24-Stunden-Pflege

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Begriffe 24-Stunden Betreuung & Pflege, 24-Stunden-Anwesenheit (in diesem Artikel wird durchgängig der Begriff 24-Stunden-Pflege verwendet).

Umfeld[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Betreuungs- und Pflegebedürftigkeit kann jeden jederzeit treffen. Meist ist schnelles Handeln gefragt. Wichtig ist es, die richtige Auswahl des Partners für die 24-Stunden Betreuung und Pflege zu finden. Um Entscheidungen sicher treffen zu können, empfiehlt es sich, einen Blick auf die Rahmenbedingungen dieses stark wachsenden Marktes zu werfen, auf dem sich eine Vielzahl von Agenturen / Vermittlern tummeln.

Klassische Vermittler in Deutschland arbeiten mit mehreren, oft bis zu 10 und mehr Vermittlungsagenturen in osteuropäischen Ländern zusammen. Dort gibt es hunderte wenn nicht mehr Agenturen die den Vermittlern in Deutschland meist nicht persönlich bekannt sind. Die Zahl der in diesem Bereich tätigen Vermittler wächst täglich.

Deutsche Agenturen verlassen sich gerne auf die Zusage des ausländischen Vermittlers / Arbeitgebers, dass die Betreuungskräfte legal beschäftigt werden. Da in der Regel Möglichkeiten der Einsicht in die vertraulichen lokalen Arbeitsverträge der Betreuungskräfte fehlen, berufen sie sich gerne auf das A1-Formular. Dabei handelt es sich um eine Bestätigung der Behörden des Landes, in dem der Arbeitgeber (Dienstleister) seinen Sitz hat dass die gesetzlichen Rahmenbedingungen, insbesondere EG VERORDNUNG Nr. 883/2004 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 29. April 2004, Doppelbesteuerungsabkommen, sowie relevante deutsche Gesetze und Verordnungen, insbesondere das Mindestlohn- und Arbeitszeitgesetz eingehalten werden und damit die Legalität des Aufenthaltes der Betreuungskräfte in einem EU-Land begründet wird.

Bevorzugt werden auch Betreuungskräfte aus Polen eingesetzt. Die polnischen Behörden (ZUS) sehen sich zur Zeit veranlasst, kritisch (auch rückwirkend) zu prüfen, ob die Voraussetzungen für die Erteilung eines A1 tatsächlich immer gewährleistet sind. Ist dies nicht der Fall, kann das A1-Zertifikat entzogen und damit die Tätigkeit einer Betreuungskraft als illegal erklärt werden.

Die größte Sicherheit für den deutschen Auftraggeber besteht bei Anmeldung der Betreuungskräfte in Deutschland (Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge und ggf. auch der Steuer in Deutschland), was heute jedoch noch eher die Ausnahme ist.

Grundsätzlich muss davon ausgegangen werden, dass Dienstleistungsangebote unter 2.000 Euro / Monat für eine 24 Stunden Betreuungs- und Pflegekraft unter Berücksichtigung des deutschen Mindestlohn- und Arbeitszeitgesetzes schwerlich legal sein können, es sei den, die vereinbarte Arbeitszeit wird erheblich eingeschränkt und es handelt sich um unerfahrene Kräfte, die kaum Deutsch sprechen.

Häufig wird "Sprache" als wichtigstes und preistreibendes Kriterium eingesetzt. Ob dabei Erfahrung und Qualifikation ausreichend berücksichtigt werden, bleibt der Prüfung im Einzelfall überlassen.

Nettogehälter der vermittelten Betreuungskräfte sollten nicht unter Euro 1.200 – 1.300 / Monat liegen und können je nach Qualifikation und Rahmenbedingungen (z.B. Krankenschwester mit sehr guten Deutschkenntnissen, Führerschein in einem 2-Personen-Haushalt) auch darüber liegen.

Es fallen weiterhin Arbeitgeberabgaben, Kosten und der Verdienst der ausländischen Agentur (Arbeitgeber), Kosten und Verdienst der vermittelnden Agentur in Deutschland und häufig auch noch Provisionen für freischaffende Mitarbeiter / Franchisesysteme an. Es ist leicht vorstellbar, zu welchen Lasten verlockende günstige Angebote gehen.

Betreuungskräfte kennen ihren Marktwert sehr gut. Die o.g. Netto-Vergütung entspricht etwa dem 3-fachen Nettogehalt einer examinierten Krankenschwester in Polen, wobei die meisten Betreuungskräfte nicht über diese berufliche Qualifikation verfügen. Verpflegung, Unterkunft und Telefon sind während des Einsatzes gratis. Damit schneiden die Betreuungskräfte auch gegenüber deutschem Pflegepersonal netto „nicht schlecht“ ab.

24-Stunden Betreuungskräfte bewegen sich in einem schnell wachsenden Anbietermarkt. Sie verstehen das Marktgeschehen sehr gut, können sich die Stellen aussuchen, die sie interessieren und reagieren schnell enttäuscht, wenn die Stellenbeschreibung nicht der Realität bei Dienstantritt entspricht. Sehr gute Kenntnisse der Situation vor Ort wie auch ein kontinuierlicher persönlicher Kontakt zwischen Betroffenen, Angehörigen und der deutschen vermittelnden Agentur sind deshalb Voraussetzung für die richtige Auswahl einer Betreuungskraft.

Die zunehmende Flut von Agenturen in osteuropäischen Ländern setzt häufig auf Masse und Rotationen. Oft leidet darunter die Übereinstimmung des Profils der Stelle mit dem der Betreuungskraft. Häufig werden keine Referenzen der Betreuungskräfte eingeholt.

Es sollte immer das Ziel aller Beteiligten sein, ein eingespielte Teams von Betreuungskräften zu organisieren, die sich in vereinbarten Zeitabständen ablösen. Die Erfahrung zeigt, dass bevor ein solches Team etabliert werden kann, einige Wechsel vorausgehen. Dies liegt nicht zuletzt auch an der Wahrnehmung / Erwartungshaltung der Betroffenen und deren anfängliche Unerfahrenheit und Verhalten im Umgang mit der Betreuungskraft. Dies unterstreicht die Bedeutung der Präsenz des deutschen Vermittlers vor Ort, mit der "Vermittlung" eine andere Bedeutung erhält.

Es ist oft auch der Fall, dass eine Stamm-Betreuungskraft während ihrer Pausen durch wechselnde Betreuungskräfte abgelöst wird.

Letztendlich ist der entscheidende Erfolgsfaktor, dass die Chemie zwischen Betreuungskräften und Betroffenen stimmt.

Definition[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Häusliche 24-Stunden-Pflege ist eine Sonderform der häuslichen Pflege, bei der der pflegebedürftige Mensch in seinem häuslichen Bereich umfangreich versorgt wird. Die Pflegekräfte bleiben während ihres Pflegeeinsatzes rund um die Uhr im Haushalt der zu versorgenden Person. Sie leisten dabei in der Regel die Grundpflege, führen den Haushalt und begleiten und unterstützen den Pflegebedürftigen in seinem Alltag.

24-Stunden-Pflege ist individuelle und bedürfnisgerechte Pflege zu Hause. Das Verhältnis 1:1 von Pflegekraft und Pflegebedürftigem ermöglicht Bezugspflege. Üblich sind Einsätze von 14 Tagen bis zu mehreren Monaten. Die fachliche Qualifikation der Pflegekräfte variiert stark. Sie reicht von angelernten Kräften ohne jegliche Pflegeausbildung über pflegerisch geschulte Kräfte mit Praktika oder Kräften mit einjähriger Ausbildung bis hin zu examinierten Fachkräften aus der Alten und der Gesundheits- und Krankenpflege. Die Tätigkeit wird sowohl von freiberuflichen als auch von angestellten Pflegekräften ausgeübt.

Geschichte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Anfänge (1969 bis 1986): Der Notmütterdienst e.V. (NMD) wurde im Jahr 1969 vom Ehepaar Hesser in Frankfurt/Main als gemeinnützige Organisation ins Leben gerufen. Zunächst beschränkte sich das Angebot auf die Betreuung von Kindern, die durch die Erkrankung der eigenen Mutter dringend versorgt werden mussten. Die Leistungen wurden von der Krankenkasse getragen (SGB V § 37 Abs. 2). Später begann der Notmütterdienst auch Senioren zu Hause zu betreuen. Momentan hat der Notmütterdienst Niederlassungen in Frankfurt (Bundeszentrale), Hamburg und Berlin.

Weitere Marktentwicklung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Bis um das Jahr 2000 wurde die häusliche 24-Stunden-Pflege ausschließlich mit inländischen (deutschen) Kräften geleistet. Mit beginnender EU-Erweiterung Richtung Osten kamen zunächst zögerlich, dann immer stärker zunehmend, Pflegekräfte aus Polen, Ungarn, Tschechien und anderen Staaten Osteuropas nach Deutschland. Das Einkommensgefälle zwischen diesen Ländern und den alten EU-Ländern war sehr groß. Für diese Kräfte war es attraktiv, zu – aus hiesiger Sicht – extrem niedriger Bezahlung zu pflegen. Es entstand ein illegaler Pflegemarkt, in dem nach Schätzungen etwa 100.000 Pflegekräften tätig sind. Bei den Beitrittsverhandlungen mit den neuen EU-Ländern setzte Deutschland Beschränkungen der Freizügigkeit bei der Arbeitsmigration bis Ende 2010 durch. Dadurch war eine legale Pflege durch Osteuropäerinnen bis 2011 fast nicht möglich. Mit dem Jahr 2011 endete diese Frist. Inzwischen gibt es eine Reihe von mehr oder weniger legalen Modellen, mit denen Kräfte aus den neuen EU-Ländern in Deutschland pflegen. Eine gute Handreichung zum Thema hat der Pflege-Selbsthilfe-Verband erarbeitet (siehe Link).

Links[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Informationen zu Möglichkeiten der 24h-Betreuung in Deutschland [1]
  • Notmütterdienst:[2]
  • 24-Stunden Pflege und Betreuung im eigenen Zuhause - bundesweit [3]
  • 24 Stunden Pflege Vermittlung in Bayern [4]
  • Verbraucherinformationen zur Rund um die Uhr Pflege [5]
  • Pflegestärkungsgesetze - Gesetze Rund um Pflege [6]
  • 24h Pflege Vermittlung Deutschlandweit [7]
  • Pflegegeldsätze ab 2017 [8]