Hygieneplan bei der Versorgung von MRSA-Patienten

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Der Hygieneplan bei der Versorgung von MRSA-Patienten im Krankenhaus oder Pflegeheim sollte Folgendes berücksichtigen:


1. MRSA-Patienten müssen aus hygienischen Gründen nicht grundsätzlich isoliert werden. Es kommt auf die Lokalisation des Keimes an, ob sich der Patient weiterhin frei ohne besondere Vorkehrungen in der Einrichtung bewegen darf. So können die Patienten am Gemeinschaftsleben im Krankenhaus oder Pflegeheim teilnehmen. Die Händedesinfektion der Pflegenden wird als selbstverständlich vorausgesetzt, auch der Patient selbst und seine Besucher sollten diese Maßnahme nach Anleitung regelmäßig durchführen.

2. Vor möglichem direkten Kontakt mit der keimbelasteten Region (z.B. Verbandwechsel bei einer keimbesiedelten Wunde) werden die Hände desinfiziert und Mundschutz, Kittel, Handschuhe sowie Überziehschuhe angezogen.

3. Bei einem MRSA-Nachweis in den Atemwegen sollte der betroffene Patient isoliert werden, insbesondere bei Symptomen wie Husten und Auswurf.

4. Vor dem Patientenzimmer muss eine sogenannten "Schleuse" eingerichtet werden. Die Schleuse soll in erster Linie verhindern, dass Keime herausgetragen werden.

5. Vor Betreten des Zimmers müssen in der Schleuse die oben genannten Schutzmaßnahmen getroffen werden. Die Schutzkleidung ist nach jedem Verlassen des Zimmers in einen speziellen Behälter zu verwerfen. Beim jedem Betreten des Zimmers ist stets neue Schutzkleidung anzuziehen.

6. Die Kleidung sowie Bettwäsche und Handtücher werden gesondert abgeworfen und gereinigt.

7. Das Geschirr und der Medikamentenbecher werden, bevor sie aus dem Zimmer geschaft werden, in einer gesonderten Schüssel mit einem speziellen Desinfektionsmittel eingeweicht und gereinigt.

8. Spritzen werden im gesonderten Abfallbehältern entsorgt.

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