Fallpauschale
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Definition[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
- Unter Fallpauschalen versteht man in der Gesundheitsökonomie die Bewertung bzw. Vergütung komplexer medizinischer Leistungen durch Fixbeträge.
- Fallpauschalen können sowohl im stationären als auch im ambulanten Versorgungsbereich zum Einsatz kommen.
- Fallpauschalen sind einer der Grundpfeiler des DRG-Systems.
Hintergrund[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
- Die Einführung von Fallpauschalen soll die Leistungserbringer im Gesundheitssystem einem verschärften Wirtschaftlichkeitsdruck aussetzen.
- Da im Gegensatz zur "Tagessatz-bezogenen" - Vergütung nur noch ein Fixbetrag erstattet wird, entsteht nach der Modellvorstellung der Anreiz, medizinische Leistungen möglichst schnell und effektiv zu erbringen.
- Als Argument gegen die Fallpauschale wird die Verschlechterung der medizinischen Versorgung in Feld geführt.
Quellen und Links[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
- http://flexikon.doccheck.com/de/Fallpauschale
- German Diagnosis Related Groups
- Leistungserfassung in der Pflege® (LEP®)