Hygienische Händedesinfektion
Die hygienische Händedesinfektion ist die wichtigste Maßnahme zur Verhütung von Krankenhausinfektionen. Sie dient sowohl dem Schutz des Patienten als auch dem eigenen Schutz. Deshalb muß die Reihenfolge beachtet werden. Sie wurde von Ignaz Semmelweiß 1818-1845 eingeführt. Damals mittels Chorkalk.
Indikation[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
- vor und nach jedem Verbandwechsel
- vor und nach Kontakt mit Eintrittsstellen von Kathetern, Drainagen u.ä.
- nach Kontakt mit Blut, Sekreten oder Exkreten
- vor invasiven Eingriffen (z.B. Legen eines Venenkatheters, Blasenkatheters, Durchführung einer Angiographie, Bronchoskopie, Endoskopie des Magen-Darmtraktes, Lumbalpunktion)
Diese Forderung gilt auch dann, wenn bei den Eingriffen sterile Handschuhe getragen werden müssen! - vor Kontakt mit Patienten, die im besonderen Maße vor Infektionen geschützt werden müssen (z.B. Leukämiepatienten, polytraumatisierte Patienten, Bestrahlungs- oder Intensivpatienten und sonstige schwer erkrankte Patienten)
- nach Kontakt mit Patienten, von denen Infektionen ausgehen können
- nach Kontakt mit kontaminierten Flächen oder Gegenständen (z.B. Beatmungszubehör, Steckbecken, Arbeitsflächen)
- nach dem Ablegen von Einmal-Handschuhen, da diese keinen 100% igen Schutz bieten (Mikroläsionen)
Vorgehen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Alkoholische Händedesinfektion (ca. 3ml = 2-3 Hübe aus Wandspendern) in die trockene Hohlhand geben, auf beide Hände einschließlich Fingerzwischenräume, Fingerkuppen, Daumen und Handgelenke verteilen, mindestens 30s Einwirkzeit einhalten.
- Desinfektionsmittel auf die Handfläche geben und verreiben
- Handfläche auf Handrücken im Wechsel für beide Hände
- Handfläche auf Handfläche mit verschränkten, gespreizten Fingern
- Außenseite der Finger auf gegenüberliegende Handfläche mit verschränkten Fingern
- kreisendes Reiben der Daumen in der geschlossenen Handfläche für beide Hände
- kreisendes Reiben hin und her mit geschlossenen Fingerkuppen in der Hohlhand für beide Hände.
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Merke auch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
- Desinfektionsmittel nicht auf nasse Hände geben!
- eine sichtbare Verschmutzung der Hände ist durch eine Handwaschung zu entfernen (Wasser nicht zu warm, Seifenreste komplett abspülen, Haut sorgfältig trocknen)
- die Mindesteinwirkzeit von 30 s reicht für die Inaktivierung einiger Erreger (z.B. unbehüllte Viren) nicht aus.
- Bei Kontamination mit Hepatitis B-Viren sind Händedesinfektionsmittel einzusetzen, deren Wirksamkeit gegen Hepatitis B-Viren durch entsprechende Gutachten belegt ist. Da in diesen Fällen die Einwirkzeit und Art der Anwendung von den hier gegebenen Empfehlungen abweichen kann, müssen unbedingt die Anwendungshinweise der Desinfektionsmittelhersteller berücksichtigt werden!
- Schmuck- und Eheringe, Nagellack, lange sowie künstliche Fingernägel beeinträchtigen die Wirkung der Händedesinfektion und sind nach TRBA 250 (siehe unten) und RKI-Richtlinie verboten.
- Armbanduhren und Armreife behindern die hygienische Händedesinfektion, da die Handgelenke in die Desinfektionsmassnahme einzubeziehen sind. Sie können bei der Pflege und Behandlung von Patienten zu Verletzungen führen; in Arbeitsbereichen mit erhöhter Infektionsgefährdung dürfen gemäß BGR 250 an Händen und Unterarmen keine Schmuckstücke, Uhren und Eheringe getragen werden!
Notwendig begleitende Maßnahmen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Erforderliche begleitende Maßnahmen zur Infektionsprophylaxe sind Distanzierung (Non-touch-Technik), Hautschutz und Hautpflege, Gewährleistung der Compliance, Vermeidung von Fehlern im Umgang mit den Desinfektionsmittelspendern, Berücksichtigung der rechtlichen Gesichtspunkte.
Niknam zitiert sechs goldene Regeln zur Verbesserung der Compliance: 1: Die Produkt-Akzeptanz des Händedesinfektionsmittels (Hautverträglichkeit, etc.); 2: Bessere Verfügbarkeit von Händedesinfektionsmitteln "am Ort des Geschehens"; 3: Promotion der Händehygiene; 4: Umstrukturierung des Budgets (z. B. die Kombination des Händehygiene-Budgets mit einem fiktiven "Etat" für nosokomiale Infektionen); 5: Vorbildfunktion erfahrener Ärzte; 6: Ausgewogene Personal-Patienten-Relation (Personalschlüssel).
Berufsgenossenschaft[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Den Beschäftigten in Arbeitsbereichen, in denen Tätigkeiten . . . ausgeführt werden, sind leicht erreichbare Händewaschplätze mit fließendem warmen und kalten Wasser, Direktspender mit hautschonenden Waschmitteln, Händedesinfektionsmitteln und geeignete Hautpflegemittel sowie Handtücher zum einmaligen Gebrauch zur Verfügung zu stellen.
Berufsgenossenschaftliche Regel Nr. 250 ([1]) Ziffer 4.1.1.1
siehe auch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
- Bernig Th: Vergleich der Hautverträglichkeit von sechs ausgewählten alkoholischen Händedesinfektionsmitteln im klinischen Doppelblindversuch anhand der subjektiven Akzeptanz und der Bestimmung objektiver Hautparameter. Diss Med Fak Univ Greifswald 1997.
- Europaen Standard EN 1499: Chemische Desinfektionsmittel und Antiseptika, Desinfizierenden Händewaschung, Prüfverfahren und Anforderungen (Phase 2/Stufe 2) 1998.
- Hygiene&Medizin 28.Jg. 2003, Heft 4; 129-133 (zur AWMF-Leitlinie Nr. 029/027, siehe www)
- Hygiene in Klinik und Praxis, 3. Auflage, mhp-Verlag, Wiesbaden 2004, S. 182ff
- Klaus Koch: Kinderstube statt Logik. Hygiene-Verhalten der Ärzte untersucht. SZ, Dienstag, 3. April 2001, Deutschland Seite V2/15
- Loczenski, Barbara: Selbstbewusst macht Lernen Lust. Ein preisgekröntes Unterrichtskonzept zur hygienischen Händesdesinfektion. In: doppelpunkt Hygiene, Oktober 2002, S. 10-11 (heilberufe-archiv/heilberufe00_themen.html hier online) oder via bibb.de/redaktion/altenpflege_saarland/literatur/hygiene_02.htm
- Sabine Niknam: Für mehr Compliance bei der Händehygiene. In: Die Schwester/Der Pfleger 44: 11/2005 S. 844-848
- Pittet D, Dharan S, Touveneau S, Sauvan V, Perenger T: Bakterielle Kontamination der Hände des Pflegepersonals. HygMed 2000; 25: 69-74.
- Rotter ML, Kramer A.: Hygienische Händeantiseptik. In: Kramer A u. a. (Hrsg.). Klinische Antiseptik. Springer, Berlin. 1993: 67-82.
- Unfallverhütungsvorschriften - UVV • BGVorschriften Gesundheitsdienst hier:§ 6: Händedesinfektion. z. B. via www.pr-o.info
Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
- AWMF online - Empfehlungen zur Hygiene in Klinik und Praxis bei uni-duesseldorf. Abkürzung: Arbeitskreis "Krankenhaus- & Praxishygiene" der AWMF - The AWMF Working Group for Hygiene in Hospital & Practice. Leitlinien-Register Nr. 029/027. Entwicklungsstufe: 1 + IDA. Erstellungsdatum: Februar 2003. ( Dort weitere Literatur)