Medizinischer Dienst der Spitzenverbände der Krankenkassen e.V.
Der Medizinische Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen e.V. (MDS) wurde als Arbeitgemeinschaft der Spitzenverbände der Krankenkassen nach § 282 SGB V gegründet. Seit dem 1. Juli 2008 ist er formal ein eingetragener Verein unter der Trägerschaft des Spitzenverbandes "Bund der Krankenkassen" (GKV-Spitzenverband). Trotz der Umorganisierung und der Umbenennung blieb es bei dem Kürzel "MDS".
Mitglieder und Finanzierung des Vereins[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Das allein entscheidungsbefugte Mitglied des Vereins ist, gemäß § 282 SGB V, der Spitzenverband Bund der gesetzlichen Krankenkassen. Fördernde Mitglieder des Vereins sind der AOK-Bundesverband, der BKK-Bundesverband, der IKK e.V., der Spitzenverband der landwirtschaftlichen Sozialversicherung, die Knappschaften, der vdek-Verband der Ersatzkassen e.V. sowie die medizinischen Dienste der Krankenversicherung auf Landes. bzw. Kassenebene . Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen finanziert den MDS, die fördernden Mitglieder zahlen einen kleineren Jahresbeitrag.
Aufgaben des MDS[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Der MDS berät den GKV-Spitzenverband in allen medizinischen und pflegerischen Fragen, die dieser per Gesetz zu erfüllen hat. Außerdem koordiniert und fördert der MDS die Durchführung der Aufgaben und die Zusammenarbeit der Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK) in medizinischen und organisatorischen Fragen.
Im Rahmen seiner Aufgabenerfüllung ist der MDS auch an der Erstellung der Richtlinien zur Begutachtung von Pflegebedürftigkeit nach dem XI. Buch des Sozialgesetzbuches - Begutachtungsrichtlinien (BRi) - beteiligt. Aufgrund dieser Richtlinien erstellen die einzelnen Medizinischen Dienste der Krankenkassen die Gutachten, die der Pflegekasse als Grundlage für die Einstufung in eine Pflegestufe dienen. Hierin sind auch die so genannten Zeitkorridore festgehalten, nach denen die für die Einstufung fiktiven aber maßgeblichen Pflegezeiten für die Antragstellenden berechnet werden.
Veröffentlichungen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Der MDS veröffentlicht in der Regel bundesweit einheitlich von den MDK angewendete Stellungnahmen, meist auch als Download auf seiner Internetseite, u.a.:
- MDS (2005): Grundsatzstellungnahme: Pflegeprozess und Dokumentation. Handlungsempfehlungen zur Professionalisierung und Qualitätssicherung in der Pflege. Selbstverlag Medizinischer Dienste der Spitzenverbände der Krankenkassen e. V. (MDS). Essen. AutorInnen: Uwe Brucker, Gerdi Ziegler. 72 S. Download beim MDS möglich (ca. 800 kB, PDF).
- MDS (2009): Grundsatzstellungnahme Pflege und Betreuung von Menschen mit Demenz. Herausgeber MDS, Essen. Autoren: J. Brüggemann, U. Brucker, Dr. E. Eben, B. Fleer, Dr. H. Gerber, K. Kurzmann, S. Ziegert, Dr. N. Lübke. Selbstverlag, 231 S.
- Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes über die Prüfung der in Pflegeeinrichtungen erbrachten Leistungen und deren Qualität nach § 114 SGB XI (Qualitätsprüfungs-Richtlinien – QPR) vom 11. Juni 2009, zuletzt zum 30. Juni 2009 geändert.