Organisationsverschulden
Organisationsverschulden: Wenn ein Schaden durch mangelnde organisatorische Bedingungen eintritt, haftet der Träger oder die Vorgesetzen.
Organisationspflichten[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
- Ausreichend fachlich qualifiziertes Personal
- Fachaufsicht und Überwachung des Personals (Stationsleitung)
- Bereitstellung und regelm. Wartung von med. Geräten und Schulung Personal
- Fachgerechte, ordnungsgemäße Dokumentation
- Eigentumssicherung des PE
- Notfallmäßige Versorgung
- Ausreichende Schulung Personal
- Aufsichtspflicht Kinder, geistig/körperlich Behinderte, Psychisch erkrankte und desorientierte Patienten.