Arbeitsmedizin

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Die WHO definiert den Begriff Arbeitsmedizin als Wechselbeziehung zwischen Arbeit und Beruf einerseits, sowie dem Menschen, seiner Gesundheit und seinen Krankheiten andererseits.

Zielstellung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Förderung und Aufrechterhaltung des geistigen, sozialen und körperlichen Wohlbefindens.
  • Zuführung des einzelnen Arbeitnehmers zu einer Beschäftigung, die seinen geistigen und körperlichen Fähigkeiten entspricht.
  • Schutz des Arbeitnehmers vor gesundheitsschädigenden Gefahren.
  • Frühzeitigen Erkennung und sachkundigen Beratung berufsbedingter Erkrankungen, um diese einer fachgerechten Behandlung zuzuführen.

Hintergrund[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die rechtliche Verantwortung für den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz liegt beim Arbeitgeber, der sowohl berufsgenossenschaftliche als auch staatliche Vorschriften zu beachten hat.

Die Organisation und Verantwortlichkeit für arbeitsmedizinische Vorsorge ist eine Wechselbeziehung zwischen Unternehmer, Arzt, Berufsgenossenschaft, Mitarbeiter und staatlichen Stellen.

Quelle[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]