Häusliche Intensivpflege

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Häusliche Intensivpflege[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die häusliche Intensivpflege unterstützt die Verlegung beatmeter und nicht beatmeter Menschen aus dem klinischen Bereich in ihr häusliches Umfeld. Das häusliche Umfeld kann die eigene Wohnung des Betroffenen sein, aber unter Umständen auch ein Pflegeheim oder ein betreutes Wohnen. Manche Firmen bieten Wohngruppen an, in denen mehrere Intensivpatienten behandelt werden können. Grundlage aller Versorgungen ist die Vorgabe der Krankenversicher „ ambulant vor stationär“.

Eine einheitliche Begrifflichkeit für diese Tätigkeit gibt es nicht. Sie wird auch als Beatmungspflege, 1 zu 1 Versorgung, ambulante Intensivpflege, oder 24 Stundenpflege angeboten. Es gibt spezialisierte Dienste, die ausschließlich solche Behandlungen anbieten, aber auch Unternehmen die dies nur als Teilberiech ihres Aufgabengebietes durchführen. Einige Unternehmen arbeiten bundesweit, andere nur regional. Eine Versorgung von Patienten aller Altersstufen ist möglich.

Leistungen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Leistungen der häuslichen Intensivpflege umfassen einerseits die Pflege des Patienten nach SGB V (Behandlungspflege) und SGB XI (Grundpflege), sowie Organisation von Hilfsmitteln, Vereinbarung von Arztterminen und Untersuchungen, Zusammenarbeit mit Therapeuten aller Fachrichtungen, Pflege sozialer Kontakte usw. Unter Umständen werden auch hauswirtschaftliche Tätigkeiten, wie das Zubereiten kleiner Mahlzeiten, durchgeführt. Angehörige können auf Wunsch nach ihren Möglichkeiten angeleitet und in die Pflege integriert werden In manchen Fällen erlauben Kooperationen mit Mitbewerbern oder anderen ambulanten Diensten eine sehr gute Behandlung des Patienten. So kann eine Übernahme von Nachtschichten in Kombination mit ambulanter Krankenpflege durch andere Leistungserbringung (z.B. Diakonie, Caritas oder private Anbieter) kombiniert werden. Es ist teilweise auch möglich, das Familienangehörige eine bestimmte Zeit der Pflege täglich übernehmen und der Fachpflegedienst z.B. nur 16 oder 18 Stunden abdeckt.

Kosten & Kostenträger[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Kosten für diese besondere Art, der ambulanten Pflege wird in der Regel voll von den Krankenversicherern, Pflegekassen und/oder der Beihilfe, sowie den Sozialhilfeträgern übernommen. Die Anbieter rechnen ihre Leistungen im Gegensatz zur ambulanten Pflege (Module) in Stundensätzen nach Leistungsgruppe IV ab. Die Leistungen der einzelnen Unternehmen können jedoch stark variieren. Diese richten sich nach dem Leistungskatalog des jeweiligen Anbieters. Die meisten Dienste übernehmen die Verhandlungen mit den Kostenträgern. Einen festen Zeitraum für eine Versorgung des Betroffenen ist generell nicht vorgesehen. Eine bestimmte Pflegestufe ist nicht erforderlich. Die meisten Betroffenen werden jedoch meist in Pflegestufe II oder III vom MDK eingestuft. Die Betreuung wird bis zu einer Genesung (z.B. Entfernung der Trachealkanüle) oder dem Versterben des Betreuten durchgeführt. Muss der Kunde während der Betreuung im Krankenhaus behandelt werden, ruht der Versorgungsvertrag.

Welche Voraussetzungen sind für eine häusliche Intensivpflege nötig?[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Voraussetzung für häusliche Intensivpflege ergibt sich aus einem erhöhten Pflegeaufwand und/oder einer vitalen Bedrohung des Patienten, z. B. eine schwere Störung vitaler Funktionen, wie lebensbedrohliche Herzrhythmusstörungen, Beatmung, respiratorische Insuffizienz, Bewusstlosigkeit, Koma, Störungen des Flüssigkeits-Elektrolyt- Säuren- und/oder Basenhaushalt.

Die Kosten für Alterserkrankungen, z.B. eine reine Demenzversorgung werden in diesem Zusammenhang nicht getragen. Treten die Altersbeschwerden jedoch zusammen mit den oben genannten Krankheitsbildern auf, schließt dies eine Verordnung von Leistungen nicht aus.

Welche Pflegekräfte sichern die Behandlung?[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

In der Regel werden nur 3-jährig examinierte Pflegekräfte unterschiedlicher Qualifikation in Versorgungen eingesetzt. Als Voraussetzung gilt eine abgeschlossene Berufsausbildung als AltenpflegerIn, Krankenpfleger/Krankenschwester, Kinderkrankenpfleger/Kinderkrankenschwester. Ausnahmen bilden Wohngruppen, die u.U. auch Pflegehelfer beschäftigen können. Die Mitarbeiter müssen über eine hohe soziale Kompetenz sowie ein gutes Fachwissen verfügen. Eine Weiterbildung als Intensiv- oder Anästhesiepflegefachkraft ist nicht zwingend erforderlich. Die Fachpflegekräfte sind verpflichtet, an mindestens 4 Fortbildungen im Jahr teilzunehmen, davon eine in erster Hilfe oder Reanimation.

Je nach Größe und Struktur des Unternehmens bestehen Aufstiegsmöglichkeiten zur Teamleitung, Pflegedienstleitung, Qualitäts- oder Hygienebeauftragte(r) und/oder Sicherheitsbeauftragte(r) usw. Die Arbeitszeiten unterscheiden sich je nach Firma stark. Manche Unternehmen setzen Ihre Mitarbeiter in zwei Schichten, andere im Dreischichtsystem ein.

Interne Links[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

http://www.heimbeatmung.de/pdf/DGP_S2_LL_NIV%40Home_final.pdf
http://www.bpa.de/upload/public/doc/20101020_bgst_bpa_PM_Intensivpflege.pdf
http://www.gemeinschaftsklinikum.de/bilder/pdf/Facharbeit_SParis_Intensivpflege.pdf
http://www.beatmungspflege24.de/dienstleistungen/47-ueberblick/68-leistungskatalog.html

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