Gewalt in Pflegebeziehungen

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Der Begriff Gewalt in der Pflege oder Gewalt in Pflegebeziehungen wird überwiegend benutzt, wenn Pflegende (egal ob pflegende Angehörige oder professionell Pflegende) mit körperlicher Gewaltanwendung oder massivem Zwang in einer Pflegesituation etwas gegen den Willen der betroffenen Person durchsetzen (wollen). Dies können kriminelle Handlungen sein oder als strukurelle Gewaltformen institutionalisiert sein. Gewalt in Pflegebeziehungen wird seit einigen Jahren als ein Ausbildungsthema in der Pflege angesprochen. Bis 1995 wurde Gewaltausübung durch professionell Pflegende eher als ein Tabuthema in Ausbildung und Fachöffentlichkeit umgangen.

Dabei ist es durchaus möglich, mit einer Sensibilisierung Pflegender bereits auf erste Anzeichen von gewalttätigem Fehlverhalten für die Zukunft präventiv zu wirken. Es muss nicht erst zu einer Kette von Tötungsdelikten durch eine Einzelne (m/w) kommen, bis Kolleg(inn)en und Vorgesetzte aufmerksam werden. Seit 1995 haben mehrere Lehrbücher das Thema aufgegriffen. Es ist sinnvoll deutlich zwischen Aggressivität und Gewaltausübung zu unterscheiden. Ebenso werden in der Pflege in bestimmten Situationen legal Zwangsmaßnahmen (Freiheitseinschränkende Maßnahmen) durchgeführt, die hier ebenfalls nicht Gegenstand des Artikels sind.

Auch Pflegende werden Opfer von gewalttätigen Patienten/Klienten. Auch dagegen sind präventive Schritte sinnvoll und möglich.

Gesetze[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Das Grundgesetz sagt in Artikel 1

Die Würde des Menschen ist unantastbar

und in Art. 2

Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich.

Im Strafgesetzbuch der BRD (StGB) findet man Näheres zu folgenden Paragraphen, die sich mit unterschiedlichen Formen der Misshandlung und Gewaltausübung befassen:

Die Gewalt kann aktiv handelnd oder in der Pflege auch durch Vernachlässigung erfolgen. Beides hat körperliche Folgen für die gepflegte Person. Es geht bei dem Begriff also vom Schlagen bis zum Mord.

In der Alltagssprache bezeichnen die Begriffe "Aggression" und "Gewalt" verschiedene Sachverhalte, u.a. versteckte Gewaltformen wie Vergiftungen, Pflegeschäden, der unnatürliche Todesfall im Alter, alte Menschen als Opfer von Verbrechen, aber auch (keine Gewalt:) Vernachlässigung, psychischer Druck sowie finanzielle Ausbeutung. Aggression kann sich auch in vielen Verhaltensformen ausdrücken, die nicht gewalttätig sind. All das sind Phänomene, die in der Pflegebeziehung auftreten können, deren Häufigkeit und Verhütung aber wissenschaftlich bisher recht selten untersucht wurden.

In den USA gibt es bereits gesetzliche Regelungen. Dies wirken im Sinne unserer Sozialarbeit vor allem unter der Zielsetzung, dem Opfer künftig Sicherheit zu vermitteln. Der Strafgedanke steht dort nur nachrangig.

Gewaltakte von Pflegepersonen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Wenige Gerichtsverfahren sind im deutschen Sprachraum bekannt[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Die Verurteilung der Krankenschwester M. R. zu elf Jahren Freiheitsstrafe wegen wegen Totschlags in fünf Fällen, fahrlässiger Tötung und Tötung auf Verlangen in je einem Fall 1989 durch das Landgericht Wuppertal. Als ihr Prozess begann, ging die Anklage davon aus, dass die Frau, die seit Oktober 1978 Krankenschwester und später Vertreterin des Oberpflegers auf der chirurgischen Intensivstation der St.-A.-Kliniken in Wuppertal gewesen war, in zwei Jahren 17 Patienten jeweils kurz nach ihrer Verlegung auf die Intensivstation getötet habe. Das Gericht hat sich mit der persönlichen Schuld der Angeklagten befasst. Es hat sich nicht an der Beantwortung der Frage versucht, ob nicht die Gesellschaft den Tod verdrängt, ob sie nicht Leiden und Sterben auf die Ärzte und das Pflegepersonal der Kliniken abwälzt.
  • In Wien ist 1991 ein Prozess gegen vier Hilfsschwestern (Lainz) mit harten Urteilen wegen Mordes beendet worden.
  • 1992 wird in Mosbach (Baden-Württemberg) ein Altenpfleger (Heimleiter) wegen körperlicher Misshandlung als vorsätzliche Körperverletzung in 15 Fällen und einer fahrlässigen Tötung mit einer zur Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafe von 2 Jahren verurteilt. Zur Anzeige kam es nicht durch Personal oder Ärzte, obwohl darunter Zeugen der Taten waren.
  • Im Juli 1993 ist der Krankenpfleger W. L., der im Jahr 1990 in Gütersloh zehn alte, schwerkranke Patienten durch Luftinjektionen getötet hat, vom Landgericht Bielefeld wegen Totschlags zu 15 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden.
  • 1994 legte sich in Kempten ein Gericht eindeutig fest: Frau E. S., auf 40 Kilo abgemagert, war keine Sterbende. Das Verlangen von des Sohnes K. S. und des Hausarztes J. T., die künstliche Ernährung nach über zweijähriger Leidenszeit zu beenden, war versuchter Totschlag. Der Heimleiter informierte das Vormundschaftsgericht, und die Amtsärztin C. Z. verfügte die Fortsetzung der Sondenernährung aus ethischen Gründen. Der Sohn und der Arzt wurden zu Geldstrafen verurteilt. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Fälle zulässiger passiver Sterbehilfe für todkranke Patienten vorsichtig erweitert. Ein Behandlungsabbruch könne bei im Koma liegenden, irreversibel hirngeschädigten Patienten zulässig sein, sofern deren mutmaßliche oder tatsächliche Einwilligung vorliege. Bisher war das Recht des Arztes zum Behandlungsabbruch im wesentlichen auf die Fälle beschränkt, in denen ein Sterbender nach Erlösung verlangte.
    • Mit seiner Entscheidung hob der BGH ein anders lautendes Urteil des Landgerichts Kempten auf, das nach dem oben genannten geplanten Behandlungsabbruch einen Arzt und den Sohn einer 72jährigen todkranken Frau wegen versuchten Totschlags verurteilt hatte. Fälschlich sei es davon ausgegangen, dass die Einwilligung der Patientin in jedem Fall unbeachtlich gewesen wäre. Deshalb muss das Landgericht erneut prüfen, ob die Angeklagten ihren Irrtum hätten vermeiden können.
  • 1994 Eine Krankenschwester hatte in einer Klinik im mittelfränkischen Treuchtlingen einer todkranken Frau ein Beruhigungsmittel gespritzt. Kurz nach der Injektion war die 85-Jährige gestorben. „Das Gericht hat keine Zweifel, dass die Angeklagte eine ähnliche Tat nicht mehr begehen wird“. Urteil wegen mit Bewährungszeit drei Jahre. Durch die Presse wurde das Verfahren auch als Ansbacher „Todesspritzenprozess“ bezeichnet. Die Angeklagte war bereits im Mai 1997 wegen versuchten Mordes vom Landgericht Ansbach zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Der Bundesgerichtshof hatte die Entscheidung wegen eines Verfahrensfehlers teilweise aufgehoben.
  • 2001: Der Altenpfleger O. D. tötet innerhalb von zehn Tagen fünf von ihm zuvor gepflegte Rentnerinnen, um ihnen Geld zu rauben. Was sie nicht wussten: der so hilfsbereit wirkende Pfleger war bereits vor längerem fristlos entlassen worden, weil er Geld unterschlagen hatte. Am 5. Juni 2001 ermordete er die 87-jährige Lisbeth N., eine verwitwete Bankangestellte; zwei Tage später Margarethe M., 85, die ihm um ihr Leben fürchtend freiwillig 850 Mark aushändigte; am 10. Juni überwältigte er die 1,51 Meter kleine und nur 45 Kilogramm schwere Helene K., 83; zwei Tage darauf tötete er Lieselotte S., der er die Wirbelsäule mehrfach brach. Am 14. Juni schließlich erstickte er Anneliese K., 89, und fuhr von dort direkt zu Martha N. Sie verliert während des Überfalls das Bewusstsein. Er raubt ihr 3.700 Mark und flieht. Martha N. wird kurz darauf von ihrem Sohn gefunden. Sie erlitt drei Rippenbrüche, eine Schädelprellung, Platzwunden und massive Hämatome, aber kann der Polizei erklären, wer sie beraubt hat. Der Täter wird kurz darauf festgenommen. Das Landgericht Bremen verurteilte ihn zu einer lebenslangen Haft unter Feststellung der besonderen Schwere der Schuld. Die Gutachterin sieht als Hauptgrund: "Er hat die Tötung der alten Frauen als neue Erwerbsquelle für sich erkannt." Denn er hatte in einer Prostituierten für sich eine Bezugsperson gefunden, die er mit immer mehr Geld beeindrucken wollte.[1]
  • 2005: Unter dem Verdacht, sechs Patienten getötet zu haben, ist in Bonn eine Pflegeassistentin verhaftet worden. Die Frau war aufgefallen, weil sie in den vergangenen Monaten während ihrer Dienstzeit in einem Pflegeheim bei Bonn in vier Fällen gemeldet hatte, die Patientin sei in ihrem Beisein eines natürlichen Todes gestorben. Das teilte die Bonner Staatsanwaltschaft am Mittwoch mit. Die Ermittlungen ergaben den dringenden Verdacht, dass sie zwischen Ende 2003 und April 2005 sechs Pflegebedürftige getötet haben soll. Die Leichen seien exhumiert worden und würden noch obduziert. Ermittelt werde noch, wie es zu den ärztlichen Bescheinigungen eines natürlichen Todes gekommen sei. Nach eigenen Angaben habe sie seit 1999 drei weitere Menschen getötet. Nun werden 300 Todesfälle im Heim während ihrer Beschäftigung überprüft. Psychiatrische Gutachten der Verhafteten seien beantragt. Zum Verfahren siehe unten!
  • 2005: Sonthofen - siehe unten!

2003: Tötungen in Sonthofen - Das Verfahren im Jahr 2006[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Das Verfahren gegen den „Krankenpfleger von Sonthofen“, Namenskürzel S. L. – 27 Jahre, beginnt am 6. Februar und soll bis 23. Mai 2006 vor der 1. Großen Strafkammer am Landgericht Kempten laufen. Es geht darin um die größte bekannt gewordene Serientötung der BRD. 22 Verhandlungstage sind geplant, etwa hundert Zeugen und Sachverständige wurden vorgeladen. Aufgrund ihrer Ermittlungen wirft ihm die Staatsanwaltschaft vor, zwischen dem 2. Februar 2003 und dem 10.Juli 2004 insgesamt 29 Patienten - zwölf Männer und 17 Frauen im Alter zwischen 40 und 94 Jahren – getötet zu haben. Die ehemaligen KollegInnen in der Klinik fragen sich: Warum hat das keiner früher gemerkt? Die Motive sind noch zu klären. Nur für einen Teil der Tötungen liegt ein Geständnis vor.

Bonn 2006: Mord oder Lüge?[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Im Verfahren vor dem Landgericht Bonn gegen die 27-jährige M. G. wurde am 22. 2. 2006 das Urteil verkündet. Das noch nicht rechtskräftige Urteil wegen vierfachen Mordes, vierfachen Totschlags und einer Tötung auf Verlangen verhängt als Strafen lebenslängliche Haft, die besondere Schwere der Schuld wurde festgestellt und Berufsverbot auf Lebenszeit. Revision wurde von der Verteidigung angekündigt. Nach Überzeugung des Gerichts hat sie zwischen November 2003 und April 2005 neun schwerkranke Patientinnen im Alter zwischen 79 und 93 Jahren im Limbachstift in Wachtberg-Berkum getötet.

Die Besonderheit dieses Verfahrens ist die schwierige Beweisführung. In keinem Fall konnten nach der Bestattung mehr gerichtsmedizinisch eindeutige Beweise für oder gegen die Taten erbracht werden. Die Geständnisse der Frau wurden zum Teil widerrufen und sind umstritten, weil sie früher verschiedene falsche Selbstbezichtigungen ausgesprochen hat, um Aufmerksamkeit und Zuwendung zu erhalten.

Gewaltakte von ÄrztInnen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Bei von ÄrztInnen vollzogenen Gewaltakten ist im Rahmen eines PflegeWikis zu fragen, ob diese Taten für Pflegende zu erkennen gewesen wären und ob danach von dem Pflegpersonel etwas dagegen unternommen wurde.

Theorien der Sozialwissenschaften[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Für das Verständnis, wie es zu den grässlichen Handlungen kommen konnte, sind die Fragen nach der Motivation, den Motiven der TäterInnen hilfreich. Dazu tragen die verschiedenen Theorien der Sozialwissenschaften über die Entstehung der Aggression und der Gewalt bei, die hier knapp dargestellt werden.

Überlastungsmodell[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Das Überlastungsmodell interpretiert das Fehlverhalten als Reaktion einzelner Personen auf die Pflegesituation insgesamt. Dabei treffen eigene Belastungsgrenzen psychischer oder körperlicher Art mit der Anforderung des Heims zusammen, abhängige Personen individuell mit professionellem Wissen und freundlich zu versorgen. Das soll unabhängig von der Vielzahl zu versorgender Personen geschehen.

  • Belastungsgrenzen körperlicher Art könnten z. B. Schlafentzug, körperliche Erschöpfung aufgrund lang anhaltender Überanstrengung (Stress) sein
  • Von Belastungsgrenzen psychischer Art wird gesprochen bei der Leidensfähigkeit im ständigen Umgang mit selbst unter schwersten Krankheitszuständen leidenden Personen – Empathie, Mitgefühl oder Mitleid. Die Distanzierung wird auch als Reaktion auf den Verlust von Berufsidealen/Desillusionierung, Erregbarkeit/Ärger und Gereiztheit beschrieben.

Die gepflegte Person wird von der Pflegeperson quasi als Ursache dieser Symptome betrachtet und im äußersten Fall Opfer von Aggressionen.

Lebensgeschichte des Täters[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Entstehung von Aggressivität oder Gewalthandlungen kann als Folge aus der Lebensgeschichte einzelner Täter(innen) verstanden werden. Eigenes Erleiden von Beschimpfung oder körperlicher Misshandlung kann zur Nachahmung eines solchen Dominanzverhalten führen. Vor dem Hintergrund früherer Autoritätskonflikten kann das durchaus plausibel sein.

Falsches berufliches Rollenverständnis[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Falsches berufliches Rollenverständnis kann auch als Auslöser gelten, wenn die Einstellungen zum Pflegeberuf oder gegenüber der pflegebedürftigen Person von einem falschen Mutter-Kind-Verhältnis geprägt wurde. Auch ein Verständnis der Krankheit als "Folge individueller Schuld" kann psychologisch verheerende Auswirkungen hervorrufen. Das Opfer trägt in dieser Vorstellung dann Schuld an seiner Bestrafung durch die Pflegenden.

Wenn diese Haltung von mehreren Beschäftigten oder Vorgesetzten eingenommen wird, spricht Görgen gar von einer Art krimineller Subkultur in einer Institution (Subkultur-These). Dort existiere ein stillschweigendes Übereinkommen, dass die Gewaltanwendung manchmal unumgänglich ist, und die Überzeugung, dass die Bewohner kontrolliert und wieder erzogen werden müssen. Hinweise auf Misshandlungen werden von dieser Gruppe geleugnet oder umgedeutet.

Kontroll-Modell[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Ein mehr institutionell geprägter Erklärungsansatz ist die Frage nach Aufsicht innerhalb einer Hierarchie. Fehlt über lange Phasen eine Überwachung durch Vorgesetzte lässt sich im Kontroll-Modell davon sprechen, dass die Misshandlung alter Menschen auf mangelnde formelle und informelle Kontrolle des Lebens und Arbeitens innerhalb des Heim oder auf Defizite der behördlichen Heimaufsicht (zu geringe Kontrolldichte, Vorankündigung der Heimnachschauen) zurückgeführt werden. Dies setzt allerdings ein Menschenbild voraus, das dem einzelnen Mitarbeiter kaum Handlungsverantwortung zuordnet.

Macht-Modell[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Als Macht-Modell wird eine Misshandlung alter Menschen verstanden, bei der Machtausübung oder Machtmissbrauch in einer Pflegebeziehung im Vordergrund stehen. Sadismus wird dabei als ein Gefühl erklärt, das nicht plötzlich auftaucht, sondern langsam in einem Lebenslauf entsteht. Dies kann gerade aus einer lebenslangen Beziehungsdynamik zwischen Eltern und Kind erwachsen sein und im extremen Fall einer Rollen vom Opfer sogar stillschweigend ertragen werden, da nun quasi die gleiche Wertvorstellung auf einen selbst zutrifft. War manh früher unumschränkter Herr im Haus, kann man jetzt mit dem Verlust eigener Fähigkeiten auch den Verlust über den eigenen Tagesablauf als zwangsläufig nachvollziehen.

Grundgedanke des Strafrechts[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Auch der Grundgedanke des Strafrechts kann zutreffen: Ein Täter entschließt sich aus klarem Motiv zu einer Handlung, die für ihn einen direkten Nutzen hat, auch wenn dies dem geltenden Recht widerspricht. Eigentumsdelikte können so erklärt und verstanden werden. Aber wie sieht es in einer Tochter-Mutter-Beziehung mit all ihren Facetten aus? Der Nutzen liegt dann möglicherweise tief verborgen in einem oder mehreren Motiven, z.B. Rache für Demütigung oder Machtdemonstration. Juristisch ist das vielleicht als niederer Beweggrund einzuordnen und nicht zu entschuldigen, aber für das Verständnis, wie es dazu kam, hilfreich.

Vermuteter Auftrag[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Beine weist darauf hin, dass Täter zum Teil ausführen, was in ihrer Umgebung gedacht wird. Sie handeln also quasi im stillschweigenden Auftrag einer Gesellschaft. Vielleicht auch nur im vermuteten Auftrag. In der Pflege ist es wichtig, solche Gedankengänge möglichst frühzeitig zu erkennen und daraus abgeleiteten Handlungen vorzubeugen, um damit den Bewohner besser zu schützen.

Zusammenfassung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Im Einzelfall werden vermutlich mehrere dieser Ansätze gleichzeitig als Erklärung der Motivation eine Rolle spielen. Vom Ergebnis her kommt es auch nicht auf eine exakte Zuordnung zu den einzelnen Theorieaspekten an. Dagegen kann die Überprüfung dieser Erklärungsmodelle bei der Vorsorge gegen Fehlverhalten einzelner oder von Mitarbeiter-Gruppen auf bisherige Lücken oder Fehler bei der Führung der Mitarbeiter(innen) hinweisen.

Bei den Pflegekräften macht es einen Unterschied, ob sie in einer zufriedenstellenden Familiensituation leben oder nicht. Zugleich wird die Familie durch den Beruf ständig belastet. Es ist wichtig, dass man als Pflegekraft von der Heimleitung Anerkennung erfährt. Wer sich nur als lästige Hilfskraft erfahren kann, für die viel zu viel Geld ausgegeben werden muss, kann keine menschlichen Werte schöpfen.

Aktionen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Gesellschaftlich[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Graue Panther - Die Interessengemeinschaft älterer Bürger(innen) gründete sich 1975 nach dem Vorbild der amerikanischen Gray-Panther-Bewegung der "Senioren-Schutz-Bund" mit Sitz in Wuppertal, der sich später den Zusatz "Graue Panther" gab. Sie setzen sich z. B. für bessere Bedingungen in Altenheimen auch mit Demonstrationen und Flugblättern ein.
  • hsm - Gewalt im Alter - Die Bonner Initiative gegen Gewalt im Alter hsm mit einem sehr weiten Verständnis dafür, was unter Gewalt verstanden werden kann ("Handeln statt Misshandeln") hat eine Notruf-Nummer (0228/696868) eingerichtet.

Prävention im Berufsfeld[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Das Kuratorium Deutsche Altershilfe (KDA) in Köln KDAveröffentlichte 1999 in einer Aktion verschiedener Verbände (AGP) ein viel beachtetes Memorandum KDA-AGP mit 15 Anforderungen an eine menschenwürdige stationäre Altenpflege.

Weltweit, 15. Juni[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Jeweils am 15. Juni wird seit 2007 der Tag der World Elder Abuse Awareness, also 2009 der 3. weltweite Tag gegen Vernachlässigung oder Misshandlung alter Menschen, begangen. Das Symbol des Tages ist eine Baumkrone aus der in einem Sturm Blätter herauswehen.

Bayerischer Pflegebeauftragte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Bayerns Sozialministerin Christine Haderthauer hat im Januar 2011 nach Bekanntwerden eines Falls vielfacher Misshandlungen durch eine männliche Pflegeperson in einem Augsburger Pflegeheim kurzfristig den Posten eines „bayerischen Pflegebeauftragten“ geschaffen. Er soll zur Anlaufstelle für alle Belange von pflegebedürftigen Personen, ihren Angehörigen und der Pflegekräfte werden. Außerdem soll es eine 24-Stunden-Pflegehotline geben, ohne dadurch in die Aufgaben der Heimaufsicht bzw. Staatsanwaltschaft einzugreifen.

Abgrenzung zu anderen Begriffen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Nicht nur aus berufspolitischen Gründen (Image der Pflege) ist eine Abgrenzung des Wortes "Gewalt" zu anderen Begriffen sinnvoll. Denn es besteht aufgrund der aktuellen journalistischen Berichterstattung die Gefahr, dass die Pflege, das Krankenhaus oder das Altenheim als Orte der Gewalt undifferenziert von der Öffentlichkeit wahrgenommen werden. In der Pflegepraxis ist daher der sorgfältige Gebrauch der Worte besonders wichtig. Dies gilt vor allem, wenn es um juristisch-relevante Situationen geht, die im Zusammenhang stehen mit: Aggression, Beschimpfung, Diebstahl, verbaler "Gewalt", angeordneter Fixierungen, Bestimmung des Aufenthaltsortes durch den Betreuer oder der unterlassenen Hilfeleistung (StGB).

Dazu lässt sich in Gesundheitseinrichtungen Mobbing - trotz einer gewissen Schnittmenge - vom Gewaltbegriff abgrenzen. Der Gesundheitswissenschaftler Markus Dietl belegt in seinem Buch Mobbing im Heim[2] anhand vieler Fallbeispiele und Untersuchungen, dass Mobbing häufig in Form verdeckter, seelischer und struktureller Gewalthandlungen auftritt. Er stellt fest, dass sowohl Klienten als auch Mitarbeiter diesem strukturellem Mobbing ausgesetzt sind. Als Lösungsansatz beschreibt er humanistische Konzepte wie die Gewaltfreie Kommunikation. Dietl stützt sich dabei auf das Konstrukt der Totale Institution des Soziologen Erving Goffman. Der Amerikaner untersuchte bereits in den 1970er Jahren Gewalthandlungen in Pflegeeinrichtungen. Er führte Totale Institution begrifflich ein, wozu er neben Heimen auch Gefängnisse und Psychiatrien zählte.[3]

Gewalt gegen Pflegekräfte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Häufigkeit oder die Intensität von Gewalt gegen Pflegekräfte darf nicht unterschätzt werden. Gemeint sind damit alle gewalttätigen Handlungen von Patienten, Klienten oder HeimbewohnerInnen gegen die sie Pflegenden (sowohl im professionellen wie familiären Umfeld). Auch gegen diese Gewaltformen können einige Präventionsmaßnahmen helfen. Und es ist Aufgabe der jeweiligen Institution ihre MitarbeiterInnen, soweit möglich, gegen solche Übergriffe zu schützen. Verletzt oder getötet zu werden, kann nicht als übliches Risiko für Pflegende akzeptiert werden. Dies trifft in erster Linie bei Handlungen von Patienten (etc.) zu, deren gelegentliche oder ständige Aggressivität bekannt ist.

Jedoch auch von Patienten, von denen dergleichen nicht erwartet wird, kann auf Grund z. B. von Wahnerkrankungen ganz plötzlich ein hohes Gewaltpotential ausgehen. Im Rahmen der Psychiatrischen Pflege ist dies allen Pflegenden und Ärzten bekannt und führt zu Vorsichtsregeln, die dort immer einzuhalten sind. In den Altenpflegeheimen ist leider bis heute das Personal auf solche Attacken meistens nicht vorbereitet worden. Deshalb kann es damit nicht professionell umgehen.

  • Arten der Gewalt gegen Pflegekräfte

Relativ oft kommt es zu vereinzelten Schlägen oder Kratzen, wenn sich die gepflegte Person unter Verkennung der Umstände vom Personal bedroht fühlt. Bei Wahnerkrankungen kann es aber auch zu gezielten Tötungshandlungen oder Versuchen mit dieser Intention an Pflegekräften kommen.

Zu Misshandlungen mit sexuellem Kontext kommt es gelegentlich zwischen alten Patienten und weiblichen Pflegenden im Rahmen der Körperpflege oder bei Lagerungen.

  • Präventionsmaßnahmen
    • Ganz wichtig ist die Dokumentation früherer Angriffe oder von Auslösern aggressiven Verhaltens.
    • Zum Schutz vor Gewalt dient auch die Nutzung technischer Hilfen zu Erreichbarkeit anderer Pflegenden in einer Notsituation (Piepser, Handy, Notknöpfe, ** Zugangsberechtigung zu abschließbaren Räumen).
    • Das Erlernen von körperlicher Selbstverteidigung sollte Bestandteil jeder pflegerischen Grundausbildung werden.

https://ooe.arbeiterkammer.at/beratung/arbeitundrecht/gesundheitsundsozialberufe/Gewalt_in_der_Pflege.html

Siehe auch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Anike Bäslack: Sexuelle Gewalt in der Pflege. Eine Literaturuntersuchung zu Erfahrungen sexueller und sexualisierter Gewalt von Patientinnen/Bewohnerinnen sowie Pflegerinnen in Krankenhäusern und Seniorinnenheimen. Grin, 2007. 104 Seiten. ISBN 3-638-74216-4
  • Karl Beine: Sehen, Hören, Schweigen ... Die erste Untersuchungen der Einstellung zur aktiven Sterbehilfe bei aerztlichem und Pflegepersonal in Deutschland im Jahr 1993. 1998.
  • Karl Beine: Krankentötungen in Kliniken und Heimen – Aufdecken und Verhindern. Lambertus-Verlag, Freiburg, 2010. 397 Seiten. ISBN 3-7841-1973-5
  • Ursula Biermann Der Alte stirbt doch sowieso! Herder Verlag, 2009. 198 Seiten. ISBN 978-3-451-29648-2
  • Margret Dieck Gewalt gegen ältere Menschen im familialen Kontext. Ein Thema der Forschung, der Praxis und der öffentlichen Information. In: Zeitschrift für Gerontologie ZfG 20. S. 305-313.
  • Mervyn Eastman: Gewalt gegen alte Menschen. Lambertus, Freiburg 1985 (1991 2. A.). 184 Seiten. ISBN 3-7841-0285-9
  • Sabine Etzold: Morden gegen das Leiden. 29 Menschen soll ein Krankenpfleger in Sonthofen getötet haben – ein grausiger, aber nicht einzigartiger Fall. Auch die Kollegen sind unbewusst beteiligt. In: Die Zeit. 17.02.2005 Nr. 2005-08. [1]
  • Karen Hine: The use of physical restraint in critical care. In: Nurs Crit Care. 2007,Jan-Feb;12(1):6-11. (engl. Über Fixierungen in der Intensivpflege)
  • Kuratorium Deutsche Altershilfe - Pro Alter 3/2005 - Das Pflegeverbrechen gibt es nicht - Warum Tötungsdelikte in der Pflege nicht generalisiert werden können. Sowinsi C. S. 60-65
  • Birgit Panke-Kochinke: Gewalt gegen Pflegekräfte. Problematische Situationen erkennen und lösen. Frankfurt/M, Mabuse-Verlag, 2008. 103 S. ISBN 3-938304-81-2
  • K. Pillemer, D.W. Moore. Mißhandlung von Patienten in Pflegeheimen. Ergebnisse einer Überblicksuntersuchung mit Personal. In: The Gerontologist 29/1989. S. 314-320
  • Uwe Schirmer, Michael Mayer, Veronika Martin, Jörg Vaclav, Franz Gaschler, Seli Özköylü: Prävention von Aggression und Gewalt in der Pflege. Grundlagen und Praxis des Aggressionsmanagements für Psychiatrie und Gerontopsychiatrie. Schlütersche Verlagsgesellschaft, Hannover, 2006. 76 Seiten. ISBN 978-3-89993-170-9 (Ein Deeskalations-Schulungsprogramm; SOAS-R Fragebogen für das Assessment)

Die weitere Literatur unter: Literatursammlung zum Thema Gewalt in Pflegebeziehungen

Aktuell[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Hildegard Kaulen: Wenn aus Pflege eine Tortur wird. (Untertitel: Gewalt im Heim oder im Haus ist oft unterschwellig. Hilfsbedürftige und Pfleger quälen sich oft wechselseitig. Und mit der steigenden Zahl an Pflegefällen werden immer öfter Grenzen überschritten.) Online in: FAZ vom 31. Januar 2011 (dort werden auch drei Diskussionsbeiträge abgedruckt)

Pressemeldung von einem noch nicht gerichtlich untersuchten Vorwurf aus Augsburg:

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

National:[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

International:[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • inpeabuse - Internationaler Zusammenschluss von Fachleuten und Organisationen.
  • Auf nursing-homes-ratings.com lässt sich die klare Unterscheidung zwischen Abuse und Neglect (Misshandlung und Vernachlässigung), wie sie in USA gebräuchlich ist –leider nur auf englisch- nachlesen.
  • Misshandlungen in Hongkong (pdf. englischspr.)

Andere:[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Artikel bei Wikipedia.de

Zitatnachweise, Fußnoten[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Julia Jüttner: Der Fall des "Oma-Mörders" – "Jungchen, nimm das Geld und geh!" In: spiegel.de vom 15. Dezember 2008
  2. Markus Dietl: Mobbing im Heim: Gewaltfreie Lösungswege, Wiesbaden 2014
  3. Martin Heinzelmann: Das Altenheim - immer noch eine "totale Institution"? Eine Untersuchung des Binnenlebens zweier Altenheime. Cuvillier Verlag, 2004