Arzneimittel

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Arzneimittel oder Pharmaka (Sing. das Pharmakon) sind laut Arzneimittelgesetz (AMG, s.u.) Stoffe und Zubereitungen aus Stoffen, die zur Anwendung am oder im menschlichen / tierischen Körper bestimmt sind, um:

  • Krankheiten, Leiden, Körperschäden oder krankhafte Beschwerden zu heilen, zu lindern, zu verhüten oder zu erkennen.
  • Krankheitserreger, Parasiten oder körperfremde Stoffe abzuwehren, zu beseitigen oder unschädlich zu machen.
  • die Beschaffenheit, den Zustand oder die Funktionen des Körpers oder seelische Zustände zu erkennen oder zu beeinflussen.
  • vom menschlichen oder tierischen Körper erzeugte Wirkstoffe, Transmitter oder Körperflüssigkeiten zu ersetzen.


  • keine Arzneimittel sind: Lebensmittel, kosmetische Erzeugnisse, Tabakerzeugnisse und Organe


Stoffbegriff

Stoffe sind im Sinne des Gesetzes:

  • chemische Elemente und Verbindungen
  • Pflanzen und/oder deren Bestandteile (Algen, Pilze, Flechten etc.) in bearbeitetem oder unbearbeitetem Zustand
  • Tierkörper, auch lebender Tiere, sowie Körperteile, Körperbestandteile, Stoffwechselprodukte von Mensch und Tier (z. Bsp. Insulin)
  • Microorganismen (Sporen von Pilzen -> Penicillin)


Arzneimittel[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Der Begriff Arzneimittel (AM) schließt alle Medikamente ein, geht aber über den Begriff eines Medikamentes hinaus: Diagnostika, wie Kontrastmittel oder Blutpräparate beispielsweise sind zwar Arzneimittel, aber keine Medikamente. Umgangssprachlich wird das Wort Arzneimittel jedoch häufig synonym (gleichbedeutend) mit Medikament verwendet.

Unterteilt werden Arzneimittel auch nach ihrem Abgabestatus:

- Freiverkäufliche (rezeptfreie) Arzneimittel können ohne ärztliche Verordnung erworben werden.
- Rezeptpflichtige AM dürfen nur auf ärztliches Rezept hin von der Apotheke abgegeben werden.
- Betäubungsmittelrezeptpflichtige AM erfordern eine Btm-Verodnung des Arztes auf einem gesonderten Formular.

Apothekenpflichtige Arzneimittel müssen von der Apotheke vorgehalten werden.

Arten von Arzneimitteln[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Fertigarzneimittel = Arzneimittel die im voraus zubereitet werden, Wirkstoff + Hilfsstoff
  • zubereitete Arzneimittel = auf Rezept angefertigte Arzneimittel (Rezepturen & Defekturen)
  • Blutzubereitungen = Blut,- Plasma- und Serumkonserven
  • Impfstoffe (passiv und aktiv)
  • Allergene (Allergietests, Hyposensibilisierung)
  • somatische Zelltherapeutika (Chemotherapie u.ä.)

neu seit Februar 2006[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Der Deutsche Bundestag hat ein Gesetz zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit in der Arzneimittelversorgung (Arzneimittelversorgungs-Wirtschaftlichkeitsgesetz, kurz AVWG) beschlossen.


siehe auch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Christoph Lanzendörfer , Joachim Scholz: Psychopharmakologie für Krankenpflegeberufe. Springer, Berlin, 1993. 225 S ISBN 3-540-56598-1

(nicht mehr im Handel, aber immer noch recht gut, 2010)

  • Hermann Plötz: Kleine Arzneimittellehre. Springer, 2007, 5. A.. 450 S. Inhalt etc. ISBN 978-3-540-72300-4 (Zum schnellen Nachschlagen über die wichtigsten Arzneien)

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Informationen zu Wechselwirkungen von Arzneimitteln bei Diagnosia




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