DGF-Fachkrankenpflegestandard
Der Vorstand der Deutschen Gesellschaft für Fachkrankenpflege und Funktionsdienste e.V. (DGF) beschloss am 1. Juli 2009 den Fachkrankenpflegestandard. Dieser Standard beschreibt und begründet die aktuellen Erfordernisse bezüglich der interdisziplinären Zusammenarbeit der Berufsgruppen im Operationsbereich, in der Anästhesie, auf den Intensivstationen und in den Intermediate Care-Bereichen (IMC). Er beschreibt die Qualifikation der Fachkrankenpflegekraft: eine dreijährige pflegerischen Ausbildung, spezifische Berufserfahrungen in den Fachbereichen und eine zweijährige berufsbegleitende Weiterbildung innerhalb der Fachbereiche. Dieser in der Regel siebenjährige Qualifikationsweg schliesst zwei Staatsexamen ein.
Im Sinne der Wahrung umfassender Patientensicherheit stellt er höchste Anforderungen an alle beteiligten Berufsgruppen.
Dieser vielleicht längst überfällige Fachkrankenpflegestandard ist damit aber kein Pflegestandard. Das Wort wird eher im Sinne von dem Begriff Goldstandard verwendet. Er definiert aber keine zahlenmäßige Mindestanforderungen an Personalausstattung. Er ist als ein Beitrag auf dem Wege zu mehr Rechtssicherheit für die Patienten durch Qualität und Fehlerprävention innerhalb des Behandlungs- und Pflegeprozesses zu verstehen.
- Hier das Dokument der DGF
Siehe auch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
- Intensive Care Practitioner
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