Abteilungsleitung

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Als pflegerische Abteilungsleitung wird eine Fachkraft bezeichnet, die die Leitung mehrerer Pflege- und Funktionseinheiten und deren Stationsleitungen innehat. Als Abteilungsleitung ist sie für die pflegerische Koordination mehrerer Stationen einer Klinik oder Wohnbereiche eines Heims unterhalb der Pflegedienstleitung zuständig. Sie ist evtl. Mitglied der Pflegedienstleitung, die dann aus mehreren Personen besteht. In großen Häusern hat sie selbst eine Zusatzqualifikation als PDL.

Die Arbeitsaufgaben und Zuständigkeiten "leitender Pflegekräfte" sind in Kliniken in privater Trägerschaft oft anders geregelt.

Aus- und Weiterbildung:

Zu Beginn der Ausbildung zur Abteilungsleitung Pflege steht eine Ausbildung oder ein Studium zum/ zur Gesundheits- und Krankenpfleger/-in. Die theoretische Ausbildung erfolgt entweder an einer Schule oder einer Fachhochschule.

Der praktische Teil der Ausbildung wird in Krankenhäusern absolviert. In der Regel dauert die Ausbildung zum / zur Gesundheits- und Krankenpfleger/-in 3 Jahre. Danach kann eine Weiterbildung zur Abteilungsleitung Pflege absolviert werden.

Die Abteilungsleitung Pflege kann sich durch ein Studium, beispielsweise Pflegewissenschaft/Pflegemanagement, weiterbilden. Eine weitere Weiterbildungsmöglichkeit besteht in verschiedenen Qualifizierungslehrgängen, wie etwa „Pflegemodelle und Pflegeforschung“ oder „Finanz-und Rechnungswesen im Gesundheitswesen“.

Quellen und Links[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]