Organisationsverschulden

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Organisationsverschulden: Wenn ein Schaden durch mangelnde organisatorische Bedingungen eintritt, haftet der Träger oder die Vorgesetzen.

Organisationspflichten[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Ausreichend fachlich qualifiziertes Personal
  • Fachaufsicht und Überwachung des Personals (Stationsleitung)
  • Bereitstellung und regelm. Wartung von med. Geräten und Schulung Personal
  • Fachgerechte, ordnungsgemäße Dokumentation
  • Eigentumssicherung des PE
  • Notfallmäßige Versorgung
  • Ausreichende Schulung Personal
  • Aufsichtspflicht Kinder, geistig/körperlich Behinderte, Psychisch erkrankte und desorientierte Patienten.

Weiterführende Links[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Haftung durch Organisationsverschulden – [1]
  • Organisationsverschulden in Klinik und Praxis - [2]