Transplantation

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Eine Transplantation (lateinisch trans = über, hin; plantare = pflanzen) ist ein operativer Eingriff, bei dem ein Organ, Organsystem oder Gewebe an eine andere Stelle des eigenen Körpers oder des Körpers eines anderen Lebewesens eingesetzt ("verpflanzt") wird.

Formen der Transplantation[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Im Rahmen einer allogenen Organspende wird ein physiologisch funktionsfähiges Organ (z.B. ein Herz) oder Organsystem (z.B. ein Arm) im Austausch gegen ein geschädigtes Organ bzw. Organsystem transplantiert. Die Entnahme-Operation (Explantation) zur Organverpflanzung findet nach Feststellung des Hirntodes bei einem geeigneten Spender statt, wenn die Zustimmung dazu vorliegt. In den Fällen, wo nicht der mögliche Spender selbst zu Lebzeiten eine Erlaubnis zur Organentnahme erteilt hat, müssen die Angehörigen darüber entscheiden. Neben medizinischen und pflegerischen Problemen sind viele rechtliche und ethische Fragen zu bedenken.

Unter bestimmten Bedingungen ist in Deutschland auch eine so genannte Lebendspende möglich. Spender und Empfänger müssen in diesem Fall in einer engen verwandtschaftlichen oder emotionalen Beziehung stehen. Durch das Vorhandensein zweier Nieren ist die Niere das Organ, das am besten zur Lebendspende geeignet ist und verwendet wird.

Die Xenotransplatation ist die Bezeichnung für Transplantationen über die Artgrenze hinweg, also z. B. von Hominiden oder anderen Säugetieren zum Menschen, was bei der Verpflanzung von Schweineherzklappen der Fall ist.

Transplantiert werden kann Gewebe oder ein Organ(-teil), wenn verschiedene Voraussetzungen erfüllt sind (der Spender darf u.a. nicht infektiös sein, muss die gleiche Blutgruppe haben, etc.). Die körpereigene Abwehr des Empfängers wird mit der Gabe von bestimmten Medikamenten zur Immunsuppression an einer Abstoßungsreaktion (bei einer allogenen oder xenogenen Transplantation) gehindert. Zu solch einer Reaktion kann es bei Transplantation eigenen Gewebes (autologe oder autogene Transplantation) nicht kommen (z. B. nach Hauttransplantation auf Defekte durch Verbrennungen oder Extremitätenverlust).

Geschichte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Schon vor der Zeitenwende versuchten sich Ärzte am Austausch von Organen. Es waren aber vor allem erst die Entwicklungen im 19. und 20. Jahrhundert auf anderen Gebieten der Medizin, die die Voraussetzungen für erfolgreiche Organübertragungen schufen, wie die Fortschritte in der Anästhesie und Gefäßchirurgie, die Erkenntnisse über Antisepsis und Hygiene, die Entwicklung technischer Apparaturen ("Herz-Lungen-Maschine") sowie die Entdeckung der unterschiedlichen Blutgruppen und die Bewältigung der Immunreaktion durch Medikamente.

Einer Legende nach sollen die beiden Schutzheiligen der Medizin, St. Cosmas und St. Damian, eine erfolgreiche Transplantation durchgeführt haben. Im Jahr 1596 sprach sich der italienische Anatom und Chirurg Gaspare Tagliacozzi gegen das experimentelle Verfahren aus, da es aufgrund der Einzigartigkeit jedes Menschen keinen Erfolg haben könnte. Im 17. Jahrhundert wurden Versuche beschrieben, die Haut eines Menschen durch tierisches Gewebe zu ersetzen. Im Jahr 1863 bemerkte der französische Mediziner Paul Bert unterschiedliche Abstoßungsreaktionen von Transplantaten. Dem Österreicher Emerich Ullmann gelang 1902 eine experimentelle Autotransplantation (Spender und Empfänger identisch): Die Niere eines Hundes wurde an eine andere Körperstelle des selben Tieres verpflanzt.

Der französische Chirurg Alexis Carrel entwickelte gemeinsam mit dem Amerikaner Charles Claude Guthrie 1902 eine Methode zur Verbindung von Blutgefäßen, die bei Transplantationen von Organen und Geweben erfolgreich angewandt wurden. Der Franzose Mathieu Jaboulay versuchte 1908 die Übertragung einer tierischen Niere auf einen Menschen, was scheiterte. Dagegen war die erste Hornhauttransplantation des österreichischen Augenarztes E. K. Zirm erfolgreich, da er menschliches Gewebe verwendete.

Carrel und Guthrie entdeckten 1908 das Verfahren der Hypothermie, das die Transplantationsorgane länger funktionsfähig erhielt. Es blieb aber das Problem der Abstoßung des transplantierten Gewebes. So wie die erste Übertragung der Niere eines Verstorbenen auf einen anderen Menschen durch den ukrainischen Chirurgen Yu Yu Voronoy scheiterte, endeten viele Transplantationen mit dem baldigen Tod der Empfänger. Im Jahre 1943 aber veröffentlichte der britische Biologe Peter Brian Medawar zusammen mit dem Mediziner Thomas Gibson in der Abhandlung The Fate Of Skin Homografts In Man die Erkenntnis, dass die Abstoßung körperfremder Organe auf der Antigen-Antikörper-Reaktion beruht. Auf dieser Grundlage verpflanzte Joseph Murray in Boston (USA) dann erstmals erfolgreich eine Niere, da das Spenderorgan vom eineiigen Zwilling des Empfängers stammte.

Im Jahr 1958 entdeckte der Franzose Jean Dausset das Human Leukocyte Antigen System (HLA-System). Der Forschung gelang mit der Entwicklung des Azathioprin die medikamentöse Unterdrückung (Immunsuppression) der Immunantwort und damit das Verhindern der Organabstoßung auch bei Verwendung von Geweben nicht-identischer Spender. In dieser Zeit wurde es auch durch neuartige Beatmungsgeräte möglich, den Kreislauf von Menschen im Koma künstlich aufrecht zu erhalten. Damit war ein weiterer Weg zur Gewinnung von transplantierbaren Organen eröffnet, der durch die Neudefinition des Todesbegriffes aber erst 1968 legal beschritten werden konnte. Die nächsten Meilensteine waren 1963 die erste Leber- (T. Starzl) und die erste isolierte Lungentransplantation (J.Hardy) in den USA. Starzl hatte zuvor die in-situ-Perfusion entwickelt, die die Lebensdauer des transplantierten Organes erhöht. [1]

1967 gelang Christiaan Barnard in Cape Town (Südafrika) die erste erfolgreiche Herztransplantation am herzkranken Louis Washkansky, der mit dem eingepflanzten neuen Organ noch weitere 18 Tage leben konnte. Der zweite Patient, Philip Blaiberg, lebte weitere 19 Monate mit dem Spenderherz. Der australische Minister Charles Perkins (1936–2000) trug weltweit am längsten eine Spenderniere in seinem Körper (OP 1972).

2005 gelang die Transplantation von Gesichtshaut und dazu gehöriger Muskulatur. Seit 2009 werden erste unterschiedlich umfangreiche Gesichtstransplantationen vorgenommen.

Häufigkeit[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die häufigsten Transplantationen betreffen beim Gewebe die Hornhaut der Augen, Haut, Gehörknöchelchen, Herzklappen und bei den Organen die Nieren und die Leber.

Bisher eher selten ist das Transplantieren von vaskularisierten Gewebekomplexen: 2008 werden in München weltweit erstmals zwei komplette Arme verpflanzt.[2] Im März 2010 verpflanzen spanische Ärzte erstmals ein fast komplettes Gesicht und darunter liegende Knochen (Nase, Lippen, Oberkiefer, Zähne, Gaumen, Wangenknochen und Kinn).

Gesetzl. Bestimmungen in diesem Kontext[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Das „Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetzes von 2012“ tritt zum 1. August 2012 in Kraft.

Mit dem Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetzes (TPG) werden EU-rechtliche Vorgaben umgesetzt. Z. B. werden Entnahmekrankenhäuser verpflichtet, Transplantationsbeauftragte zu bestellen. Diese haben die Aufgabe, den Gesamtprozess der Organspende zu koordinieren.


Mit dem Änderungsgesetz zum TPG sollen die bereits bestehenden Kontrollmechanismen weiter verbessert und transparenter gestaltet werden. Die Prüfungskommission, die bei der Bundesärztekammer angesiedelt ist, wird verpflichtet, Erkenntnisse über Verstöße gegen das TPG und gegen auf Grundlage des TPG erlassener Rechtsverordnungen an die zuständigen Behörden der Länder weiterzuleiten.

Künftig hat jeder Lebendspender einen Anspruch gegen die Krankenkasse des Organempfängers, insbesondere auf Krankenbehandlung, Vor- und Nachbetreuung, Rehabilitation, Fahrtkosten und Krankengeld. Bei Lebendorganspenden an privat krankenversicherte Personen gewährleistet das private Versicherungsunternehmen des Organempfängers eine entsprechende Absicherung des Spenders. Auch hat der Lebendspender künftig im Falle der Arbeitsunfähigkeit Anspruch auf Lohnfortzahlung nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz. Die Lohnfortzahlungskosten sind dem Arbeitgeber von der Krankenkasse bzw. dem privaten Krankenversicherungsunternehmen des Organempfängers zu erstatten. Der erweiterte Unfallversicherungsschutz wird sich für die Zukunft auch auf Gesundheitsschäden erstrecken, die bei den Spendern nach der Einführung des Transplantationsgesetzes im Jahre 1997 und noch vor 1. August 2012 eingetreten sind.

  • Das „Gesetz zur Regelung der Entscheidungslösung im Transplantationsgesetz“ tritt zum 1. November 2012 in Kraft.

Damit wird jeder Bürger und jede Bürgerin regelmäßig in die Lage versetzt/gebracht, sich mit der Frage der eigenen Spende-Bereitschaft zu befassen und eventuell, wenn sie/er das will, eine Erklärung zu dokumentieren. Die Krankenkassen und privaten Krankenversicherungsunternehmen werden verpflichtet ihren Versicherten, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, die Informationen zur Organspende und einen Organspendeausweis innerhalb von 12 Monaten nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Regelung der Entscheidungslösung im Transplantationsgesetz und dann alle zwei Jahre zu übersenden und ihnen dabei fachlich qualifizierte Ansprechpartner für Fragen zur Organ- und Gewebespende zu benennen. In Zukunft soll auch die elektronische Gesundheitskarte zur Speicherung von Angaben zur Organspendebereitschaft genutzt werden können. Die Angaben sind für die Versicherten immer freiwillig.

Siehe auch:[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]


Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]