Fallpauschale

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Definition[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Unter Fallpauschalen versteht man in der Gesundheitsökonomie die Bewertung bzw. Vergütung komplexer medizinischer Leistungen durch Fixbeträge.
  • Fallpauschalen können sowohl im stationären als auch im ambulanten Versorgungsbereich zum Einsatz kommen.
  • Fallpauschalen sind einer der Grundpfeiler des DRG-Systems.

Hintergrund[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Die Einführung von Fallpauschalen soll die Leistungserbringer im Gesundheitssystem einem verschärften Wirtschaftlichkeitsdruck aussetzen.
  • Da im Gegensatz zur "Tagessatz-bezogenen" - Vergütung nur noch ein Fixbetrag erstattet wird, entsteht nach der Modellvorstellung der Anreiz, medizinische Leistungen möglichst schnell und effektiv zu erbringen.
  • Als Argument gegen die Fallpauschale wird die Verschlechterung der medizinischen Versorgung in Feld geführt.

Quellen und Links[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Kritik[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Die Angst der Krankenhäuser vor den Langzeit-Patienten - [1]
  • Die Krise im deutschen Gesundheitswesen heißt Fallpauschale - [2]
  • Abrechnung von Krankenhausleistungen: Ein System frei von Ethik? - [3]