Dienstanweisung

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Begriff[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Dienstanweisung (abgekürzt oft mit DA) ist eine Weisung des Arbeitgebers gegenüber einem einzelnen Arbeitnehmer oder mehreren Arbeitnehmern (z.B. dem Nachtdienst), wann, wo und wie (Zeit, Ort und Inhalt) die Arbeitsleistung (der Dienst) zu erbringen ist. Sie kann auch die Ordnung oder das Verhalten der Arbeitnehmer im Betrieb betreffen. Die Dienstanweisung kann sich sowohl auf den Einzelfall als auch auf eine generelle Regelung beziehen.

Die Dienstanweisung ist Ausdruck des Weisungs- oder Direktionsrechtes (beide Begriffe werden synonym verwendet) des Arbeitgebers nach § 106 Gewerbeordnung (GewO). Der Begriff Dienstanweisung wird überwiegend im öffentlichen Dienst oder von Arbeitgebern gebraucht, die sich an den öffentlichen Dienst anlehnen, wie etwa die kirchlichen Arbeitgeber. Hier ist z.B. auch oft der Begriff Dienstvertrag statt Arbeitsvertrag gebräuchlich. Vor der rechtlichen Bedeutung her gibt es aber keinen Unterschied zwischen der Wortbedeutung "Dienst-" oder "Arbeit-".

Auch Pflegestandards oder Organisationsstandards sind im Kern Dienstanweisungen der Pflegedienstleitung an Pflegepersonen, wenn die Standards dem Arbeitnehmer als verbindlich bekannt gegeben worden sind. Sie teilen mit, wie eine Pflegemaßnahme mindestens zu erledigen ist, um damit Qualitätsstandards zu sichern.

Delegation des Weisungsrechts[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Der Arbeitgeber bzw. bei juristischen Personen der gesetzliche Vertreter des Arbeitgebers kann sein Weisungsrecht an bestimmte Personen delegieren, indem er in einer hierarchischen Ordnung für seinen Betrieb/Dienststelle regelt, wer wem gegenüber und in welchem Umfang weisungsbefugt sein soll.

Formfreiheit[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Wirksamkeit der Dienstanweisung und ihre Verbindlichkeit für den Arbeitnehmer ist nicht von der Einhaltung einer bestimmten Form abhängig, sie kann also mündlich, schriftlich oder elektronisch erfolgen. Es empfiehlt sich, besonders wichtige Dienstanweisungen schriftlich zu erteilen. Dies dient zum einen dazu, dass sich alle Beteiligte Klarheit über den Inhalt der Dienstanweisung verschaffen können und dass Missverständnissen vorgebeugt wird, zum anderen erleichtert es die schriftliche Form zu beweisen, dass und mit welchem Inhalt die Dienstanweisung erteilt wurde, wenn aus der Nichtbefolgung der Dienstanweisung ggf. arbeitsrechtliche Konsequenzen gezogen werden sollen.

Rechtliche Grenzen einer Dienstanweisung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Dienstanweisungen dürfen nur im Rahmen billigen Ermessens erteilt werden, das heißt, sie dürfen nicht willkürlich sein und nicht dazu missbraucht werden, einen Arbeitnehmer, der seine Rechte in zulässiger Weise ausübt, zu maßregeln.

Das Weisungsrecht des Arbeitgebers ist ferner begrenzt durch die Regelungen des Arbeitsvertrages, einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung, eines anwendbaren Tarifvertrags, einer Arbeitsvertragsrichtlinien oder durch zwingende gesetzliche Bestimmungen. Die Dienstanweisung hat typischerweise die Funktion, die genannten abstrakt generellen Regeln zu konkretisieren.

Rechtsfolgen der Nichtbefolgung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Nichtbefolgung einer rechtmäßigen Dienstanweisung durch den Arbeitnehmer ist pflichtwidrig. Ist dies dem Arbeitnehmer vorwerfbar, so kann der Arbeitgeber je nach Schwere der Pflichtwidrigkeit arbeitsrechtliche Konsequenzen ziehen, wie Ermahnung, Abmahnung oder Kündigung.

Siehe auch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

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