Private Krankenversicherung

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In Deutschland gibt es zwei Formen der Krankenversicherung: die private Krankenversicherung (PKV) und die gesetzliche Krankenversicherung (GKV). Die PKV basiert auf dem Unternehmensrecht, dem Versicherungsvertragsrecht und dem Aufsichtsrecht. Im Gegensatz zur den Trägern der GKV unterliegen die Gesellschaften der PKV in Deutschland der Rechts- und Finanzaufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).

Beitragsberechnung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Anders als in der GKV sind die Beiträge in der privaten Krankenversicherung einkommensunabhängig. Der Beitrag berechnet sich in der Regel in Abhängigkeit vom Alter, Gesundheitszustand, Beruf und vom Leistungsumfang. Sollten Vorerkrankungen vorliegen, müssen Interessierte mit Risikozuschlägen, Leistungsausschlüssen oder –staffelungen oder mit einer Ablehnung rechnen. Im Gegensatz zur GKV dürfen Antragsteller in der PKV abgelehnt werden. Eine Ausnahme bildet der sogenannte Basistarif. Durch den Kontrahierungszwang müssen dort auch unversicherte Personen mit risikoerheblichen Vorerkrankungen ohne Aufschlag aufgenommen werden.

Voraussetzungen für die Aufnahme[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Nicht jeder Personenkreis kann sich im Rahmen einer privaten Krankenvollversicherung absichern. Folgende Berufsgruppen gemäß § 5 SGB V haben grundsätzlich die Möglichkeit zwischen den beiden Systemen frei zu wählen:

  • Selbständige, Freiberufler und Studenten in den ersten zwei Monaten
  • Beamte, Beamtenanwärter und denen gleichgestellten Personen sowie Familienmitgliedern mit Anspruch auf Beihilfe
  • Angestellte mit einem Bruttoeinkommen oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze (2015: 54.900 Euro)
  • Versicherte ohne eigenes Einkommen bzw. einem Einkommen unter der Geringfügigkeitsgrenze wie Studenten Hausfrauen, Hausmänner als auch Kinder

Versicherungspflicht für Kinder[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Während in der gesetzlichen Krankenversicherung Kinder kostenfrei über die Familienversicherung mitversichert sind, müssen Versicherte in der PKV für jedes Kind einen Beitrag zahlen. Die Kosten belaufen sich zwischen 60 und 120 Euro im Monat. Eine Gesundheitsprüfung entfällt dann, wenn ein Neugeborenes bis zwei Monate nach dem Tag der Geburt bei dem Anbieter der Eltern versichert wird. Bei Beamten gilt der Beihilfeanspruch auch für deren Kinder. Eltern, die unterschiedlich versichert sind, haben für ihre Kinder die Wahl zwischen privater und gesetzlicher Krankenversicherung. Unter bestimmten Umständen muss der Nachwuchs jedoch privat krankenversichert werden.

Altersrückstellungen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Versicherte bauen mit den Beiträgen für die private Krankenversicherung sogenannte Altersrückstellungen auf. Diese sollen die Versicherungsnehmer im Alter vor allzu hohen Beiträgen bewahren. Bis zur Gesundheitsreform im Jahr 2007 durften die Altersrückstellungen beim Anbieterwechsel nicht mitgenommen werden. Mittlerweile ist dies im begrenzten Umfang möglich. Im Jahr 2012 summierten sich die Rückstellungen in der privaten Krankenversicherung und privaten Pflegeversicherung auf 170 Milliarden Euro, was rund sieben Jahresausgaben entspricht.

Selbstbehalt[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Manche Tarife werden mit einer Selbstbeteiligung angeboten. Dabei leistet der private Krankenversicherer erst dann, wenn die Arzt- und Medikamentenkosten den Selbstbehalt übersteigen. Mit der Höhe der Selbstbeteiligung können Versicherungsnehmer die Höhe ihrer Beiträge beeinflussen. Mit der Versicherungsgesellschaft kann außerdem vereinbart werden, dass ein Teil der Prämie erstattet wird, wenn bestimmte Leistungen nicht in Anspruch genommen wurden.

Wechsel in die GKV[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Der Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung ist nur dann möglich, wenn der Versicherte versicherungspflichtig wird. Dies geschieht etwa, wenn das Einkommen unter die Versicherungspflichtgrenze fällt. Zudem ist der Wechsel in die Familienversicherung des Partners möglich, sofern dieser gesetzlich krankenversichert ist. PKV-Versicherte ab 55 Jahren müssen in der Regel in der privaten Krankenversicherung bleiben.

Siehe auch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Unterschiede zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Fachportal der privaten Krankenversicherung: Informationen und Aktuelles
  • Verband der Privaten Krankenversicherung: Fakten, Zahlen und Berichte
  • Portal für private Krankenversicherung: Beamte in der PKV
  • Arbeitgeberzuschuss in der privaten Krankenversicherung: Voraussetzungen und Rechenbeispiele