Rehabilitation

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Eine Rehabilitation [Abkürzung: Reha, lateinisch für Wieder(erlangung) vorteilhafter Eigenschaften) umfaßt Maßnahmen und Leistungen zur weitgehenden Wiederherstellung körperlicher, geistiger oder seelischer Funktionen beziehungsweise die individuell größtmögliche Selbstständigkeit. Reha-Patienten sollen dadurch möglichst zügig und auf Dauer wieder in Arbeit und Beruf eingegliedert werden und am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können. Durch Rehabilitation soll ein vorzeitiger Eintritt der Pflegebedürftigkeit verhindert werden.

Im Rehabilitationsrecht (insbesondere im Sozialgesetzbuch IX) finden sich unter anderem die gesetzlichen Regelungen bezüglich der Rehabilitationsbedürftigkeit und der Träger der entsprechenden Leistungen.

WHO-Definition[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Nach der Definition der WHO von 1981 ist Rehabilitation der "koordinierte Einsatz medizinischer, sozialer, beruflicher, pädagogischer und technischer Maßnahmen sowie Einflussnahmen auf das physische und soziale Umfeld zur Funktionsverbesserung zum Erreichen einer größtmöglichen Eigenaktivität zur weitestgehenden Partizipation in allen Lebensbereichen, damit der Betroffene in seiner Lebensgestaltung so frei wie möglich wird."[1]

Rehabilitationskonzept[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Strategie medizinischer Rehabilitation besteht aus Restitution, Kompensation und Adaption. Wo immer möglich, soll der Patient seine ursprünglich vorhandenen Fähigkeiten wieder erlangen (Restitution). Nicht wieder erlangte Fähigkeiten werden durch das Einüben von Ersatzstrategien kompensiert, zum Beispiel durch Rollstuhltraining. Im Einzelfall wird das private oder auch berufliche Umfeld des Patienten an dessen Bedürfnisse angepasst (Adaption), zum Beispiel durch Einbau einer Rampe am Hauseingang.

Rehabilitationsphasen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Eine Rehabilitationsbehandlung verläuft über die sechs Phasen A bis F. In der Regel findet die akutmedizinische Phase A stationär statt, zumeist während der Erstbehandlung einer Schädigung in einem Akutkrankenhaus. In dieser ersten Phase wird die medizinische Basis für alle weiteren Maßnahmen geschaffen, wie Stabilisierung der Atmung, des Kreislaufs und anderer Körperfunktionen. Daran schließt mit Phase B die medizinische Frührehabilitation zur weiteren Stabilisierung und Reaktivierung an. Der Patient wird überwiegend kompensatorisch unterstützt und bedarf noch der steten Überwachung, da es im Verlauf jederzeit noch zu Komplikationen kommen kann. In Phase C wird der zunehmend orientierte und kooperative Patient zu aktiver Mitarbeit angeleitet.
Phase B und C finden üblicherweise im selben Krankenhaus statt wie Phase A, gegebenenfalls aber auf unterschiedlichen Stationen.

Ab Phase D können die Reha-Maßnahmen ambulant fortgeführt werden, wenn der Patient eine weitgehende Selbstständigkeit in den Aktivitäten des täglichen Lebens wieder erreicht hat oder eine angemessene häusliche Versorgung sowie die Erreichbarkeit der Reha-Einrichtung sichergestellt ist.
Schwerpunkt der Phase E ist die berufliche und psychosoziale Wiedereingliederung. In Phase F werden Ressourcen und Selbsthilfepotentiale gefördert, um den erreichten Zustand zu erhalten und einer Verschlechterung vorzubeugen.

Träger der Maßnahmen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Träger der Maßnahmen und Leistungen im Rahmen der Reha sind:

  • Träger der gesetzlichen Krankenversicherung:
-Allgemeine Ortskrankenkassen
-Betriebskrankenkassen
-InnungsKrankenkassen
-Ersatzkassen
-Landwirtschaftliche Krankenkassen
-Knappschaft
-See-Krankenkassen

Bundesagentur für Arbeit:

-Regionaldirektion
-Agenturen für Arbeit

Träger der gesetzlichen Rentenversicherung:

-Deutsche Rentenversicherung Bund
-Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
-Landwirtschaftliche Alterskassen

Träger der Sozialhilfe:

-Überörtliche Träger der Sozialhilfe
-Örtliche Träger der Sozialhilfe

Träger der öffentlichen Jugendhilfe:

-Überörtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe
-Örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe

Träger der gesetzlichen Unfallversicherung:

-Gewerbliche Berufsgenossenschaft
-See Berufsgenossenschaft
-Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft
-Unfallkassen

Träger der sozialen Entschädigung bei Gesundheitsschäden:

-Landesversorgungsämter
-Versorgungsämter
-Hauptfürsorgestellen
-Fürsorgestellen

Allgemeine soziale Eingliederungsmaßnahmen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

allgemeine soziale Eingliederungsmaßnahmen sind:

  • heilpädagogische Maßnahmen im Sonderkindergarten zur Förderung der Entwicklung geistiger, psychischer und körperlicher Fähigkeiten
  • Fördermaßnahmen im Rahmen des Sonderschulbesuchs
  • Hilfen zu Ausübung einer angemessenen Tätigkeit, soweit berufsfördernde Maßnahmen nicht möglich sind
  • Hilfen zur Ermöglichung und Erleichterung der Verständigung mit der Umwelt
  • Kreative Beschäftigungstherapie zur Förderung der geistigen und körperlichen Mobilität sowie des seelischen Gleichgewichts
  • Hilfen zur Verbesserung der Wohnsituation

Beruflich[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Berufsfindungsmaßnahmen
  • Hilfen zur Erhaltung oder Erlangung eines Arbeitsplatzes (Berufstrainingszentrum = BTZ)
  • Berufliche Anpassung, Ausbildung und Umschulung
  • Sonstige Hilfen zur Förderung einer Erwerbstätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt oder in einer Behindertenwerkstatt

Medizinisch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • ärztliche und zahnärztliche Behandlung
  • Arznei- und Verbandmittel
  • Sachliche Hilfsmittel ( Rollator, ATS, Rollstuhl, Unterarmgehstützen )
  • Krankengymnastik
  • Physiotherapie
  • Bewegungs-, Arbeits- und Beschäftigungstherapie
  • Sprachtherapie
  • Prothesen, orthopädische Hilfsmittel
  • Krankenhauspflege
  • Behandlung in einer Rehabilitations- oder Spezialeinrichtung, wie Anschlußheilbehandlung / AHB, Suchtentwöhnung, Allgemeine Heilverfahren.

Sonstiges[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Maßnahmen zur Rehabilitation können ambulant, teilstationär sowie auch stationär durchgeführt werden. Allgemein gilt der Leitsatz "Reha vor Pflege", denn eine Pflegebedürftigkeit soll somit präventiv verhindert werden.
  • Der Begriff Kur / Kurklinik ist veraltet. Heute wird von einem Allgemeinen Heilverfahren in einer Reha-Klinik gesprochen.

Leistungen zur Teilhabe behinderter Menschen Leistungen zur medizinischen Rehabilitation z.b

  • Ärztliche Behandlung einschließlich Psychotherapie
  • Zahnärztliche Behandlung
  • Arznei-und Verbandmittel
  • Heilmittel einschließlich physikalischer, Sprach- und Beschäftigungstherapie
  • Seh- und Hörhilfen, Körperersatzstücke, orthopädische und andere Hilfsmittel

Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben z.b

  • Hilfen zur Erhaltung oder Erlangung eines Arbeitsplatzes, einschließlich Leistungen zur Beratung und Vermittlung, Trainingsmaßnahmen und Mobolitätshilfen
  • Berufsvorbereitung einschließlich einer wegen der Behinderung erforderlichen Grundausbildung
  • Berufliche Anpassung und Weiterbildung

Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft z.b

  • Hilfsmittel und Hilfen, die nicht in den Paragraf 31, 33 SGB IX genannt sind
  • Heilpädagogische Leistungen
  • Hilfen zum Erwerb praktischer Kenntnisse und Fähigkeiten
  • Hilfen zur Verständigung mit der Umwelt
  • Hilfen zum selbstbestimmten Leben in betreuten Wognmöglichkeiten

Unterhaltssichernde und andere ergänzende Leistungen zu Teilhaber z.b

  • Krankengeld , Übergangsgeld, Verletztengeld, Versorgungskrankengeld
  • Beiträge und Beitragszuschüsse zur gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung sowie zur Bundesagentur für Arbeit
  • Fahr- und andere Reisekosten
  • Haushaltshilfe, Kinderbetreuungskosten

Beitrag des Pflegepersonals zur Rehabilitation[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Pflegemaßnahmen basieren auf den Grundlagen der aktivierenden Pflege, die die Selbständigkeit und das Selbstwertgefühl des Patienten erhält, fördert oder wiederherstellt. Das Ziel, eine größtmögliche Unabhängigkeit in verschiedenen Bereichen zu erreichen steht im Vordergrund. Die wichtigsten Aspekte der präventativen und rehabilitativen Pflege sind laut Kruse die edukativen Techniken, Beratungstechniken, aktivierende Techniken, rehabilitative Techniken, kommunikative Techniken und psychosoziale Techniken.

Wenn diese Techniken bewusst wahrgenommen, so können sie im Pflegealltag umgesetzt werden und somit ein verantwortliches Handeln zum Wohle der Patienten erreicht werden. Pflegekräfte sollten insbesondere in der Altenpflege in geriatrischer Rehabilitation geschult werden (z.B. Bobath und das Prinzip der basalen Stimulation). Durch diese Schulungen kann das praktische Bewusstsein zur therapeutischen Pflege verändert werden.

Rehakliniken[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Bei der ambulanten oder stationären Rehabilitation in einer entsprechenden Fachklinik hat die Pflege einen großen Anteil am Erfolg der Maßnahme. Die Förderung der Patienten erfolgt gezielt und intensiv durch spezielle, auf das Krankheitsbild zugeschnittene Therapieverfahren. Dabei werden aber oft nur Teilerfolge erzielt. Um diese auszubauen oder beizubehalten, ist oft eine Dauerreha nötig. Unterstützung bieten therapiebegleitende Selbsthilfegruppen, zu denen der Kontakt schon während der Maßnahme vermittelt wird. Bei entsprechender Indikation wir die Rehabilitationsmaßnahme durch die Krankenkassen komplett finanziert oder bezuschusst.

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

siehe auch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Vorlage:Examensfragen


Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]