Kind

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Kind ist eine Bezeichung, die sich auf ein bestimmtes Alters oder auf eine bestimmte Verwandschaftsbeziehung bezieht. Zum einen ist ein Kind ein Mensch, welcher der Altersgruppe der Personen angehört, die noch nicht 14 Jahre alt sind.[1] In anderen Definitionen ist Kind jede noch nicht volljährige Person.[2] Zum anderen drückt die Bezeichnung Kind aus, dass der so bezeichnete Mensch Abkömmling seiner Mutter und seines Vaters ist oder von einer anderen Person allein oder von einem Paar als Kind angenommen (adoptiert) worden ist.

Kinderheilkunde und Kinderkrankenpflege[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Entwicklung des kindlichen Organismus und seine Erkrankungen erfordern eine besondere Diagnostik, Behandlung und Pflege. Der Beruf des Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger ist ein eigenständiger Beruf.

In der Kinderheilkunde (Pädiatrie) wird bei Kindern unterschieden zwischen dem Neugeborenen (bis zum 7. Lebenstag) dem Säugling (erstes Lebensjahr), dem Kleinkind (bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres) und dem Schulkind (ab dem 7. Lebensjahr).

Als "Frühchen" wird ein Säugling bezeichnet, der vor Vollendung der 37. Schwangerschafts-Woche geboren worden ist.

Rechtliches[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Kinder, die noch keine 7 Jahre alt sind, sind nicht geschäftsfähig, ältere Kinder sind beschränkt geschäftsfähig. Ebenso haften Kinder zivilrechtlich nicht oder nur eingeschränkt für von ihnen verursachte Schäden (Deliktsfähigkeit) und sie sind noch nicht strafmündig. Kinder unterliegen der elterlichen Sorge. Die Eltern oder andere Personen, denen ein Kind anvertraut ist, haben eine Aufsichtspflicht über das Kind. In der von 192 Staaten ratifizierten UN-Kinderechtskonvention sind grundlegende Kinderrechte definiert.

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Erica Jecklin: Arbeitsbuch Anatomie und Physiologie. Für Pflege- und andere Gesundheitsfachberufe. Urban & Fischer - Elsevier, 12. Auflage - 2004. ISBN 3-437-26980-1 (Ab Seite 371)

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

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Siehe auch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Siehe § 1 Abs. 1 Nr. 1 Jugendschutzgesetz
  2. Artikel 1 der Konvention über die Rechte des Kindes