Personalschlüssel

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Pflegeschlüssel / Personalschlüssel

Beide Begrifflichkeiten werden synonym verwendet und beschreiben das Verhältnis von Mitarbeiter zu Bewohner bzw. Patient.

Hintergrund[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Festlegung auf ein bundeseinheitliches Personalbemessungssystem war in erster Linie eine politische Aushandlung der beteiligten Vertragspartner. Die einen erforderlichen Konsens beeinflussenden bzw. hemmenden Faktoren sind multifaktoriell und äußerst facettenreich.

Im Kern geht es immer darum, eine finanzierbare, fachlich und qualitativ gute Versorgung der Patienten und Bewohner zu erreichen, die unter akzeptablen Arbeitsbedingungen zu einer angemessenen Vergütung durch Fach- und Assistenzpersonal stattfindet und den wirtschaftlichen Belangen der Unternehmen ausreichend Spielraum für die Bereitstellung und Gestaltung des Versorgungsangebotes ermöglicht. [1] Daher weicht der Personalschlüssel in privaten Einrichtungen und in Klinikkonzernen in der Regel nach unten ab. Bedauerlicher Weise gibt es in 2015 immer noch eine Differenzierung des Verdienstes zwischen Ost und West.

Quellen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Siehe auch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]