Pflegepersonalregelung

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PPR ist eine Abkürzung für die "Regelung über Maßstäbe und Grundsätze für den Personalbedarf in der stationären Krankenpflege (Pflege-Personalregelung)".

Die Pflege-Personalregelung wurde 1993 eingeführt, um die Leistungen der Pflege transparenter zu machen und eine Berechnungsgrundlage für den Personalbedarf zu haben. Experten gingen damals davon aus, daß sich durch konsequente Anwendung der PPR bundesweit ein Personalmehrbedarf im fünfstelligen Bereich ergeben würde. Als sich abzeichnete, daß die daraus resultierenden Mehrkosten nicht zu tragen sind, wurde die Pflege-Personalregelung flugs ausgesetzt. Im Zeitalter der DRG kommt die Regelung ohnehin nicht mehr zum Tragen, weil die Anwendung bei Abrechnung über Fallpauschalen ausdrücklich ausgeschlossen ist. Manche Krankenhäuser verwendeten die PPR jedoch noch als internes Steuerungsinstrument weiter. Seit 2006 fließen die PPR-Zahlen in die DRGs mit ein, so daß Krankenhäuser, die viele pflegebedürftige Menschen versorgen, entsprechend höhere Umsätze erzielen können.

Kategorien[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Bei Anwendung der PPR werden alle PatientInnen einmal täglich anhand eines Leistungsnachweises "einkategorisiert". Die Kategorisierung erfolgt in den Bereichen Allgemeine und Spezielle Pflege. Es gibt in jedem Bereich jeweils drei Kategorien.


  • A1 umfaßt alle Leistungen für PatientInnen ohne besonderen Pflegebedarf.
  • A2 bezeichnet PatientInnen, die Hilfestellungen in mindestens zwei Bereichen benötigen, z.B. Hilfe beim Aufstehen, Durchführung von Prophylaxen, Teilwäsche, Begleitung zum WC, Mahlzeiten mundgerecht aufbereiten.
  • A3 bezeichnet PatientInnen, bei denen die Pflege in mindestens zwei Bereichen die Durchführung vollständig übernimmt, z.B. Lagerung, Ganzkörperwäsche, Versorgung bei Inkontinenz, Mahlzeiten anreichen, Überwachung bei Desorientierung.


  • S1 umfaßt Leistungen der Behandlungspflege, die nicht unter S2 oder S3 fallen, z.B. einmal täglich Blutdruck messen.
  • S2 bezeichnet PatientInnen, die mindestens eine Leistung der Behandlungspflege mit erhöhtem Aufwand erhalten, z.B Dauerinfusionen, einfache Verbandswechsel, Kontrolle der Medikamenteneinnahme.
  • S3 bezeichnet PatientInnen, die mindestens eine Leistung der Behandlungspflege mit hohem Aufwand erhalten, z.B. Transfusionen, aufwändige Verbandswechsel, Überwachung bei Nebenwirkungen von Medikamenten.

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Regelung über Maßstäbe und Grundsätze für den Personalbedarf in der stationären Krankenpflege (Pflege-Personalregelung)