PflegeWiki:Löschregeln

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Vorlage:PflegeWiki-Konventionen

Eine Löschung sollte immer die ultima ratio sein und ist immer das Ultimus omnium!

Löschregeln[Quelltext bearbeiten]

Sollte ein Administrator einen Artikel löschen, so muss er sich an bestimmte Regeln halten. Er muss einen Grund angeben wie zum Beispiel Vandalismus. Der Verfasser wird dann ggf. auch für einen gewissen Zeitraum gesperrt.

Zuständigkeit[Quelltext bearbeiten]

Der Administrator, der sich als Erster an einer Diskussion über einen Löschantrag beteiligt, ist dann auch für den Antrag und den Artikel verantwortlich.

Löschen nach Schnelllöschantrag[Quelltext bearbeiten]

Wird für einen Artikel ein Antrag auf Schnelllöschung gestellt und dieser Antrag begründet wurde, wird ein Administrator den Artikel nach Prüfung der Begründung unverzüglich löschen.

Kriterien für einen Schnelllöschantrag[Quelltext bearbeiten]

  • Vandalismus
  • Spam
  • Artikel ohne Inhalt
  • offensichtlich Falsches
  • Doppelte Artikel (wobei inhaltliches evtl. in das bereits vorhandene Lemma kopiert wird)
  • Verstoss gegen die Lizenzbestimmungen

siehe hierzu auch: PflegeWiki:Löschkandidaten/Schnelllöschung

Löschen nach Löschantrag[Quelltext bearbeiten]

Wird ein Löschantrag durch einen User gestellt, sollten mindestens sieben[1] Tage vergehen in der sich andere User zu Wort melden können, sollte hier kein Konsens gefunden werden bleibt der Artikel solange bis eine Einigung erzielt wurde bestehen um evtl. Änderungen vornehmen zu können. Ein Edit-War sollte unbedingt vermieden werden. Falls sich ein Administrator entschließt den Artikel zu sperren um weitere willkürliche Veränderungen zu verhindern muss auch dieser Schritt an geeigneter Stelle durch den Administrator begründet werden.


Fussnoten[Quelltext bearbeiten]

  1. Diese Frist sollte noch unbedingt überdacht werden!
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