Pflegeheim
Ein Pflegeheim ist eine stationäre Einrichtung, in der pflegebedürftige Menschen wohnen und Pflege- und Betreuungsleistungen erhalten. Im Unterschied zum Krankenhaus dient die Pflege im Pflegeheim nicht in erster Linie der Behandlung einer Krankheit.
Pflegeheime sind der Heimaufsicht unterstellt, die in den meisten Bundesländern durch eine kommunale Behörde ausgeübt wird. Im SGB XI sind die rechtlichen Bedingungen für die Pflege in Pflegeheimen festgelegt. Der Aufenthalt in einem Pflegeheim wird nur zum Teil über die Pflegekassen finanziert.
Es gibt verschiedene spezialisierte Pflegeheime:
- Altenpflegeheime
- Behindertenpflegeheime, oft als binnendifferenzierter Bereich in Wohnheimen für Menschen mit geistiger Behinderung
- Pflegeheime
- für chronisch psychisch Kranke
- für Patienten mit apallischem Syndrom
- mit Beatmungsplätzen für Langzeitbeatmungspatienten
Andere Einrichtungen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
- Ein stationäres Hospiz ist kein Pflegeheim, sondern eine Einrichtung für Schwerstkranke und Sterbende, die nach den Grundsätzen der Palliative Care arbeitet und nur Patienten aufnimmt, denen durch einen Arzt die spezielle Hospizpflege verordnet wurde. Während ein Pflegeplatz im Pflegeheim auch komplett selbst finanziert werden kann, gibt es diese Möglichkeit im stationären Hospiz nicht.
Vorlage:Wikipedia* Tagespflege
Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
- Martin Heinzelmann: Das Altenheim - immer noch eine "totale Institution"? Eine Untersuchung des Binnenlebens zweier Altenheime. Cuvillier Verlag, 2004. 280 Seiten. (auch z. T. online)