Heimbeatmungspflege

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Heimbeatmungspflege ist ein Teilbereich der Häuslichen Intensivpflege, die die außerklinische Versorgung und Überwachung invasiv und nicht-invasiv beatmeter Patienten sicherstellt. Voraussetzung ist, dass die außerklinische Beatmung um ein Beatmungszentrum organisiert ist.

Hintergrund[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Schon seit den 1950er Jahren werden Patienten außerklinisch beatmet. Nach einer Poliomyelitis-Epidemie in Deutschland wurden damals viele Menschen dauerhaft beatmungspflichtig, zur Therapie wurde häufig auf aufwändige Apparaturen wie die eiserne Lunge zurückgegriffen. Mittlerweile haben sich medizinische Behandlungen und die entsprechende Technik ständig verbessert, der Fortschritt führt aber auch zu einer höheren Überlebensrate von schwergeschädigten Patienten, die im Anschluss an die Krankenhausbehandlung außerklinisch beatmungspflichtig bleiben. Durch die Entwicklung von Heimbeatmungsgeräten und Gesichtsmasken wurde die Langzeitbeatmung jedoch vereinfacht. Seit Ende der 1980er Jahre wird beispielsweise die nicht-invasive Maskenbeatmung vermehrt eingesetzt, inzwischen können aber auch zunehmend invasive Beatmungstherapien im häuslichen Umfeld fortgeführt werden. Daher können heute auch solche Patienten nach Hause oder in eine andere Versorgungseinrichtung entlassen werden, bei denen keine vollständige Entwöhnung vom Respirator möglich ist.

Indikation[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Heimbeatmungspflege wird zumeist von Patienten benötigt, die an einer chronischen und oftmals fortschreitenden Krankheit leiden, wie Amyotrophe Lateralsklerose, chronisch obstruktive Lungenerkrankung (COPD), Guillain-Barré-Syndrom (GBS), Lungenemphysem oder Muskeldystrophie.

Qualifikation und Aufgabengebiet des Pflegepersonals[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Eine abgeschlossene Ausbildung in der Gesundheits- und Krankenpflege (Krankenschwester, Kinderkranken- schwester oder Altenpfleger) ist die Voraussetzung für die darüberhinaus notwendige Zusatzqualifikation, entweder als Atmungstherapeut (Respiratory Therapist), Fachkraft in der Gesundheits- und Krankenpflege für Anästhesie- und Intensivpflege oder mindestens ein Jahr Berufserfahrung im Beatmungsbereich (Intensivstation, Intermediate Care-Station oder außerklinische Beatmung) innerhalb der letzten 5 Jahre. Die Zusatzqualifikation kann auch durch einen Kurs zur Beatmungspflege erworben werden, der von der Deutschen interdisziplinären Gesellschaft für außerklinische Beatmung (DIGAB) anerkannt ist (Fachweiterbildung für außerklinische Intensivpflege).


Personen mit geringerer Qualifikation (Krankenpflegehelfer, Medizinische Fachangestelllte) dürfen in der Grundpflege tätig, aber nicht eigenverantwortlich mit der Beatmung betraut werden.

Das mit den eingesetzten Beatmungsgeräten und -zubehör vertraute Pflegefachpersonal übernimmt die Behandlungspflege, beispielsweise die Tracheostomaversorgung und die Anwendung der Methoden zur Sekretelimination.

Änderungen der Beatmungsgeräteeinstellung, des Zubehörs sowie des Beatmungszugangs dürfen nur vom Arzt angeordnet werden.

Geräte, Hilfsmittel und Zubehör[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Neben der zur Beatmung notwendigen Grundausstattung (Beatmungsgerät, Trachealkanülen, Schlauchsysteme, Absaug- und Inhalationsgeräte sowie Befeuchtungssysteme) sollten sicherheitshalber weitere Geräte vorhanden sein, damit die Beatmung zum Beispiel während eines Stromausfalles gewährleistet werden kann:

Bei Beatmung über ein Tracheostoma sollten ein Notfallset mit Trachealspreizer und mehrere Ersatztrachealkanülen griffbereit sein.

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

DOI: 10.1055/s-0029-1243978