Kontraindikation
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Eine Kontraindikation (lat.: Gegenanzeige) liegt vor, wenn sich aus einer Erkrankung, einem Zustand oder einer Situation ergibt, dass ein Medikament, eine Therapie oder eine Maßnahme nicht geeignet oder nicht zweckmäßig ist, um das Behandlungsziel zu erreichen, so dass von der Anwendung abzusehen ist. Das zugehörige Adjektiv heißt kontraindiziert. Das Gegenteil von Kontraindikation ist Indikation.
Man unterscheidet zwischen einer relativen Kontraindikation, bei der die Nichtanwendbarkeit aus einer Schaden-Nutzen-Abwägung folgt, und einer absoluten Kontraindikationen, bei der die Anwendung nicht vertretbar ist.