Tarifvertrag

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In Deutschland haben Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen die Freiheit, sich für ihre eigenen Interessen in Gewerkschaften zusammenzuschließen (die Koalitionsfreiheit nach Artikel 9 Abs. 3 im Grundgesetz).

Eine Gewerkschaft ist Vertragspartei eines Tarifvertrags mit dem Arbeitgeber oder einem Arbeitgeberverband. In Tarifverträgen werden Arbeitsentgelte (Entgelttarif-) und Arbeitsbedingungen (Mantel- oder Rahmentarifvertrag), z. B. die Dauer der Arbeitszeit oder des Urlaubs vereinbart. Zur Durchsetzung eines Tarifvertrags können Gewerkschaften ihre Mitglieder unter bestimmten Voraussetzungen zur Arbeitsniederlegung, einem Streik - also einer befristeten gemeinsamen Arbeitsverweigerung, aufrufen. Gelten in einem Betrieb Tarifverträge, darf der Arbeitsvertrag mit einem Gewerkschaftsmitglied nicht zu dessen Ungunsten von den Tarifverträgen abweichen.

In Deutschland haben sich Gewerkschaften zu einem Dachverband, dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) mit Sitz in Berlin zusammengeschlossen. Die DGB-Gewerkschaften haben sich dem Prinzip der Einheitsgewerkschaft verpflichtet, das heißt, sie verstehen sich als weltanschaulich und parteipolitisch neutral. Für sie gilt außerdem der Grundsatz, dass pro Betrieb nur eine Gewerkschaft zuständig ist (Industrieverbandsprinzip). Dem liegt der Gedanke zu Grunde, dass die Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber durchsetzungsfähiger sind, wenn die Angehörigen der unterschiedlichen Berufsgruppen solidarisch zusammanhalten und so der Gefahr begegnen, sich untereinander ausspielen zu lassen. In einem Krankenhaus beispielsweise gibt es eine Gewerkschaft für alle Berufsgruppen (Pflege, Hauswirtschaft oder Verwaltung), und nicht je eine eigene.

Die wichtigste Gewerkschaft für das Gesundheitswesen ist die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft, (abgekürzt ver.di / in einem Wort gesprochen werdi). Sie ist eine Gewerkschaft im DGB.

Eine Gewerkschaft ist auch der Marburger Bund. Er ist nicht dem DGB angeschlossen und versteht sich als berufsständische Interessenvertretung ausschließlich für Ärzte. Der Marburger Bund schert damit aus dem Prinzip: "Ein Betrieb - Eine Gewerkschaft" aus. Der Marburger Bund hat im Sommer 2006 nach wochenlangen Streiks mit der Tarifgemeinschaft deutscher Länder sowie den kommunalen Arbeitgebern Tarifverträg nur für die Ärzte abgeschlossen, die in Konkurrenz zu dem TVöD stehen.

Der Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst (abgekürzt: TVöD) trat am 1. Oktober 2005 in Kraft. Er löst den Bundes-Angestellten-Tarifvertrag (BAT) ab, der bereits bis dahin für weite Bereiche der Pflege maßgebend war.

Für einzelne berufsspezifische Fragen gibt es daneben eine Reihe von spezialisierten Berufsverbänden, die sich aber nicht als Gewerkschaften verstehen und keine Tarifverhandlungen führen. Beispiele: DBVA, DBfK.

Die Koalitionsfreiheit für Beschäftigte gilt auch im Bereich der kirchlichen Einrichtungen. Die Kirchen weigern sich jedoch, mit Ausnahme der nordelbischen evangelischen Kirche, mit den Gewerkschaften Tarifverträge abzuschließen. Sie erlassen in ihrem Bereich kircheninterne Gesetze und - Verordnungen.

Haustarifvertrag[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Ein "Haustarifvertrag" ist die Bezeichnung für einen Tarifvertrag, der - anders als der Flächentarifvertrag - nur für ein bestimmtes Unternehmen gilt. Auch wenn sich der Geltungsbereich auf mehrere Unternehmen beschränkt, die aber in einem Konzern zusammengeschlossen sind, spricht man noch von einem Haustarifvertrag. Der Haustarifvertrag wird für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer durch eine Gewerkschaft, nicht durch den Betriebsrat, geschlossen. Auf Arbeitgeberseite sind das einzelne Unternehmen oder die Gruppe der Konzernunternehmen als Arbeitgeber die Vertragspartner. Zum Beispiel hat die Helios-Gruppe mit der Gewerkschaft ver.di einen Haustarifvertrag geschlossen.

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

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