Dänisches Gesundheitssystem

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Das dänische Sozial- und Gesundheitssystem unterscheidet sich deutlich vom deutschen System. Es ist vor allem auf Gemeindebene organisiert. Auch die Sozialversicherungen funktionieren anders.

Der Zentralstaat hat nur noch eine kontrollierende und beratende Aufgabe für die Regionen und Gemeinden. So überwacht der Nationale Gesundheitsrat das Personal und die entsprechenden Institutionen des Gesundheitssektors und berät die Regionen und Gemeinden. Darüber hinaus steuert der Zentralstaat die Zahl und Qualifikation des Personals im Gesundheitssektor und legt durch die Verabschiedung nationaler Gesetze die Grundprinzipien des Systems fest. Zusammen mit den Regionen und Gemeinden werden jährliche Budgetverhandlungen durchgeführt, um Ausgabenziele für das Gesundheitswesen zu vereinbaren. Diese sind jedoch für die einzelnen Regionen und Kommunen nicht bindend. Sie geben jedoch einen Handlungsrahmen vor.

Die fünf autonomen Regionen Dänemarks sind für die Sicherstellung und Finanzierung gesundheitsbezogener Dienstleistungen verantwortlich. Hierzu zählen neben dem Betrieb von Krankenhäusern die Finanzierung von niedergelassenen Ärzten bzw. Fachärzten, von anderen Gesundheitsberufen wie beispielsweise Physiotherapeuten und von Medikamenten. Es bestehen regionale Unterschiede in der Erbringung von Gesundheitsleistungen. Seit 1993 besitzen alle Dänen das Recht, sich für ein Krankenhaus ihrer Wahl entscheiden zu können. Die Kosten für eine Krankenhausbehandlung in einer anderen Region trägt dann die Heimatregion des Betroffenen. Bei allen anderen Leistungserbringern besteht aber keine freie Wahlmöglichkeit.

Die Erbringung und Finanzierung sozialer Dienstleitungen liegt in der Verantwortung der 98 Gemeinden Dänemarks. Durch die Autonomie der jeweiligen Gemeinden kommt es zu (relativ geringen) Differenzen im Versorgungsangebot zwischen einzelnen Gemeinden.

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