Krankenversicherung:
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Krankenversicherungen können in Deutschland gemäß gesetzlichen Bestimmungen als Pflichtversicherung tätig sein oder andere Leistungen für Privatpersonen anbieten.
Sie sollen ihre Mitglieder vor finanzieller Überforderung bei ärztlicher, pflegerischer oder Krankenhausbehandlung schützen. Oder positiv gesagt: sie sollen diese Behandlung ermöglichen oder erleichtern.
Sie sind Teil des staatlichen Sozialen Netzes. Gesetzlich geregelt im SGB V.
a) Gesetzliche Krankenversicherungen - Gesetzliche Kranken- und Pflegekassen und ihre Bundesverbände (GKV):
- Allgemeine Ortskrankenkassen
- Angestellten-/Arbeiter-Ersatzkassen
- Betriebskrankenkassen
- Bundesknappschaft
- Innungskrankenkassen
- Künstlersozialkasse
- Landwirtschaftliche Krankenkassen
- See-Krankenkasse
als Bundesverband: Arbeitsgemeinschaft der GKV-Spitzenverbände
b) Private Krankenversicherung
- Allianz, Debeka, DKV, Deutscher Ring, Victoria, u. v. a.
siehe auch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
- wikipedia.de zur Krankenversicherung
- wikipedia.de zur Privaten Krankenversicherung
- pkvvergleich.org zur Privaten Krankenvollversicherung
- Ein Blick in die Schweiz – das NZZ Folio 9/05 behandelt die Krankenkasse
- Noch mal: Krankenversicherung in der Schweiz: Website von Katrin Student
- Prinzipien der Krankenversicherung (Katrin Student)