Pflegedienstleitung

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Die Pflegedienstleiterin / der Pflegedienstleiter (PDL) sind Leitende Pflegefachkräfte mit entsprechender Weiterbildung (Gesamtpflegedienstleitung: Fachhochschulabschluss, Abteilungspflegedienstleitung: Fachweiterbildung+ Leitungskurs) die im Auftrag des Klinikbetreibers / Arbeitgebers (ÖD, Privatwirtschaft, Konzern) als Einzelperson oder als Team agieren. Gleichermaßen variiert ihr Aufgabenbereich. Siehe auch:Diskussion:Pflegedienstleitung

Allgemein geht es auf dieser Leitungsebene um Kontakte und Mitspracherechte in der Krankenhausleitung und zu allen anderen internen und externen Schnittstellen der Pflege und Fachkrankenpflege. Patientenkontakte werden innerhalb der Pflegevisite realisiert.

Nur gegenüber den direkt unterstellten Mitarbeitenden ist sie / er weisungsbefugt. Dabei übt sie / er eine inhaltliche Fachaufsicht und eine organisatorische Disziplinaraufsicht im Auftrag des Arbeitgebers aus.

Aufgabenbereiche[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Aufzählung der Aufgabenbereiche hier ist nicht abschließend sondern nennt häufige Aufgaben:

  • Personalführung (z. B. Bewerbungsgespräche, Mitarbeitermotivation, (evtl. Organisation der) Supervision, Personalentwicklung, Beurteilungen aber eben auch die Arbeitszufriedenheit, Überprüfung von Dienst- und Urlaubsplänen)
  • Arbeitsorganisation / Arbeitsabläufe - Organisationsentwicklung (z. B. Möglichkeiten zur Kostensenkung, Überprüfung von Pflegestandards oder Dienstanweisungen)
  • Einteilung der Mitarbeitenden in Stationen, Schichten oder Teams (vgl. Rahmendienstplan)
  • Arbeitsvorbereitung und -einteilung, Leistungskontrollen stichprobenartig (Soweit vorhanden sind dies (konkurr.) Aufgaben der Stations- Abteilungsleitungen)
  • die Weitergabe von Informationen strukturieren (z. B. durch Rundschreiben, bei Mitarbeiter- oder Personalversammlungen, durch das Leiten von Besprechungen mit Stationsleitungen, Mailverteiler)
  • Kooperation ermöglichen
    • intern z. B. regelmäßige Besprechungen; Probezeit überwachen; Personalentwicklung; auch erledigte Fehler / Fehlverhalten von Mitarbeitern vergessen können
    • mit KooperationspartnerInnen; z. B. Arztpraxen, externe Reinigungsfirma
    • Warenwirtschaft (z. B. Produktauswahl, Absprachen mit internem Einkauf oder Einkaufsverbund, Lagerhaltung etc)
  • Qualitätssicherung und -weiterentwicklung in der Pflege
  • Beteiligung an der Gesamtbetriebsführung; z. B. Aufnahmen - Annahme neuer Pflege- und Betreuungsverträge, Mitwirkung bei personellen Maßnahmen, rechtliche Präsenz der Geschäftsfürung u. ä.)
  • Festlegung bzw. Erfüllung von Personalanhaltszahlen für die verschiedenen Arbeitsbereiche - das kann Absprachen intern z. B. mit dem Hauswirtschaftsbereich und extern mit Kostenträgern erfordern.
  • Absicherung und Wahrung der Rechte der Einrichtung und der MitarbeiterInnen
  • Auch für Beschwerden über Alten-, Gesundheits- u. KrankenpflegerInnen und der übrigen MitarbeiterInnen im Bereich ist die Pflegedienstleitung zuständig.

Dem Umfang dieser Aufzählung von Aufgabenbereichen würde etwa die jeweilige Stellenbeschreibung entsprechen, die den Bereich konkret zu beschreiben hat. Allerdings besteht keine Verpflichtung zur Erstellung solch einer, jederzeit änderbaren, Stellenbeschreibung. Sie hat aber den Vorteil, dass sie allen Beteiligten die Kompetenzen und deren Grenzen deutlich macht.

Das Wort Pflegemanagement ist in der BRD bisher nur für die Studiengänge an Hochschulen üblich. Die Leitungstätigkeit selbst wird damit nicht bezeichnet.

Voraussetzungen, gesetzl. Regelungen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

In der stationären Altenpflege regelt das Heimgesetz in Verbindung mit der Heimpersonalverordnung die Mindestqualifikation.

Sofern ein Versorgungsvertrag nach dem Pflegeversicherungsgesetz (SGB XI) vorliegt gilt, dass in selbständig wirtschaftenden Einrichtungen wie Ambulante Pflegedienste oder stationäre Pflegeeinrichtungen (wie Altenpflegeheime) pflegebedürftige Personen nur unter ständiger Verantwortung einer ausgebildeten verantwortlichen Pflegefachkraft gepflegt werden dürfen (dabei ist evtl. deren Vertretung bei Abwesenheit ebenfalls zu organisieren). Für die Anerkennung als verantwortliche Pflegefachkraft ist neben dem Abschluss einer Pflegeausbildung und einer praktischen Berufserfahrung in dem erlernten Beruf von mindestens zwei Jahren innerhalb der letzten fünf Jahre vor Beginn der Tätigkeit eine mit staatlich anerkanntem Abschluss erfolgreich absolvierte Weiterbildungsmaßnahme für leitende Funktionen erforderlich.

Das Führen der und die Bezeichnungen Pflegedienstleitung, Einsatzleitung oder Pflegedirektor selbst sind gesetzlich nicht geschützt. Die Qualifikationen zur Pflegedienstleitung sind bundesweit nicht einheitlich[1]

Entstehung, Geschichte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Früher war dies das Aufgabengebiet der Oberschwester, in kirchlichen Einrichtungen evtl. der Mutter Oberin. In modernen Großeinrichtungen sind sie als Pflegedirektorin, -tor bzw. Geschäftsführerin/-er Pflege heute die Mitglieder der Pflegedirektion bzw. des Leitungsteams.

Ausbildung und Qualifikationsprofil[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Nach Bader, Haastert hatten 2001 etwa 50% der PDL's inzwischen eine Weiterbildung zur Pflegedienstleitung absolviert, 16% hatten ein abgeschlossenes Studium. Jedoch absolviert ein Teil dieses nicht für den Bereich Pflegemanagement sondern z. B. in Pflegepädagogik oder Betriebswirtschaft. Da es in der ehemaligen DDR schon seit Jahrzehnten Studiengänge zur Weiterqualifizierung von Pflegekräften gab, war der Anteil an Pflegedienstleitungen mit einem abgeschlossenen Studium in den neuen Bundesländern deutlich höher als in den alten Bundesländern. Insgesamt kam laut der Studie 2001 auf eine Pflegedienstleitung im Durchschnitt 1,47 Weiterbildungen/Studien. Bader, Haastert kritisieren in ihrer Diplomarbeit die "klassische" Weiterbildung zur Pflegedienstleitung als nicht ausreichende Qualifikation für die komplexe Tätigkeit. Daraus liesse sich zur Zeit nur der Schluss ableiten, dass die Führungsebene der Pflege es schwer haben werde, sich in den gemeinsamen Krankenhausleitungen durchzusetzen, so lange sie es nicht gelernt haben, ihr Arbeitsgebiet systematisch zu analysieren und daraus adäquate Forderungen zu entwickeln.

In manchen Bundesländern ist der Anteil der Männer überproportional zum Anteil der in diesem Beruf tätigen Männer.

Kritisch stellten Bader, Haastert in ihrer Erhebung 2001 fest, dass in 6,2% der an der Befragung teilnehmenden Krankenhäuser die Stelle der Leitenden Pflegekraft nicht vorhanden war.

Neben der klassischen Weiterbildung zum Pflegedienstleiter bietet zum Beispiel die Pflegeschule Rostock eine Kombination zwischen dem Pflegedienstleiter und dem Fachwirt im Sozial- und Gesundheitswesen an[2].

Weiterbildung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Das Aneignen verschiedener Schlüsselqualifikationen wie Kommunikation, Konfliktmanagement, Selbstmanagement oder Teamfähigkeit auf Grund des hohen Leistungs- und Zeitdrucks sowie der vermehrten Kundenorientierung in der Pflege nimmt an Bedeutung zu[3]. Viele Weiterbildungsanbieter und Dozenten haben sich auf die Vermittlung von Schlüsselkompetenzen in der Pflege spezialisiert. Eine mögliche Form der Fort-und Weiterbildung ist die Ausbildung zum Pflege- und Sozialcoach. Als ausgebildete Pflege- und Sozialcoaches bearbeiten man Themen wie Konflikte, Krisen, Veränderungsmanagement und Achtsamkeit sowie Brunout-Prophylaxe als interne oder externe Dienstleister.

Daneben etablieren sich vermehrt Anbieter, wie etwa dem TÜV Rheinland, die Caritas in Köln uvm., die mit dem Konzept von eLearning Weiterbildungen online durchführen. Die Sparanstrengungen und der gleichzeitig steigende Leistungsdruck machen das Konzept von eLearning immer nachgefragter.

Über- und Nachordnung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Wohnbereichsleitungen / Stationsleitungen / Fachkräfte zur Leitung einer Funktionseinheit sind ihr im Rahmen der Organisationsstruktur hierarchisch nachgeordnet. Vermittelt durch diese sind ihr alle Pflegemitarbeiter/innen nachgeordnet. In der Regel schließt dies auch den direkten Zugriff der PDL (Weisungsbefugnis) auf den/die einzelne/n Pflegemitarbeiter/in ein.

Ob Teile oder der gesamte Hauswirtschaftliche Bereich von der PDL geleitet wird, ist unterschiedlich geregelt. Mehr an den Strukturen der Hotellerie ausgerichtete Institutionen haben dafür eine Leitende Hausdame / Hauswirtschafterin (HWL, m/f).

siehe auch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Eisenreich/ BALK (2002): Handbuch Pflegemanagement. Hermann Luchterhand Verlag, Neuwied, ISBN 3-472-04841-7
  • Kämmer Karla; Schröder Barbara (Hrsg.): Pflegemanagement in Alteneinrichtungen Hannover, Schlütersche, 4. Auflage – 2007.
  • Schäfer Wolfgang; Jacobs Peter: Praxisleitfaden Stationsleitung: Handbuch für stationäre und ambulante Pflege. Stuttgart, Kohlhammer. 2002, ISBN
  • "Praxishandbuch PDL". Raabe Verlag. Berlin 2012. http://www.raabe.de/go/Gesundheit+%26+Soziales/Station%C3%A4re+Pflege/Pflegemanagement/Praxishandbuch+PDL

Andere siehe auch: Pflegelehrbuch

Sonstige Themen:

  • Ute Bader, Frank Haastert, 2001: Das Berufs- und Qualifikationsprofil der Pflegedienstleitungen in Berlin, Brandenburg und Baden-Württemberg. Diplomarbeit an der Fachhochschule Osnabrück.- Fachbereich Wirtschaft. Grin-Verlag, 2007, ISBN 978-3-638-71593-5.
  • Jung, Hans: Personalwirtschaft, 6. Auflage, München u. a., R. Oldenbourg Verlag, 2005
  • Leineweber Thomas: Sofort einsetzbare Schulungsbausteine für die Altenpflege - mit Folien. Qualitätsmanagement, Pflegemanagement, Hygiene, Recht. 1 Ordner DIN A4. ca. 380 Seiten und 1 CD-ROM, mit über 90 farbigen Folien. WEKA Fachverlag, Kissing. 2001. ISBN 3-8276-4406-2
  • List,Karl-Heinz: Praxisbuch Personalmanagement für die Pflege, Medizinisch Wissenschaftliche Verlagsgesellschaft Berlin, 2010. ISBN 3-941468-21-9

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Siehe auch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]