Mundschutz

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Mundschutz ist die übliche Bezeichnung von Gesichts-Halbmasken aus mehreren Papier-, früher auch Stofflagen, die eine Tröpfcheninfektion verhüten sollen. Dabei kommen evtl. spezielle Vliese zum Einsatz. Der vollständige Name heißt Mund- und Nasenschutz, weil in der Regel der Mund und die Nase durch den Mundschutz bedeckt werden sollen. Meist wird der Mundschutz mit Gummibändern über die Ohren gestreift oder mit zwei Befestigungsschlaufen ober- bzw. unterhalb der Ohren am Hinterkopf festgebunden. Die beliebte Trageweise unterhalb des Kinns ist hygienisch vollkommen unwirksam und führt zu einer Verkeimung der Maske bereits vor einer späteren Verwendung.

Das Tragen eines dichtanliegenden, mehrlagigen und nicht durchfeuchteten Mund-Nasen-Schutzes kann bei einem räumlich nahen Kontakt zu anderen, vermutlich oder möglicherweise infizierten Personen in geschlossenen Räumen die Tröpfcheninfektion dadurch verhüten, dass große Flüssigkeitspartikel beim Atmen, Sprechen oder Husten nicht in die Atemwege der anderen Person gelangen können. Diese Masken bieten keinen Schutz gegen Gase oder Mikropartikel, die wie Staub – aber um viele Dimensionen kleiner – in der Atemluft mitfliegen. Dabei ist nicht entscheidend, welche der beiden Personen eine Schutzmaske trägt. Der Mundschutz kann so die Keimausbreitung reduzieren, ist aber keine perfekte Hygieneschutzmaßnahme, da die Atemluft in beide Richtungen nicht komplett gefiltert wird. Luft tritt immer auch an den Seiten der Masken ein- und aus. Sie entfernen allerdings wirksam einen Großteil der Luftfeuchtigkeit und an ihr gebundene Partikel.

Im Krankenhaus hat sich laut RKI erwiesen, "dass die Übertragung von Noro-Virus-Infektionen (...) durch das Tragen einer chirurgischen Maske" weitgehend vermieden wird.

Der Mundschutz kann zwar die Keimausbreitung deutlich reduzieren, er ist aber keine perfekte Hygienemaßnahme, da er den Atemstrom nicht komplett filtriert. Luft kann auch an den Seiten ein- und austreten.

Auf die Verringerung der Staubbelastung der Lunge und ihrer Atemwege durch Mundschutz wird hier nicht eingegangen.

Nicht verwechseln mit dem Einsatz bei starker Luftverschmutzung oder als Gasmaske (etwa bei Bränden oder Gefahrgutunfällen). Für solche Zwecke sind je nach Anlass Feinstaubmasken (Schutzklasse FFP3) Gasmasken, Atemschutzgeräten oder Rauchschutzhauben vorgeschrieben.

Normen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Generell ist die Wirksamkeit der Leichten Atemschutzmasken relativ zur Wirksamkeits-Klasse, FFP1 bis FFP3, nach der dafür verbindlichen Europäischen Norm EN 149 (Artikel bei Wikipedia; man spricht auch von Filterklassen). FFP steht für den engl. Ausdruck Filtering Facepieces (dt. etwa „filtrierende Halbmaske“)

Filterklasse FFP1
Schutz gegen ungiftige Grobstäube, diese Masken dürfen bis zum 4fachen Grenzwert der jeweiligen Maximalen Arbeitsplatz-Konzentration (MAK) eingesetzt werden
Filterklasse FFP2
Schutz gegen gesundheitsschädliche Stoffe (der Klasse „mindergiftig“) oder krebserzeugende Stäube. Diese Masken dürfen bis zum 10fachen Wert der jeweiligen Maximalen Arbeitsplatz-Konzentration (MAK) eingesetzt werden
Filterklasse FFP3
Schutz gegen Stäube, diese Masken dürfen bis zum 30fachen Wert der jeweiligen Maximalen Arbeitsplatz-Konzentration (MAK) eingesetzt werden

Einwegmundschutz aus einlagigem Papier[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Häufig kommt auch der Einwegmundschutz aus Papier, weiß mit Gummizug, einlagig zu 100 Stück je Box, zum Einsatz. Z. B. bei Besuchern auf Intensivstationen.

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Annerose Bürger-Mildenberger: Klinikleitfaden Pflege. 2003, Kapitel Arbeitsschutz Seite 72 ff.

Weblinks, Siehe auch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]