Pflegebildung

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Definition[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Krankenpflegeausbildung / Pflegebildung soll entsprechend dem allgemein anerkannten Stand pflegewissenschaftlicher, medizinischer und weiterer bezugswissenschaftlicher Erkenntnisse fachliche, personale, soziale und methodische Kompetenzen zur verantwortlichen Mitwirkung insbesondere bei der Heilung, Erkennung und Verhütung von Krankheiten vermitteln. Die Pflege in diesem Sinne ist dabei unter Einbeziehung präventiver, rehabilitativer und palliativer Maßnahmen auf die Wiedererlangung, Verbesserung, Erhaltung und Förderung der physischen und psychischen Gesundheit der zu pflegenden Menschen auszurichten. Dabei sind die unterschiedlichen Pflege- und Lebenssituationen sowie Lebensphasen und die Selbständigkeit und Selbstbestimmung der Menschen zu berücksichtigen. [1]

Begründung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die demographische Entwicklung führt zu einem steigenden Bedarf an pflegerischer Unterstützung und Betreuung bei Pflegebedürftigkeit, chronischer und akuter Krankheit, zur Prävention und Rehabilitation und am Ende des Lebens in der Palliativversorgung bei gleichzeitig sinkenden Zahlen von Schulabgängern. Diese Herausforderungen verlangen eine umfassende Investition in die Pflegebildung zur qualitativen und quantitativen Sicherstellung der professionellen pflegerischen Versorgung der Bevölkerung. [2]

Berufslaufbahnkonzept[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

1. Prinzip der generalistischen Ausbildung: Durch die wachsende Komplexität der Pflegesituationen werden Kompetenzen aller Pflegesparten gleichermaßen benötigt. Aus Sicht des Verbandes der Schwesternschaften vom DRK e.V. hat eine fundierte Pflegeausbildung alle Altersgruppen von Patienten im theoretischen Unterricht gleichermaßen zu berücksichtigen. Ziel sollte sein, Pflegefachkräfte mit einem breit angelegten Fachwissen zur Verfügung zu stellen, die darüber hinaus über die Kompetenz verfügen, sich bei Bedarf spezifisches Wissen anzueignen.

2. Prinzip der gestuften Kompetenzniveaus: Die Weiterentwicklung der pflegerischen Handlungsfelder führt zu einer gewünschten Ausdifferenzierung von Einsatzmöglichkeiten und damit zu einer Ausdifferenzierung der Kompetenzniveaus professioneller Pflegekräfte. In modernen Gesundheitseinrichtungen werden künftig Pflegekräfte mit ganz unterschiedlichen Kompetenzniveaus arbeitsteilig zusammenarbeiten. Dabei sind einfache Tätigkeiten mit geringerer Komplexität ebenso von Nöten wie Tätigkeiten mit Verantwortungen für die Planung, Durchführung oder Evaluierung des Pflegeprozesses.

3. Prinzip der horizontalen und vertikalen Durchlässigkeit: Ein zukunftsfähiges Bildungskonzept muss sowohl die Anpassungsweiterbildung (Fortbildung) als auch Wege der Aufstiegsweiterbildung in die höhere Qualifikation bieten. Dabei ist auf eine vertikale und horizontale Durchlässigkeit der Bildungswege zu achten und eine strukturelle Verknüpfung der Berufsausbildung mit der Hochschulbildung zu gewährleisten. [3]

Neue Kompetenzen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Beratungs- und Schulungskompetenz

Assessment- und Diagnosekompetenz

• ethisch begründete Entscheidungskompetenz

• expertenhaftes Coaching / Anleitung

• interdisziplinäre Kompetenz

Delegationskompetenz

• Fähigkeit zur Beurteilung wissenschaftlicher Studien

Forschungsfähigkeiten

• Unterstützung der Wissenzirkulation

Reflexionsfähigkeit

• Übernahme von Vorbild- / Leitungsfunktion in klinischer und professioneller Hinsicht [4] [5]

Siehe auch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Quellen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. § 3 Abs. 1 Krankenpflegegesetz
  2. Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe 2005
  3. Verband der Schwesternschaften vom DRK e.V.
  4. Stemmer“-Gutachten 2008
  5. Antwerpes und Wanka: http://flexikon.doccheck.com/de/Pflegebildung#