Hirntod-Konzept

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Seit 1997 gilt in Deutschland das Hirntod-Konzept, nach dem ein Mensch für tot erklärt wird, wenn seine Gehirnfunktionen nachweislich nicht behebbar und endgültig erloschen sind[1]. Der Zeitpunkt der abgeschlossenen Hirntoddiagnostik mit der bestätigten Hirntoddiagnose gilt dabei als Todeszeitpunkt. Da die Hirntodfeststellung bei einem Menschen durchgeführt wird, dessen Organfunktionen unter anderem durch Beatmung aufrecht erhalten werden, fehlen die sicheren Todeszeichen. Eine Organentnahme (ausgenommen bei einer Lebendspende) wäre ohne Hirntod-Konzept nicht legal durchführbar [2]

Geschichtlicher Hintergrund[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Bis zum Jahre 1968 galt ein Mensch als tot, wenn Herztätigkeit und Atmung irreversibel zum Stillstand gekommen waren [3]. Nach der neuen Definition des Harvard-ad-hoc-Komitees von 1968 gilt ein Mensch als tot, wenn seine Hirnfunktionen erloschen sind. Die neue Begriffsbestimmung war notwendig geworden, da die damaligen Fortschritte in der Intensivmedizin das Weiterleben von schwer hirngeschädigten Menschen ermöglichte, deren weitere Versorgung aufwändig war und nicht nur die Angehörigen vor große Probleme stellte [4]. Gleichzeitig etablierte sich die Transplantationsmedizin (erste Herztransplantation im Dezember 1967), die vor einem ethischen Dilemma stand: Lebenswichtige Organe durften nur Toten entnommen werden, doch dann waren diese Organe zur Übertragung auf einen anderen Menschen nicht mehr geeignet.

Somit musste der Todeszeitpunkt vorverlegt werden, was durch die Neudefinition des Todesbegriffes erfolgte. Damit war das entscheidende Kriterium festgelegt, das die Organentnahme und den Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen (zunächst in den USA) legalisierte. Obwohl sich auch in Deutschland verschiedene medizinische Fachgesellschaften dieser Neudefinition anschlossen und danach handelten, wurde das Hirntod-Konzept erst 1997 im Rahmen des Transplantationsgesetzes verankert[5]. Die Kritik an diesem Konzept besteht aber unverändert, auch einige Mediziner lehnen die Gleichsetzung des Hirntodes mit dem vollendeten Tod des Menschen ab[6].

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • U. Baureithel, A. Bergmann: Herzloser Tod, Klett-Cotta, Stuttgart 1999 ISBN 3-608-91958-9
  • Vera Kalitzkus: Dein Tod, mein Leben, Suhrkamp, Frankfurt 2009 ISBN 978-3-518-46114-3

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]