Rentenversicherungen u.ä.) erhalten

Wegen Beitragsausfällen durch Arbeitslosigkeit der Versicherten und wegen der steigenden Lebenserwartung der Rentnerinnen droht der GRV, dass sie ihre gesetzlich wichtigste Funktion, den Lebensunterhalt im Alter zu sichern, nicht mehr voll gerecht werden kann. Der Staat fördert deshalb inzwischen bestimmte private Vorsorgeformen ("Riester-" und "Rürup-"Rente). Aufgrund der u.a. durch den demographischen Wandel hervorgerufenen Finanzierungsprobleme der gesetzlichen Rentenversicherung werden die Altersgrenzen aufgrund des RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz vom 20. April 2007[1] schrittweise angehoben.

  • Für die Schweiz siehe den Artikel AHV

Arten von Altersrenten[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Es gibt verschiedene Arten von Altersrenten

  • Regelaltersrente
  • Altersrente für langjährig Versicherte
  • Altersrente für besonders langjährig Versicherte
  • Altersrente für schwerbehinderte Menschen
  • Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute
  • Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeit (nur noch bis Geburtsjahrgang 1951)
  • Altersrente für Frauen (nur noch bis Geburtsjahrgang 1951)

Altersgrenze und ihre Anhebung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Voraussetzung für den Bezug der Altersrente ist, neben weiteren versicherungsrechtlichen Voraussetzungen, das Erreichen der maßgeblichen Altersgrenze (Versicherungsfall).

Regelaltersgrenze[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Früher lag die Regelaltersgrenze bei 65 Jahren. Sie wird jedoch seit 2012 schrittweise, zunächst bis 2024 in Ein-Monats-Abschnitten, später in Zwei-Monats-Abschnitten bis auf 67 Jahre angehoben werden[2]. Betroffen hiervon sind Versicherte ab dem Geburtsjahrgang 1947. Für diesen Jahrgang erhöht sich die Altergrenze auf 65 Jahre und einen Monat. Für den Geburtsjahrgang 1964 und die folgenden Jahrgänge wird die Altersgrenze 67 Jahre betragen[3].

Ausgenommen von der Anhebung sind Versicherte bis zum Geburtsjahrgang (von 1947 bis) 1954, die bis Ende 2006 eine Alterteilzeitvereinbarung geschlossen hatten oder Anpassungsgeld für Bergleute bezogen haben[4]. Sie sollten dadurch nicht schlechter gestellt werden als die Rentenbezieher, die keine solche Vereinbarung getroffen haben (Vetrauensschutz).

Sonstige Altersgrenzen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Für die Altersrente für besonders langjährig Versicherte liegt die Altersgrenze für Versicherte, die vor dem 1. Januar 1953 geboren sind, bei 63 Jahren. Sie steigt für die folgenden Geburtsjahrgänge um jeweils 2 Monate an, so dass sie für Versicherte ab dem Geburtsjahrgang 1964 bei 65 Jahren liegen wird (§ 236b SGB VI). Eine weitere Anhebung ist nicht vorgesehen. Besonders langjährig versichert sind Versicherte, wenn sie eine Wartezeit von 45 Jahren erfüllt haben.

Auf diese Wartezeit werden nach § 51 Abs. 3a SGB VI Pflichtbeitragszeiten aus einer versicherungspflichtigen Beschäftigungszeit, Kindererziehungszeiten oder Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung oder Pflege anerkannt. Zeiten von Arbeitslosigkeit, Krankheit oder Rehabilitation werden zur Erfüllung der Wartezeit angerechnet, soweit in diesen Zeiten Entgeltersatzleistungen der Arbeitsförderung (z.B. Arbeitslosengeld oder Kurzarbeitergeld, nicht jedoch Arbeitslosenhilfe oder Arbeitslosengeld II), Leistungen bei Krankheit (Krankengeld) oder Übergangsgeld bezogen wurden und diese Pflichtbeitragszeiten oder Anrechnungszeiten sind. Nicht angerechnet werden Zeiten des Arbeitslosengeldbezuges in den letzten 2 Jahren vor Rentenbeginn, es sei denn, die Arbeitslosigkeit wurde durch eine Betriebsstilllegung oder eine Insolvenz des Arbeitgebers verursacht.

Bei der Altersrente für schwerbehinderte Menschen erhöht sich die Altersgrenze sukzessive von 63 auf 65 Jahre[5]. Hiervon sind erstmalig Versicherte des Geburtsjahrgangs 1952 betroffen, für die die Altersgrenze auf 63 Jahre und einen Monat ansteigt. Ab dem Geburtsjahrgang 1664 wird die Altersgrenze von 65 Jahren erreicht sein. Für einige Versicherte gelten aus Vertrauensschutzgründen niedrigere Altersgrenzen fort[6] [7].

Die Altersgrenze für die Altersrente für langjährig Versicherte liegt bei 67 Jahren, die erstmalig für Versicherte des Geburtsjahrgangs 1964 gilt, von der schrittweisen Anhebung sind Versicherte ab dem Geburtsjahrgang 1949 betroffen[8]. Für ältere Versicherte liegt die Altersgrenze noch bei 65. Jahren.

Für die Altersrente für Frauen bleibt die Altersgrenze von 65 Jahren unverändert. Diese Rente kann jedoch nur noch von Frauen in Anspruch genommen werden, die vor dem 1. Januar 1952 geboren sind[9]. Entsprechendes gilt für die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeit[10].

Vorzeitige Inanspruchnahme der Altersrente mit Rentenabschlägen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Altersrente für schwerbehinderte Menschen kann schon bis zu 36 Monate vor Erreichen der maßgeblichen Altersgrenze in Anspruch genommen werden. Dann muss allerdings für jeden Monat der vorzeitigen Inanspruchnahme ein Rentenabschlag von 0,3 Prozentpunkte in Kauf genommen werden, für jedes Jahr somit 3,6%. Die Rente ist dann dauerhaft um diesen Prozentsatz gemindert, nicht nur bis zum Erreichen der regulären Altersgrenze.

Nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung mussten fast die Hälfte (47,5%) derjenigen Personen, die 2010 erstmals eine Altersrente in Anspruch nahmen, Abschläge in bei der Höhe ihrer Renten hinnehmen, weil sie die Rente vorzeitig in Anspruch nahmen. Der durchschnittliche monatliche Abschlag betrug 113,02 €. 2005 hatte der Anteil der Neu-Rentner, die einen Abschlag hinzunehmen hatten, bei 41,2 Prozent und im Jahr 2000 bei 14,5 Prozent gelegen.

Probleme der Finanzierung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Finanzierung der Rente aus Beiträgen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber, wie sie seit Einführung der Rentenversicherung am Ende des 19. Jahrhunderts gilt, gerät in Schwierigkeiten, wenn es immer mehr Rentner und immer weniger Beitragszahler gibt. Eine hohe Arbeitslosigkeit führt zusätzlich zu geringeren Beitragseinnahmen der Rentenversicherung.

Die Rente ist dynamisch, das heißt, sie wird zum 1. Juli jedes Jahres der durchschnittlichen Lohnentwicklung des Vorjahrs angepasst. Da es bei dieser Berechnungsgrundlage auch zu einer Senkung der Renten kommen könnte, wurde 2009 eine neue Rentengarantie eingeführt. Danach wird die erreichte Rentenhöhe gehalten, zum Ausgleich werden spätere Rentenerhöhungen jedoch nur teilweise ausbezahlt.

Umlagesystem oder Umlageverfahren bedeutet, dass aus den Beiträgen die aktuellen Renten ausbezahlt werden. Man spricht auch von dem Generationenvertrag.

Pro Jahr gibt es ca. 1,2 Millionen Rentenneuzugänge. Von den Männern, die in Rente kamen, traten 1985 23% aufgrund einer BU- oder EU-Rente und etwas über 20% mit einer vorgezogenen Altersrente ab dem 60. Lebensjahr (Lj,) bzw mit 63 Lj. und nur 9% eines Jahrgangs mit der „regulären“ Altersrente ab dem 65. Lj. aus dem Berufsleben in die Rente ein (nicht Pensionäre). (Die nicht ganz vergleichbaren Zahlen für 1994 43% der Arbeiter und 22% der Angestellten-Versicherten traten aufgrund einer BU- oder EU-Rente in Rente und bei ca. 10% lag Schwerbehinderung vor. Es scheint sich also in diesen Jahren keine wesentliche Entlastung durch bessere Gesundheit ergeben zu haben).

Von den Frauen, die in Rente kamen, traten im gleichen Jahr 14% aufgrund einer BU- oder EU-Rente, etwa 18% mit Altersrente ab 60Lj, bzw mit 63 Lj. und 15% mit der „vollen“ Altersrente ab 65 Lj. aus dem Berufslebenn in die Rente (nicht Pensionäre).

Rentenberechnung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Rentenformel lautet:

Entgeltpunkte x Zugangsfaktor x Rentenartfaktor x aktueller Rentenwert = monatliche Rentenhöhe (brutto)

Die Entgeltpunkte ergeben sich aus dem Wert der Beitragszeiten und der beitragsfreien Zeiten, die der Versicherte in seiner Rentenbiographie zurückgelegt hat. Der Wert der Beitragszeiten wird in der Weise ermittelt, dass das individuelle beitragspflichtige Einkommen mit dem durchschnittlichen Einkommen aller Rentenversicherten (2014: monatlich ca. 2.900 €) ins Verhältnis gesetzt wird. Ein durchschnittlicher Jahresverdienst ergibt einen Entgeltpunkt. Beitragsfreie Zeiten erhalten den Durchschnittswert an Entgeltpunkten, der sich aus der Gesamtleistung des Versicherten an Beiträgen in der Zeit vom vollendeten 17. Lebensjahr bis zum Rentenbeginn ergibt.

Der Zugangsfaktor beträgt 1,0, wenn die Rente mit Erreichen der für die jeweilige Rentenart maßgeblichen Altersgrenze beginnt. Wird eine vorgezogene Rente beansprucht, vermindert sich der Zugangsfaktor für jeden Kalendermonat des vorzeitigen Rentenbeginns um 0,003. Das führt also zu einem Rentenabschlag in Höhe von 0,3 % je vorgezogenem Monat. Wird die Rente erst nach Erreichen der Altersgrenze in Anspruch genommen, erhöht sich der Zugangsfaktor 1,0 für jeden Monat um 0,005.

Der Rentenartfaktor beträgt bei allen Altersrenten 1,0.

Der aktuelle Rentenwert liegt seit dem 1. Juli 2014 bei 28,61 € im Westen bzw. 26,39 € im Beitrittsgebiet.

Wer danach zwischen seinem 18. und 65 Lebensjahr jeweils ein durchschnittliches Einkommen hatte, erhält im Westen eine Brutto-Regelaltersrente in Höhe von 48 Entgeltpunkte x 1,0 x 1,0 x 28,61 € = 1.373,28 €. Seine Rente liegt nach Abzug der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung bei ca. 70 % seines letzten Nettoeinkommens (Alleinstehender ohne Kinder). Das Rentenniveau, von dem in der politischen Debatte gesprochen wird, entspricht etwa 60%-70% des durchschnittlichen Netto-Arbeitsverdienstes (1996, wurde inzwischen weiter gesenkt). Die tatsächliche Höhe liegt aber meist darunter.

Rentenbeginn[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Renten werden nur auf Antrag erbracht. Die Altersrente wird beginnt in dem Kalendermonat, der auf den Monat folgt, in dem die Voraussetzungen für die Rente erfüllt waren, wenn der Antrag bis spätestens drei Monate nach dem Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen gestellt worden ist. Wird er Antrag erst später gestellt, beginnt die Rente mit dem Antragsmonat.[11]

Fußnoten[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. BGBl. I, S. 554 [1]
  2. § 235 SGB VI in der Fassung des RV-Altersgenzenanpassungsgesetz(siehe Fußnote 1) = n.F.
  3. Eine Tabelle, der im einzelnen entnommen werden kann, wo die Altersgrenze für die Übergangsjahrgänge liegt, kann hier eingesehen werden.
  4. § 235 Abs. 2 SGB VI
  5. § 236a Abs. 1 und 2 SGV VI
  6. Für Versicherte, die vor dem 17. November 1950 geboren sind und bereits am 16 November 2000 schwerbehindert, berufs- oder erwerbsunfähig waren, gilt aus Vertrauensschutzgründen weiter die frühere Altersgrenze von 60 Jahren, § 236a Abs. 4 SGB VI
  7. Von der Anhebung der Altersgrenze sind auch Versicherte bis zum Geburtsjahrgang 1954 nicht betroffen, wenn sie bereits am 1. Januar 2007 schwerbehindert waren und bis Ende 2006 entweder eine Alterteilzeitvereinbarung geschlossen hatten oder Anpassungsgeld für Bergleute bezogen haben, § 236a Abs. 2 SGB VI n.F.
  8. § 236 SGB VI
  9. § 237a SGB VI
  10. § 237 SGB VI
  11. § 99 SGB VI

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

STIFTUNG WARENTEST: Der richtige Weg in den Ruhestand. FINANZtest SPEZIAL Gesetzliche Rente. Optimal in Rente. 96 Seiten. April 2005.

  • Was die gesetzliche Rentenversicherung künftig noch leistet
  • Kinder, Wehrdienst, Arbeitslosigkeit - was für Ihre Rente alles mitzählt
  • Wie Sie Ihre Rentenansprüche sicher klären
  • Optimal in Rente - und das so früh wie möglich
  • Fehler bei der Rentenberechnung - so bekommen Sie Ihr Recht

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Siehe auch:[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einkommensarten im Alter, SGB VI