Pflege

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Pflege ist Planung, Organisation, Durchführung von Grund- und Behandlungspflege unter Berücksichtigung der Ganzheitlichkeit des Menschen und nicht nur eine soziale Dienstleistung am Menschen, sondern auch eine interdisziplinäre Disziplin.

Das zeigt sich besonders an Schnittstellen der unterschiedlichen Versorgungssektoren der beruflichen Pflege wie: zwischen Krankenhäusern, Altenpflege, ambulanter Pflege, Ärzten und Physiotherapie. In besonderem Maße jedoch zwischen Pflegenden der unterschiedlichen Fachgebiete und Einsatzorte.

Weltbund (ICN)[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Der International Council of Nurses (ICN) ist der Weltbund der professionell Pflegenden. Erstmals wurde ein internationaler Ethikkodex für Pflegende 1953 vom Weltbund (ICN) angenommen. Er enthält fünf Aufgaben für hauptamtlich Pflegende. Der Kodex wurde seither mehrmals überprüft und bestätigt. Die neueste Fassung ist die Überarbeitung, die im Jahr 2006 abgeschlossen wurde. la

Aus der Präambel: „Pflegende haben fünf grundlegende Aufgaben:

  • Gesundheit zu fördern,
  • Krankheit zu verhüten,
  • Gesundheit wiederherzustellen,
  • Leiden zu lindern.
  • Achtung vor dem Leben und vor der Würde des Menschen

Der Kodex enthält folgende Elemente

  1. Pflegende und ihre Mitmenschen
  2. Pflegende und die Berufsausübung
  3. Pflegende und die Profession
  4. Pflegende und ihre Kollegen

(Deutsche Übersetzung konsentiert von DBfK, ÖGKV und SBK)

Pflege (1) umfasst die eigenverantwortliche Versorgung und Betreuung, allein oder in Kooperation mit anderen Berufsangehörigen, von Menschen aller Altersgruppen, von Familien oder Lebensgemeinschaften, sowie von Gruppen und sozialen Gemeinschaften, ob krank oder gesund, in allen Lebenssituationen (Settings). Pflege schließt die Förderung der Gesundheit, Verhütung von Krankheiten und die Versorgung und Betreuung kranker, behinderter und sterbender Menschen ein. Weitere Schlüsselaufgaben der Pflege sind Wahrnehmung der Interessen und Bedürfnisse (Advocacy), Förderung einer sicheren Umgebung, Forschung, Mitwirkung in der Gestaltung der Gesundheitspolitik sowie im Management des Gesundheitswesens und in der Bildung. [1]

(1) Pflege meint hier professionelle Pflege durch eine/n Altenpfleger/in, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in oder Gesundheits- und Krankenpfleger/in (D) bzw. Diplomierte/n Gesundheits- und Krankenschwester/-pfleger, Diplomierte/n psychiatrischen Gesundheits- und Krankenschwester/-pfleger und Diplomierte Kinderkrankenschwester/-pfleger (A) bzw. Diplomierte/n Pflegefachfrau/-mann (CH)

Schweizer Berufsverband der Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Definition des Schweizer Berufsverband der Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner (SBK): Die Gesundheits- und Krankenpflege befasst sich mit den Auswirkungen und Folgen von aktuellen oder potentiellen gesundheitlichen Beeinträchtigungen und ihrer Behandlungen auf das Alltagsleben einzelner Menschen, ihrer Angehörigen und von Gruppen.

Die Gesundheits- und Krankenpflege leistet einen wichtigen Beitrag zur Gesundheitsförderung und Gesundheitserhaltung. Die beruflich Pflegenden motivieren Menschen, gesundheitserhaltende und gesundheitsfördernde Verhaltensweisen zu übernehmen. Sie unterstützen diese Menschen, ihren Alltag den sich daraus ergebenden Veränderungen anzupassen. (SBK, 1999, S. 6)

Weltgesundheitsorganisation[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) sagt zu Pflege:

Der gesellschaftliche Auftrag der Pflege ist es, dem einzelnen Menschen, der Familie und ganzen Gruppen dabei zu helfen, ihr physisches, psychisches und soziales Potential zu bestimmen und zu verwirklichen, und zwar in dem für die Arbeit anspruchsvollen Kontext ihrer Lebens und Arbeitsumwelt. Deshalb müssen die Pflegenden Funktionen aufbauen und erfüllen, welche die Gesundheit fördern, erhalten und Krankheit verhindern. Zur Pflege gehört auch die Planung und Betreuung bei Krankheit und während der Rehabilitation, und sie umfasst zudem die physischen, psychischen und sozialen Aspekte des Lebens in ihrer Auswirkung auf Gesundheit, Krankheit, Behinderung und Sterben. Pflegende gewährleisten, dass der einzelne und die Familie, seine Freunde, die soziale Bezugsgruppe und die Gemeinschaft gegebenenfalls in alle Aspekte der Gesundheitsversorgung einbezogen werden, und unterstützen damit Selbstvertrauen und Selbstbestimmung. Pflegende arbeiten auch partnerschaftlich mit Angehörigen anderer, an der Erbringung gesundheitlicher und ähnlicher Dienstleistungen beteiligten Gruppen zusammen. (WHO, 1993, S. 15)

Weitere Definitionen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

„Pflege ist die Unterstützung durch Pflegefachpersonen zur möglichst selbstständigen Alltagsbewältigung durch Förderung der gesunden Anteile und durch Maßnahmen gegen die kranken Anteile.“

Die Umsetzung der geplanten Pflege soll, entsprechend dem festgelegten Pflegeplan, unter Berücksichtigung der psychischen, physischen und sozialen Situation des Patienten erfolgen.

Faktorenberücksichtigung :

  • Patientenprobleme
  • Notwendige Hilfsmittel
  • Pflegender (Ausbildung, Motivation, Haltung)
  • Personalwechsel und Zeitfaktor
  • Ausmaß der Unterstützung des Patienten

Die geplante Pflegemaßnahme gilt als verbindlich für das gesamte Pflegeteam. Es muss davon ausgegangen werden, dass diese wie festgelegt durchgeführt wird. Begründete Abweichungen von der geplanten Maßnahme müssen schriftlich fixiert werden. Die Pflegepläne müssen jederzeit für alle Mitglieder des therapeutischen Teams griffbereit sein.

Diese Definition enthält nicht alle Elemente der ICN-Aufgabenkatalogs für Pflegende. Sie enthält auch nicht alle Aspekte des sehr umfassenden Gesundheitsbegriffs der WHO („Ein Zustand vollkommenen körperlichen, geistigen und sozialen Wohlbefindens und nicht die bloße Abwesenheit von Krankheit oder Gebrechen.“), die ja auch als Aufforderung an Pflegende gelesen werden könnte.

Pflegepersonal[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Der oft zu hörende Begriff Pflegepersonal kann als Oberbegriff für weibliche und männliche Pflegende verwendet werden. Er steht aber auch für die Gesamtheit der Pflegekräfte mit Ausbildung, in Ausbildung begriffen (früher Pflegeschülerinnen etc.) und die so genannten angelernten Hilfskräfte, die in der Pflege eingesetzt werden. Hauswirtschaftliches Personal gehört in der Regel nicht zum Pflegepersonal. Pflege leistende Familienangehörige sind in diesem Sinne keine -professionellen- Pflegekräfte.

Pflege, Pflegebedarf und Personalanhaltszahlen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

In der Diskussion um Pflege, Pflegequalität, Pflegebedarf und Personalschlüssel geht es oft um ganz andere Fragen. Wir dürfen diese „Macht des Faktischen“ bei einer Debatte um Pflege nicht übersehen. 50 Pflegeexperten gehen da schnell auf ein Lot (altes Gewichtsmaß = entspricht einem Sachbarbeiter der zuständigen Krankenkasse/PV. Zitat C. A. 1995). Charles Tilquin, der Entwickler des Verfahrens PLAISIR, hat dabei folgende Arten von Pflege differenziert:

  1. Gewünschte Pflege = die vom Bewohner oder von seinen Angehörigen gewünschten Pflegeleistungen.
  2. Finanzierbare Pflege = die finanzierbare Pflegezeit: Wie viele Pflegestunden können ohne Kostenunterdeckung finanziert werden? Dies ist eine ganz wichtige, für die Leistungsanbieter oftmals die entscheidende Größe.
  3. Versicherte Pflege = die von den Sozialleistungsträgern im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen finanzierbare Pflege
  4. Finanzierte Pflege = die tatsächlich finanzierte Pflegezeit: Alles, was ggf. finanzierbar ist, wird vom Heimträger und den Verantwortlichen für die Pflege unter Umständen de facto gar nicht umgesetzt.
  5. Ausgehandelte Pflege = die zwischen Pflegenden und zu Pflegenden verabredete Pflege: Die Bewohner wünschen ggf. bestimmte Pflegeleistungen gar nicht, die aus Expertensicht als wünschenswert oder gar als erforderlich gelten (z. B. mehrfaches Baden). Es kommt also darauf an, vor Ort sensibel in einem vernünftigen Kompromiss auszuhandeln, welche Pflegeleistungen sinnvoller Weise zu erbringen sind.
  6. Erbrachte Pflege = tatsächlich erbrachte Pflegezeiten, differenziert nach Bewohnernähe und Bewohnerferne: Gesetzliche Regelungen, Organisationsformen von Pflege, aber auch die indirekten Pflegeleistungen wie Pflegeplanung und Pflegedokumentation entscheibewohnerferne Leistungen sind.
  7. Erforderliche Pflege = die nach dem Stand der Künste erforderliche Pflege: Welche Hilfeleistung muss im konkreten Fall auf welche Weise, wie oft am Tag, wie oft in der Woche, im Monat und zu welcher Tageszeit erbracht werden?

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Tilquin, C.: Effets pervers associés aux modalités de financement des organisations accueillant les personnes dépendantes. Ruptures, Volume 6 ,number 1, pp 47-66. Québec 1999. (Übersetzung: Ungewollte Nebenwirkungen der verschiedenen Finanzierungsarten von Betrieben, die abhängige Personen betreuen. Beiträge einer Finanzierung, die auf der Messung der individuell erforderlichen Ressourcen basiert.)

Siehe auch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Intensivpflege:

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. [http://www.icn.ch/definition.htm www.icn.ch/definition.htm