Approbation

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Ein Arzt (griechisch: αρχίατρος archíatros = der Oberheiler, Leibarzt; lateinisch: archiater) beschäftigt sich mit der Vorbeugung (Prävention), Erkennung (Diagnose), Behandlung (Therapie) und Nachsorge von Krankheiten und Verletzungen. In vielen Ländern ist die Voraussetzung der ärztlichen Berufsausübung ein abgeschlossenes Hochschulstudium der Humanmedizin.

Die Vielfalt der Krankheiten und ihrer Behandlungsmöglichkeiten hat zu einer Aufgliederung der Humanmedizin in eine große Anzahl von Fachgebieten und Subspezialisierungen geführt. Die Zahnmedizin nimmt eine Sonderstellung ein.

Allgemeines[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Funktion des Arztes bzw. des Heilers ist eine der ältesten der Menschheit. Der Arztberuf enstand aus dem Stand der Heilkundigen[1], die schon bei den Priestern des Altertums zu finden waren. Die spätere Chirurgie wie auch die Zahnheilkunde haben sich aus dem Handwerk entwickelt, es waren zunächst Barbiere ("Bartschneider"), die mit invasiven Eingriffen und Zahnextraktionen mehr oder weniger Erfolg hatten.

Aus der Erfahrungsheilkunde (Empirie) ging - über viele Stufen hinweg - letztlich die wissenschaftlich basierte Medizin hervor. Doch stehen heute Erfahrungsheilkunde und evidenzbasierte Medizin immer noch nebeneinander und ergänzen sich zum Teil (Komplementärmedizin). In Deutschland gibt es heute den Arzt als staatlich anerkannte Vertretung der Medizin. Der Heilpraktiker ist hingegen ein staatlich anerkannter Vertreter der Erfahrungsheilkunde mit eingeschränktem Handlungsspektrum.

Die Berufssoziologie lehrt, dass ein Berufsstand wie der der Ärzte unter solchen Umständen eine eigene Standesmoral entwickelt, deren bekannteste Form der Eid des Hippokrates ist. In extremen Fällen (zum Beispiel bei der Triage) stehen Ärzte vor fast unlösbaren Aufgaben. Die Wirksamkeit der korporativen Organisation wird in Ausnahmesituationen auf die Probe gestellt - so z.B. bei lebensgefährlichen Seuchen. Dann stellt sich die Frage nach dem selbstlosen Einsatz des ärztlichen Berufsstandes ganz konkret.

Ärzte und Ärztinnen unterliegen einer staatlichen Überwachung. Wer in Deutschland den ärztlichen Beruf ausüben will, bedarf der Approbation als Arzt/ Ärztin oder der Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des ärztlichen Berufs. Die ärztliche Tätigkeit gilt als eine nicht-gewerbliche. Daraus folgen weitgehende, in der Berufsordnung festgelegte Beschränkungen, für die Tätigkeit zu werben, insbesondere ist ÄrztInnen eine anpreisende, irreführende oder vergleichende Werbung untersagt. Ärzte haften ihren Patienten zwar nicht für den (Heilungs-) Erfolg, wohl aber dafür, dass sie ihre heilende Tätigkeit lege artis, also nach dem jeweils neuesten Stand der medizinischen Erkenntnisse ausüben. Bei Verstößen können Ärzte zum Schadensersatz oder Schmerzensgeld verpflichtet sein.

Strafrechtlich stellen ärztliche Eingriffe in der Regel eine Körperverletzung dar, die aber gerechtfertigt und damit nicht strafbar ist, wenn die Einwilligung des Patienten oder eines Vertretungsberechtigten vorliegt und die Handlung auf dem Stand des aktuellen medizinischen Wissens vorgenommen wird - Straffreiheit gilt also nicht für Quacksalberei (§§ 223 ff StGB).

Ärzte, die eine Doktorarbeit verfasst und das Promotionsverfahren durchlaufen haben, dürfen den Doktortitel (meist Dr. med. bzw. Dr. med. vet.; Dres ist die Abkürzung für doctores, also die Mehrzahl von doctor) zusätzlich zu ihrem Namen tragen. Nicht alle Ärzte haben einen Doktortitel erworben, wenngleich umgangssprachlich die Wörter Arzt und Doktor meist gleichbedeutend gebraucht werden und Herr Doktor bzw. Frau Doktor oft als Anrede für einen Arzt oder eine Ärztin verwendet werden. Der Doktortitel ist, anders als häufig zu hören, kein Namensbestandteil. Der Doktorgrad kann aber in den Ausweis oder den Pass eingetragen werden. Auch in eine Personenstandurkunde (z.B. Heiratsurkunde) kann der akademische Grad zusätzlich zu dem Namen aufgenommen werden.
Ein Doktortitel sagt nichts über die Qualität der Arbeit eines Arztes aus, ist im allgemeinen aber für eine angestrebte weitere akademische Karriere förderlich.

Ärzte, die eine Facharztausbildung absolviert, eine darauf aufbauende Spezialisierung betrieben oder sich in einer Zusatzweiterbildung noch weiter spezialisiert haben, dürfen die entsprechende Facharztbezeichnung führen, ggf. zusammen mit einer Schwerpunktsbezeichnung oder Zusatzbezeichnung.

Ärzte nehmen im Gesundheitswesen eine Schlüsselposition ein und entscheiden durch ihre Verschreibungspraxis maßgeblich über die Umsatzentwicklung von Pharmaunternehmen, von denen sie durch Pharmareferenten nachhaltig umworben werden. Auf der anderen Seite wird das Verordnungsverhalten von ÄrztInnen durch das individuelle Budget der eignen Praxis oder des Krankenhauses "gedeckelt" (in Deutschland), was zu Konflikten mit dem ärztlichen Selbstverständnis führen kann.

Deutschland[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

In Deutschland darf als Arzt nur arbeiten, wer approbiert ist. Die Approbation als Arzt setzt ein sechsjähriges Studium der Medizin voraus. Die bundesweit einheitliche Approbationsordnung regelt die Ausbildung der Medizinstudierenden bezüglich der Dauer und der Inhalte der Ausbildung in den einzelnen Fächern, sowie der Prüfungen. Diese schließt mit dem Staatsexamen ab. Von Oktober 1988 bis Oktober 2004 war zur Erlangung der Vollapprobation zusätzlich eine 18-monatige Tätigkeit als »Arzt im Praktikum« (AiP) unter Aufsicht eines approbierten Arztes notwendig. Anschließend an das Studium ist es üblich, dass Ärzte für mehrere Jahre als Assistenzärzte an einer Klinik arbeiten, um sich auf einem oder mehreren Spezialgebieten der Medizin weiterzubilden und evtl. einen Facharzttitel zu erwerben, der die Voraussetzung zur Niederlassung ist und auch für die Stelle eines Ober- bzw. Chefarztes einer Krankenhausabteilung.

Niedergelassene Ärzte arbeiten in freier Praxis, ggf. auch mit mehreren Ärzten in einer Gemeinschaftspraxis oder Praxisgemeinschaft. Eine Niederlassung als "Kassenarzt" ist aber nur in Gebieten möglich, in denen noch freie "Sitze" im jeweiligen Fachgebiet vorhanden sind. Die "Sitzverteilung" bezieht sich auf die Einwohnerzahl des gesamten Bereiches ohne Trennung zwischen Stadt und ländlichem Gebiet. Das führt dazu, dass viele Ärzte verschiedener Fachrichtungen in der Stadt, aber kaum auf dem Lande niedergelassen sind, da z.B. die längeren Wege bei Hausbesuchen nicht entsprechend vergütet werden und vermehrt Notdienste übernommen werden müssten.

Eine weitere Möglichkeit besteht in einem Medizinischem Versorgungszentrum (MVZ). Das MVZ ist eine fachübergreifende, ärztliche Einrichtung, in der Ärzte sowohl als Inhaber (Vertragsärzte) oder als Angestellte tätig sein können.

Jeder Arzt ist Pflichtmitglied der zuständigen Ärztekammer (Landesärztekammer), in deren Gebiet die ärztliche Tätigkeit ausgeübt wird. In Deutschland sind derzeit 394.400 Ärzte gemeldet, davon sind 88.000 ohne ärztliche Tätigkeit (Stand 2004). Zur Behandlung von Kassenpatienten benötigen Ärzte eine Zulassung oder Ermächtigung und sind damit auch Pflichtmitglieder der Kassenärztlichen Vereinigung eines Niederlassungsbezirks. Die Kassenärztliche Zulassung besitzen 59.000 Hausärzte und 58.900 Fachärzte. In den Kliniken sind 146.300 Ärzte beschäftigt.

Österreich[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

In Österreich ist man mit der Promotion (Erlangung eines Doktortitels durch eigenständige wissenschaftliche Arbeit) zunächst Doktor der gesamten Heilkunde (Doctor medicinae universae/Dr. med. univ.). Selbständig als Arzt oder Ärztin tätig werden darf man auch hier nur, wenn entweder für drei Jahre im Rahmen des »Turnus« verschiedene (definierte) Disziplinen durchlaufen wurden und die Arbeit vom jeweiligen Abteilungsvorstand positiv bewertet wurde. Damit hat man das »jus practicandi« erworben, also die Berechtigung zur selbständigen Berufsausübung als Arzt für Allgemeinmedizin. Alternativ kann sofort nach der Promotion die Ausbildung zu einem Facharzt erfolgen. Viele Fachärzte absolvieren den Turnus allerdings vor Beginn der Ausbildung ganz oder teilweise.

Schweiz[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

In der Schweiz ist man nach dem mit dem Staatsexamen abgeschlossenen sechsjährigen Studium zunächst eidgenössisch diplomierter Arzt und als solcher zur Arbeit als Assistenzarzt in Krankenhäusern und Arztpraxen befugt.

Die Ausbildung zum zur selbstständigen Berufsausübung befugten Facharzt dauert je nach Fach zwischen zwei (»praktischer Arzt«) und 8 Jahren nach dem Studienabschluss. Für einen Facharzttitel muss zudem eine Facharztprüfung abgelegt werden. Danach darf sich der Arzt »Facharzt für <Fachgebiet> Foederatio Medicorum Helveticorum, FMH« nennen. Die Erlaubnis zur Praxiseröffnung ist kantonal geregelt, die Zulassung zur Berufsausübung zulasten der Krankenkassen wird vom Krankenkassenzentralverband Santesuisse erteilt, ist aber nur eine Formalität.

Aktuell besteht aber ein Praxiseröffnungs-Stopp, welcher die Berufsausübung zulasten der Krankenkassen einschränkt. Lediglich bei Bedarfsnachweis, z.B. bei einer Praxisübernahme, ist eine Zulassung möglich.

Die jeweilige Fachgesellschaft prüft – soweit dies überhaupt möglich ist –, ob jeder Facharzt seiner Fortbildungspflicht (je nach Fachgebiet 60–100 Stunden pro Jahr) nachkommt. Seit dem 1. Januar 2005 gilt für die Assistenz- und Oberärzte eine durch das landesweit gültige Arbeitszeitgesetz begründete maximale Wochenarbeitszeit von 50 Stunden. Bis dahin waren Verträge mit der Formulierung »Die Arbeitszeit richtet sich nach den Bedürfnissen des Spitals« üblich, wodurch Arbeitszeiten oft über 60 und 70 Stunden pro Woche, ohne finanziellen Ausgleich zu leisten waren. Auch mit dem neuen Arbeitsgesetz leisten die Assistenz- und Oberärzte immer noch knapp 20 % mehr Wochenstunden als die meisten übrigen Beschäftigten im Spital- und weiteren öffentlichen Bereich (42-Stundenwoche). Damit ergeben sich für die Assistenzärzte Stundenlöhne und Gesamtvergütungen die unter denen verschiedener anderer Medizinberuf (Pflegefachfrauen/Pflegefachmänner, Physiotherapeuten etc.) liegen.

Für junge Oberärzte gilt Entsprechendes im Vergleich zu anderen Gesundheitsberufen mit Fachausbildung und höherer Dienstaltersstufe (z.B. IntensivkrankenpflegerInnen). Leitende Ärzte und Chefärzte sind finanziell in der Gesamtvergütung erheblich besser gestellt, jedoch sind sie aus dem Arbeitszeitgesetz ausgegliedert und haben damit keinen gesetzlichen Schutz ihrer maximalen Arbeitszeit.

Spanien[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Das spanische Studium der Medizin befindet sich mit einer Dauer von sechs Jahren auf europäischem Spitzenniveau. Es schließt mit dem Titel "grado en medicina" ab. Mit 360 Credit Points und 9.000h befindet sich das Studium im Europäischen Hochschulraum und erfüllt die gleichen Voraussetzungen wie in Deutschland und der Schweiz. Der Erwerb einer Fremdsprache ist integraler Bestandteil des Medizinstudiums und bereitet die angehenden Ärzte auf einen internationalen, wissenschaftlichen Diskurs und einen Einsatz in Spanien und im Ausland vor. Den Berufstitel eines spanischen Facharztes erwirbt ein Arzt mit dem postgradualen Studiengang "MIR", der eine Dauer von bis zu fünf Jahren hat. Es existieren 47 Fachrichtungen. Information über spanische Ärzte & Ärztevermittlung in Deutschland und in die Schweiz.

Studium zum Facharzt in Spanien: in Spanien erwirbt ein Absolvent der medizinischen Fakultät den Titel eines Facharztes durch das postgraduale Studium "Médico Interno Residente", kurz "MIR", das eine Länge von bis zu fünf Jahren hat. Dieses postgraduale Studium findet in Zusammenarbeit mit dem spanischen Ministerium für Gesundheit, den medizinischen Fakultäten, den öffentlichen Kliniken, Arztpraxen, Krankenhäusern und Gesundheitszentren statt.Zugangsvoraussetzung für das postgraduale Studium ist das erste Staatsexamen, das seit 1978 vom Gesundheitsministerium im offiziellen Amtsblatt, dem "Boletín Oficial del Estado", ausgeschrieben wird. Mit einem Vorlauf von einigen Monaten werden die Absolventen des spanischen Medizinstudiums hierzu eingeladen. Die Ausschreibung erfolgt einmal im Jahr. Das erste Staatsexamen besteht aus 225 Fragen, die sich auf das Curriculum des spanischen Medizinstudiums, des "grado en medicina", beziehen. Facharzt in den Fachrichtungen

Statistiken[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

280 000 (ca.) Ärzte waren im deutschen Gesundheitswesen 1998 berufstätig, davon etwa 115 000 in eigener Praxis, 135 000 im Krankenhaus (Angaben der BÄK).
2004 waren 394.400 Ärzte gemeldet, davon sind 88.000 ohne ärztliche Tätigkeit. Die Kassenärztliche Zulassung besitzen 59.000 Hausärzte und 58.900 Fachärzte. In den Kliniken sind 146.300 Ärzte beschäftigt.

Siehe auch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Wolfgang U. Eckart: Geschichte der Medizin. 5. Aufl. 2005, 335 S. 35 Illus.; ISBN 3-540-21287-6. Springer, Berlin u. a. (Relativ knappe und gut lesbare wissensch. Darstellung des Gesamtthemas)
  • Werner E. Gerabek u.a., (Hrsg.), Enzyklopädie Medizingeschichte, Walter de Gruyter-Verlag, Berlin 2004, 1.544 Seiten, ISBN 3-11-015714-4
  • Wilhelm Haberling, Franz Hübotter u. Hermann Vierordt (Bearb.): Biographisches Lexikon der hervorragenden Ärzte aller Zeiten und Völker. 2. Auflage. Urban & Schwarzenberg, Berlin und Wien, 1929-1935.
  • Via medici-Buchreihe: Berufsplaner Arzt; Markus Vieten, Thieme Verlag, ISBN 3-13-116105-1

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]


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Stand: April 2007