Häuslichen Intensivpflege
Häusliche Intensivpflege sichert bei Patienten mit bestimmten Erkrankungen die außerklinische Fortführung der Behandlung, beispielsweise die Beatmungstherapie. Im häuslichen Umfeld (die eigene Wohnung des Betroffenen, ein Pflegeheim oder eine betreute Wohnanlage) und bei außerhäuslichen Aktivitäten wird der Patient bis zu 24 Stunden am Tag durch entsprechend geschultes Personal versorgt und überwacht. Manche Unternehmen bieten Wohngruppen an, in denen mehrere Intensivpatienten behandelt werden können. Grundlage aller Versorgungen ist die Vorgabe der Krankenversicherung, wonach eine ambulante der stationären Versorgung vorzuziehen ist.
Eine einheitliche Begrifflichkeit für diese Versorgungsform ist bisher nicht definiert worden. Sie wird auch als Heimbeatmungspflege, 1-zu-1-Versorgung, ambulante Intensivpflege oder 24-Stunden-Pflege angeboten. Es gibt spezialisierte Dienste, die ausschließlich solche Behandlungen anbieten, aber auch Unternehmen, die dies nur als Teilbereich ihres Aufgabengebietes durchführen. Einige Unternehmen arbeiten bundesweit, andere regional begrenzt. Eine Versorgung von Patienten aller Altersstufen ist möglich.
Leistungen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Die Leistungen der häuslichen Intensivpflege umfassen einerseits die Pflege des Patienten nach SGB V (Behandlungspflege) und SGB XI (Grundpflege), sowie Organisation von Hilfsmitteln, Vereinbarung von Arztterminen und Untersuchungen, Zusammenarbeit mit Therapeuten aller Fachrichtungen, Pflege sozialer Kontakte usw. Unter Umständen werden auch hauswirtschaftliche Tätigkeiten, wie das Zubereiten kleiner Mahlzeiten, finanziert. Angehörige können auf Wunsch nach ihren Möglichkeiten angeleitet und in die Pflege integriert werden, so dass sie eine bestimmte Zeit der täglichen Pflege übernehmen und der Fachpflegedienst die übrigen Stunden abdeckt. Daneben können Kooperationen mit weiteren ambulanten Diensten eine kontinuierliche Versorgung und Überwachung des Patienten gewährleisten, beispielsweise durch Übernahme von Nachtschichten.
Leistungserbringer[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
In der Regel wird die ambulante Intensivpflege von Pflegediensten erbracht, die hierfür entsprechend qualifizierte Pflegefachpersonen einsetzt. Als Voraussetzung gilt eine abgeschlossene Berufsausbildung als Altenpfleger, Krankenpfleger/Krankenschwester, Kinderkrankenpfleger/Kinderkrankenschwester. Ausnahmen bilden Wohngruppen, die u.U. auch Pflegehelfer beschäftigen können. Die Mitarbeiter müssen über eine hohe soziale Kompetenz sowie spezielle Fachkenntnisse verfügen. Eine Weiterbildung als Intensiv- oder Anästhesiepflegefachkraft ist nicht zwingend erforderlich. Die Fachpflegekräfte sind verpflichtet, an mindestens 4 Fortbildungen im Jahr teilzunehmen, davon eine in Erster Hilfe oder Reanimation.
Je nach Größe und Struktur des Unternehmens bestehen Aufstiegsmöglichkeiten zur Teamleitung, Pflegedienstleitung, zum Qualitäts-, Hygiene- oder Sicherheitsbeauftragten. Die Arbeitszeiten unterscheiden sich je nach Firma stark. Manche Unternehmen setzen ihre Mitarbeiter in zwei Schichten, andere im Dreischichtsystem ein.
Kosten und Kostenträger[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Die Kosten für diese besondere Art der ambulanten Pflege werden in der Regel von Krankenversicherung, Pflegekassen und der Beihilfe sowie den Sozialhilfeträgern übernommen. Die Anbieter rechnen ihre Leistungen im Gegensatz zur ambulanten Pflege (Module) in Stundensätzen nach Leistungsgruppe IV ab.
Die Kosten können allerdings stark variieren, abhängig von den jeweiligen Leistungen der einzelnen Unternehmen. Je nach Vertrag zwischen Pflegedienst und Krankenkasse und Feststellung des Umfangs der Intensivpflegebedürftigkeit durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) können Zuzahlungen für den Patienten anfallen. Die meisten Anbieter übernehmen die entsprechenden Verhandlungen mit den Kostenträgern. Eine bestimmte Pflegestufe ist eventuell dann erforderlich, wenn die Pflegeversicherung einen Teil der Kosten übernehmen soll. Die meisten Betroffenen werden jedoch, nach entsprechendem Antrag, vom MDK in Pflegestufe II oder III eingestuft.
Die Versorgung des Betroffenen ist im allgemeinen zeitlich nicht begrenzt; sie wird bis zur Beendigung der Therapie (beispielsweise bei erfolgreicher Entwöhnung von der Beatmung) fortgeführt.
Muss der Patient zwischenzeitlich im Krankenhaus behandelt werden, ruht der Versorgungsvertrag für diesen Zeitraum.
Voraussetzungen der Kostenübernahme[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Voraussetzung für die Kostenübernahme häuslicher Intensivpflege ist ein erhöhter Pflegeaufwand (zum Beispiel wegen einer Beatmungstherapie), und/oder eine vitale Bedrohung des Patienten aufgrund einer schweren Störung vitaler Funktionen, wie lebensbedrohliche Herzrhythmusstörungen, respiratorische Insuffizienz, Bewusstlosigkeit, hoher Querschnitt, hypoxische Hirnschäden wie Koma und apallisches Syndrom, Schädel-Hirn-Traumata, Störungen des Flüssigkeits-, Elektrolyt-, Säuren- und/oder Basenhaushaltes.
Die Kosten für die häusliche Pflege bei Alterserkrankungen, z.B. die Versorgung von dementiell Erkrankten, werden in diesem Zusammenhang nicht getragen. Treten die Altersbeschwerden jedoch zusammen mit den oben genannten Krankheitsbildern auf, schließt dies eine Verordnung von Leistungen nicht aus.