Hygieneplan

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Ein Hygieneplan legt Richtlinien für sämtliche Maßnahmen in den einzelnen Tätigkeitsbereichen einer Einrichtung fest, die die Reinigungs-, Desinfektions-, Sterilisations- sowie Ver- und Entsorgungsvorgänge betreffen. Er dient dem Schutz von Patienten und Personal vor Gesundheitsschädigungen, die zum Beispiel durch Infektionen oder bei Verwendung von Gefahrstoffen auftreten können. Da die festgelegten Maßnahmen als Dienstanweisungen gelten, muss der Hygieneplan an einem für die Beschäftigten zugänglichen Ort aufbewahrt werden.

Inhalt eines Hygieneplans[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Ein Hygieneplan entsteht auf der Grundlage bestimmter DIN-Normen, der Unfallverhütungsvorschrift der Berufsgenossenschaft und Erkenntnissen der Arbeitsmedizin, beispielsweise nach TRBA 250 (Technische Regeln für Biologische Arbeitsstoffe/ Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und Wohlfahrtspfege). Die schriftliche Dokumentation umfasst Anleitungen zur Personalhygiene, zur allgemeinen Desinfektion, spezielle Hygienemaßnahmen in Diagnostik, Pflege und Therapie sowie in bestimmten Funktionsbereichen, außerdem Regelungen zur Ver- und Entsorgung und zur mikrobiologischen Diagnostik.

Empfohlene Regelungen (nach BGR 206)[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Berufsgenossenschaftliche Regeln für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (BG-Regeln) empfehlen die folgende Gliederung eines Hygieneplans:[1]

Die Anweisungen zur Personalhygiene beziehen sich auf den Einsatz und Umgang mit Dienst- und Schutzkleidung, die allgemeine Händehygiene (einfaches Waschen, Hautpflege), die Durchführung der hygienischen Händedesinfektion und die Verwendung von Einmalhandschuhen. Daneben werden Maßnahmen des allgemeinen Infektionsschutzes sowie Sofortmaßnahmen bei Kontamination oder Verletzung mit infektiösem Material beschrieben.

Zu den allgemeinen Desinfektionsmaßnahmen zählt die Flächendesinfektion der Räume samt Mobiliar und die Aufbereitung, Desinfektion und Sterilisation von Apparaten, Geräten und Instrumenten, die desinfizierende Betten-, Wäsche- und Geschirraufbereitung. Die allgemeinen Maßnahmen verweisen auf spezielle Desinfektionspläne, die eine Aufstellung der einzelnen Desinfektionsmittel mit ihrem Anwendungsbereich sowie Lösungskonzentration und Einwirkzeit enthalten. In bestimmten Bereichen enthält der Hygieneplan Beschreibungen zur Durchführung der Sterilisation, oder auch von eventuell notwendigen Isolierungsmaßnahmen. Bei Diagnostik, Pflege und Therapie sind Regelungen zur Patientenvorbereitung und Durchführung von Haut- und Schleimhautdesinfektion vor invasiven Eingriffen (wie Injektionen oder Punktionen) erforderlich, die in Hygienestandards bei medizinischen und pflegerischen Maßnahmen (Behandlungspflege oder Assistenz) zusammengefasst werden können.

Einzelne Bestimmungen betreffen die Lebensmittelhygiene, die sich auf die Speiseversorgung, den Küchenbereich und die Vorratshaltung beziehen. Weitere Kernpunkte betreffen die Abfallerfassung und -entsorgung, darin kann die Schädlingsvermeidung und -bekämpfung miteinbezogen sein. In der Festlegung notwendiger mikrobiologischer Kontrollen wird das Verfahren mit Probematerialien beschrieben.

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. TRBA 250 (Technische Regel für biologische Arbeitsstoffe), Anhang 4 in Ausgabe November 2003, geändert und ergänzt November 2007; abgerufen am 25. Januar 2012

Siehe auch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]