Konstruktvalidität
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Bei der Konstruktvalidität werden eine Reihe von plausiblen, nicht falsifizierten Hypothesen, die sich auf ein Konstrukt (z.B.Intelligenz oder Prüfunsangst) beziehen, überprüft. Bestätigen sich die Hypothesen, so ist das fragliche Messinstrument (z.B. Intelligenztest) gültig. Bestätigen sich die Hypothesen nicht, so kann das auch bedeuten, dass die Hypothesen schlichtweg falsch waren oder dass bestimmte Variablen (die z.B. das Konstrukt Intelligenz bestimmen) zuvor mit nicht validen Instrumenten gemessen wurden.
- je mehr Komponenten ein Konzept hat, um so schwieriger gestaltet sich die Bestimmung der Konstruktvalidität
- inwieweit werden theoretische Konstrukte und Merkmale berücksichtigt?
- sind die Theorien veraltet/falsch ?!
Methoden[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
- Kontrastgruppen: zwei Gruppen, von denen man annimmt, dass sie sich bezüglich des Konzepts unterscheiden. Danach werden Mittelwerte der beiden Gruppen berechnet und überprüft, ob es einen signifikanten Unterschied gibt. Falls es ihn gibt, liegt Konstruktvalidität vor.
- multi-trait-multi-method-Matrix (MTMM): beruht auf den Ansätzen "konvergente und diskriminante Validität"
- konvergent: konstruktvalide Instrumente müssen vorliegen. Diese Instrumente werden eingesetzt, und ihre Werte müssen übereinstimmen
- diskriminant: gegensätzlicher Ansatz. Die Instrumente müssen eine Differenzierung aufweisen. Falls die gleichen Ergebnisse auftreten, kann das neue Instrument nicht differenzieren (z.B. Unterschied zwischen Vor- und Nachuntersuchung)
- Faktorenanalyse: hierdurch wird ermittelt, wieviele Dimensionen das neue Instrument hat. Diese sollten (inhaltlich) mit den Konstrukdimensionen übereinstimmen
siehe auch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Links[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
http://arbeitsblaetter.stangl-taller.at/FORSCHUNGSMETHODEN/Guetekriterien.shtml
http://www.phil.uni-sb.de/~jakobs/seminar/vpl/validitaet/konstruc.htm