Organspende
Organspende ist der Oberbegriff für die Weitergabe von Körperteilen oder -gewebe eines Menschen zur Transplantation bei einer anderen Person, bei der das entsprechende Körperteil oder -gewebe nicht oder nicht ausreichend funktioniert. Dafür erhält der Spender oder seine Angehörigen keine finanzielle oder sonstige Entschädigung, während beim Organhandel vor allem wirtschaftliche und kommerzielle Interessen von "Spendern" und Vermittlern im Vordergrund stehen.
Die Entnahme eines Organs oder Gewebes zu Transplantationszwecken von einem lebenden Menschen wird als Lebendspende bezeichnet. Dabei kann der Spender nach dem Eingriff in der Regel ohne Beeinträchtigungen weiterleben. Bei der postmortalen Organspende können dagegen lebensnotwendige Organe entnommen werden. Dazu muss vorher aber eindeutig der Hirntod des Spenders festgestellt worden sein.
Organ- und insbesondere Gewebespenden dienen nicht nur der Rettung schwer erkrankter Menschen oder der Verbesserung ihrer Lebensqualität, sondern werden auch in der Schönheitschirurgie und zur Herstellung von Arzneimitteln verwendet.[1]
In Deutschland sind Organspenden über das Transplantationsgesetz in der Fassung vom 1. Dezember 1997 geregelt.
Differenzierung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Blut- und Gewebespenden werden von Organspenden unterschieden. Blutspenden und die Weitergabe von Blutprodukten werden durch das Transfusionsgesetz geregelt, Gewebespenden und deren Transplantation fallen unter das Gewebegesetz. Eine Sonderstellung nehmen die inzwischen immer häufiger transplantierten vaskularisierten Gewebekomplexe (englisch vascularized composite allografts, abgekürzt: VCA) ein, die sich bisher nicht eindeutig den Organen oder Geweben zuordnen lassen.
Gewebeübertragungen im Sinne von Lebendspenden wie Blut- und Knochenmarksspenden unterliegen keinen strengen Vorschriften in Bezug auf verwandtschaftliche Beziehungen. Mit dem geringsten technischen Aufwand verbunden ist die Blutspende, wobei die Transfusion des Blutes aber bereits ein gewisses Risiko für den Empfänger darstellt.
In Deutschland erfolgt die Koordination postmortaler Organspenden durch die Deutsche Stiftung Organtransplantation. Für die Vermittlung von Gewebespenden ist sie nicht zuständig.
Lebendspende eines Organs[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Bei der Lebendspende stellt ein lebender Mensch einem anderen erkrankten Menschen das notwendige Organ oder die erforderlichen Zellen zur Verfügung. Dabei handelt es sich um paarig vorhandene (Niere) oder segmenthaft angelegte Organe (Leber) oder Gewebe wie Blut, Knochenmark oder Eizellen, die der Spender reproduzieren kann. Der Spender behält eine Niere bzw. einen Teil der Leber, was für die Aufrechterhaltung der Lebensfunktionen ausreicht.
Das Transplantationsgesetz sieht bestimmte Bedingungen für die Lebendspende von Organen vor (u.a. zur Verhinderung von Organhandel):
- Nur volljährige und einwilligungsfähige Verwandte ersten oder zweiten Grades, Ehe- oder Lebenspartner, oder Personen, die dem Empfänger „in persönlicher Verbundenheit nahe stehen“, dürfen ein nicht reproduzierbares Organ oder –teile spenden.
- Für das erforderliche Aufklärungsgespräch und dessen schriftliche Dokumentation müssen zwei Ärzte zur Verfügung stehen, von denen nur einer an der geplanten Organentnahme beteiligt sein darf. Der Spender muss nicht nur über Art, Umfang und mögliche Folgen des Eingriffs aufgeklärt werden, sondern auch über die zu erwartende Erfolgsaussicht der Organübertragung. Die Einwilligung kann der potentielle Spender jederzeit schriftlich oder mündlich widerrufen.[2]
- Organspender und -empfänger müssen sich zur Teilnahme an der ärztlich empfohlenen Nachbetreuung bereit erklärt haben.
Postmortale Spende[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Entscheidungskriterien[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Gründliche und unabhängige Information über alle Aspekte einer Organ- und/oder Gewebeentnahme ist die Voraussetzung für eine freie Entscheidung für oder gegen Organspende. Kriterien dafür können sein:
- Wird die Entscheidung durch moralischen Druck beeinflusst?
- Inwieweit ist es dem potentiellen Spender (oder seinen Angehörigen) recht, das sein Vorleben in Hinblick auf Infektionsschutz für den Empfänger beleuchtet wird? Es wird unter anderem nach Vorerkrankungen, sexueller Orientierung und Praktiken gefragt.
- Was passiert mit dem potentiellen Spender, wenn die Umstände eingetreten sind, die eine Organentnahme ermöglichen? Nach der Hirntoddiagnostik, die den Zeitpunkt des Todes festlegt (nämlich der Abschluss der dazu nötigen Maßnahmen), wird aus dem Intensivpatienten ein weiterhin beatmeteter Toter (oder doch eher Sterbender?), dessen Körper bis zur Explantation die zum Organerhalt nötigen Funktionen aufrechterhalten muss. Der Zeitraum kann dabei mehrere Tage betragen. Während dieser Zeit der sogenannten Spenderkonditionierung ist der Intensivpflegeplatz blockiert, so dass eventuell ein anderer Schwerkranker dort nicht versorgt werden kann.
- Welche Belastungen können dadurch auf eventuelle Angehörige zukommen? Erfahren sie Unterstützung durch Fachpersonal vor, während und nach der Explantation?
- Ist der Gedanke, dass ein Teil von ihm woanders weiterlebt, ein hilfreicher und tröstlicher oder eher ein abschreckender für den Spender und seine Angehörigen?
- Was geschieht mit dem entnommenen organischen Material? Dient es zur direkten Rettung von Leben oder wird es z.B. in Form von daraus hergestellten Arzneimitteln verteilt, in der Schönheitschirurgie verwendet, o.ä.?
- Wie sieht der Leichnam des Spenders nach der Explantation aus, wie wird mit ihm umgegangen? Bekommen Angehörige genügend Raum und Zeit zum Abschiednehmen?
In Anbetracht der vielen möglichen Fragen ist es sinnvoll, sich nicht nur auf das Ausfüllen eines Organspendeausweises zu beschränken, sondern möglichst frühzeitig das Gespräch mit der eigenen Familie über die eigenen Vorstellungen zu suchen.
Das kann ebenso für das Verfassen einer Patientenverfügung gelten: Die Bereitschaft zur Organspende bedeutet, dass der potentielle Spender nicht palliativmedizinisch behandelt wird, sondern auf einer Intensivstation bis über den Hirntod hinaus bis zur Explantation beatmet wird und weitere Herz-Kreislauf unterstützende Maßnahmen erhält. Eine Patientenverfügung bei persönlicher Organspendebereitschaft ist so zu verfassen, dass bei allgemeiner Ablehnung lebensverlängernder Maßnahmen dennoch für bestimmte Fälle eine Ausnahmegenehmigung erkennbar ist, nämlich wenn eine Situation eingetreten ist, bei der die Voraussetzungen für eine Organspende gegeben sind. Diese Situation sollte möglichst präzise beschrieben werden.
Argumente für die Organspende[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Weltweit herrscht ein Mangel an Spenderorganen, so dass inzwischen lange Wartelisten bestehen. Die Angaben über die Wartezeiten, z. B. für eine Spenderniere in Deutschland, variieren; sie sind in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen und betrugen Anfang 2005 ca. 6-8 Jahre. Viele Patienten versterben während der Wartezeit auf ein neues Organ an ihren schweren Krankheiten. Eine erfolgreiche Organspende erlaubt anderen Menschen mit - unter Umständen jahrelanger - schwerer Krankheit durch Transplantation eine Verbesserung ihrer Lebensqualität und eine - weiterhin begrenzte - Lebenszeitverlängerung.
Argumente gegen Organspende[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
- Unsicherheit in Bezug auf das Hirntod-Konzept hält viele Menschen davon ab, sich als mögliche Organspender zur Verfügung zu stellen. Selbst einige Anästhesisten narkotisieren Hirntote vorsichtshalber vor der Explantation, obwohl die Bundesärztekammer dies für nicht notwendig erklärt.
- Für manche Menschen ist die Organentnahme bei Verstorbenen gleichbedeutend mit einer Verstümmelung des Leichnams und Störung der Totenruhe. In einigen Religionen bzw. Glaubensrichtungen ist die Spende oder der Empfang von Organen nicht gestattet.
Voraussetzungen zur Organspende in Deutschland[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
In Deutschland gilt für eine postmortale Organspende die erweiterte Zustimmungslösung: Der mögliche Spender erklärt sich zu Lebzeiten in einem Organspendeausweis oder einem anderen Schriftdokument mit einer Organspende nach seinem Tod einverstanden oder er lehnt sie ab. Bei Ablehnung darf keine Explantation durchgeführt werden. Liegt kein solches Dokument vor, wird den Angehörigen die Entscheidung für oder gegen Organ- und Gewebeentnahmen überlassen, die diese im Sinne des Verstorbenen treffen sollen.
Hat ein Spender in seinem Organspendeausweis keine ausschließenden Verfügungen getroffen, können nach Feststellung seines Hirntodes theoretisch sämtliche Organe und Gewebe einer weiteren Verwendung zugeführt werden.
Alter des Spenders[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Personen ab dem vollendeten 16. Lebensjahr können laut Transplantationsgesetz (§2 Abs. 2 Satz 3) eigenständig in eine Organspende einwilligen oder die Übertragung der Entscheidung auf Dritte wirksam erklären. Ab dem vollendeten 14. Lebensjahr können Personen nach diesem Gesetz einer Organspende widersprechen.
Es gibt keine Höchstaltersgrenze für Organspender. Entscheidend ist der biologische Zustand der Organe und Gewebe .[3][4]
Eignung der Organe[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Um das Risiko für den Organempfänger möglichst gering zu halten, muss der mögliche Spender auf bestimmte Erkrankungen oder Infektionen vor der Verpflanzung seiner Organe überprüft werden. Er darf nicht an einem metastasierendem Krebsleiden, einer HIV- oder einer anderen aktiven und verbrauchenden Infektion erkrankt gewesen sein. Auch die Creutzfeld-Jacob-Erkrankung oder eine chronische Organfunktionsstörung schließen eine Organspende aus. Bei anderen Vorerkrankungen entscheiden die Transplantationsmediziner im Einzelfall über die Eignung des Organes oder Gewebes.
Voraussetzungen in Österreich[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
In Österreich gilt die Widerspruchsregelung: Solange kein Widerspruch vorliegt oder erfolgt, können unter den gleichen medizinischen Voraussetzungen wie in Deutschland Organe entnommen werden. Wenn der schriftliche Widerspruch nicht zu Lebzeiten bei der entsprechenden Stelle eingereicht wurde, wird man also automatisch zum Organspender - unabhängig der Staatszugehörigkeit, da hier nationales Recht gilt.
Widerspruch muss erfolgen durch Einreichung der dafür vorgesehenen Formulare beim Widerspruchsregister: Gesundheit Österreich GmbH. Hierbei wird unterschieden zwischen Formularen für Erwachsene (ab dem 14. Lebensjahr) und Kindern (bis unter 14 Jahren). Die Eintragung ist auch für nicht-österreichische Staatsbürger möglich und empfehlenswert. Hierbei wird eine Identifikationsnummer verlangt (in der Regel Reisepass Nr.), wobei man aber selbst angehalten ist, das Ablaufdatum im Auge zu behalten, da bei zwischenzeitlichem Ablauf des Reisepasses, der Widerspruch erlischt und erneut eingereicht werden muss. Ebenso erlischt die Widerspruchseintragung automatisch bei Kindern mit Erreichen des 18. Lebensjahres und muss dann ebenfalls erneut eingereicht werden.
Debatte über Entscheidungslösung in Deutschland[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Aufgrund des Mangels an transplantierbaren Organen werden in Deutschland verschiedene Möglichkeiten zur Erhöhung der Spendebereitschaft erwogen. Diskutiert wird dazu seit 2011 eine Änderung hin zur Entscheidungslösung: Jeder Erwachsene soll mindestens einmal mit der Frage nach seiner persönlichen Organspendebereitschaft konfrontiert werden, z.B. im Rahmen des Führerscheinerwerbs oder bei der Ausstellung des Personalausweises. Diese Entscheidung für oder gegen eine Organspende würde - mit der Möglichkeit des Widerrufs - dokumentiert werden. Der Effekt dieser Maßnahme wäre, dass sich alle Bürger zu ihrer Organspendebereitschaft eindeutig äußern müssten. Nach den bisherigen Befragungen wird damit gerechnet, dass die Mehrheit einer Organspende zustimmen würde.
Organmangel aus organisatorischen Gründen?[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Es wurde bislang vermutet, dass das im Vergleich zu anderen Ländern geringere Organspendenaufkommen in Deutschland organisatorischen Versäumnissen geschuldet ist. Krankenhäuser würden vor dem nicht unerheblichen Aufwand einer postmortalen Organspende zurückscheuen.
Der „vertrauliche Zwischenbericht“ eines Forschungsgutachtens, den das Deutsche Krankenhausinstitut (DKI) für die DSO in Zusammenarbeit mit 112 Krankenhäusern erarbeitet hat, weist aber darauf hin, das es etwa 30% „ungenutztes Potential“ für Organspenden in deutschen Kliniken gibt. Davon käme aber ein Großteil nicht als Spender in Frage, da die notwendigen medizinischen und rechtlichen Bedingungen nicht erfüllt wären. Die Zahl der möglichen Organspenden werde sich demnach nicht deutlich erhöhen.[5] Als tatsächliches Hindernis, das einer Organspende entgegensteht, gelten eher pauschal verfasste Patientenverfügungen, die lebensverlängernde Maßnahmen in jedem Fall ausschließen. Es wird dafür plädiert, eine solche Verfügung differenziert zu verfassen: Für den Fall einer akuten Situation (Unfall, Schlaganfall) eine Organspende zu erlauben und die dafür notwendige intensivmedizinische Behandlung in Kauf zu nehmen und für den Fall einer fortschreitenden, tödlichen Erkrankung solche Maßnahmen auszuschließen.[6]
Organisatorischer Ablauf einer postmortalen Organspende in Deutschland[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) organisiert als bundesweite Koordinierungsstelle den Ablauf einer postmortalen Organspende von den Vorbereitungen zur Explantation eines Organspenders über die Transplantation bis zum Transport der Organe.
Zunächst müssen zwei voneinander unabhängige Ärzte den Hirntod beim möglichen Spender feststellen und dokumentieren. Anschließend wird überprüft, ob eine Einwilligung zur Organspende vorliegt. Ist dies der Fall, werden vom Koordinator der behandelnden Klinik Laboruntersuchungen veranlasst, die die Eignung des Hirntoten als Organspender bestätigen. Dabei müssen u.a. die oben genannten Erkrankungen ausgeschlossen werden. Ebenso werden die Blutgruppe und andere Daten erhoben, die von Bedeutung für den größtmöglichen Schutz des Organempfängers sind. Sämtliche Befunde werden an die internationale Organvermittlungsstelle Eurotransplant übermittelt, die in ihrer Datenbank den bzw. die geeigneten Empfänger heraussucht. Ein Transplantationszentrum kooperiert mit der behandelnden Klinik des Organspenders, um dessen Explantation mithilfe eines speziellen Operationsteams durchzuführen und den anschließenden schnellen und fachgerechten Transport der Organe bis zum Organempfänger sicherzustellen.[7]
Organhandel[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Die Vermittlung, der Verkauf und die Transplantation von Organen Lebender gegen Entlohnung ist in vielen Staaten gesetzlich verboten, wie in den Ländern der Europäischen Union und den USA. Aufgrund des stetig wachsenden Bedarfs an Organen sind inzwischen illegale Organmärkte entstanden, auch in Europa.[8] Kriminelle Organisationen vermitteln die oft in großer Armut lebenden und daher nicht unbedingt freiwilligen "Spender" an die meist wohlhabenden potentiellen Organempfänger und verdienen dabei große Summen, während die "Spender" oft nur einen Bruchteil des Geldes erhalten, dabei aber das größte Risiko in Hinblick auf ihre eigene Gesundheit eingehen.
Film[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
- Rama Rau (Regie): Der Organmarkt. Dokumentation. Produktion SWR, Deutschland, 2011, 53 Min. (gezeigt bei arte, Dienstag, 13. September 2011. Bei Arte+7 wird diese und eine weitere Sendung zum Thema noch bis zum 20. September 2011 als Stream wiederholt. Es handelt sich um eine Dokumentation über die Folgen des Fortschritts in der Transplantationsmedizin mit einer weltweit steigenden Nachfrage nach Organen, den Problemen bei der Spendenbereitschaft und dem globalen Organhandel.)
Göttinger Organspendeskandal[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Am Uni-Klinikum Göttingen sollen bis ins Jahr 2012 in mindestens 25 Fällen durch Ärzte Akten so manipuliert worden sein, damit Patienten dort schneller operiert wurden als es ihrem Rang auf der Warteliste zukam. Die Vorwürfe klingen für deutsche Verhältnisse unglaublich: Der frühere Leiter der Transplantationschirurgie am Uni-Klinikum Göttingen soll Krankenakten verändert haben. Er soll entscheidende Laborwerte dahingehend gefälscht haben, dass sie einen schlechteren Gesundheitszustand seiner Patienten belegten und damit diese bei der Organspende bevorzugt wurden. Das heißt also, dass nicht die Organe "erkauft" wurden, sondern dass möglicherweise dafür an einen ( ? ) Arzt Geld geflossen ist, dass er die Patienten "falsch" schwer krank darstellt, um ihnen einen Vorteil auf der Warteliste zu verschaffen.
Spiegelartikel dazu: * Anna-Lena Roth und Simone Utler: "Dafür ist kriminelle Energie nötig". (20. Juli 2012)
Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
- Ulrike Baureithel, Anna Bergmann: Herzloser Tod – Das Dilemma der Organspende. Stuttgart, Klett-Cotta Verlag, 1999, ISBN 3-608-91958-9
- Vera Kalitzkus: Dein Tod, mein Leben. Warum wir Organspenden richtig finden und trotzdem davor zurückschrecken. Suhrkamp Verlag, 2009, ISBN 978-3-518-46114-3
Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
- Bundesverband der Organtransplantierten e.V.
- Deutsche Stiftung Organtransplantation
- eurotransplant.org
- www.transplantation-information.de
- Organspende und Selbstbestimmung. In: Aus Politik und Zeitgeschichte. (Beilage zur Wochenzeitung Das Parlament, 20–21/2011 vom 16. Mai 2011
- [Fakten zur Schattenseite der Organspende: http://www.organosprotection.com]
Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
- ↑ Kalitzkus: Dein Tod, mein Leben. S.41-42
- ↑ Transplantationsgesetz
- ↑ Höchstaltersgrenze für Organspende FAQ auf der Website der BZgA zur Organspende
- ↑ gemäß Alterklassifikation des Berichtes nach § 11 Transplantationsgesetz
- ↑ O. Tolmein: Die Ablehnung hat Gründe. (auch in der FAZ vom 13. 12. 2011), abgerufen am 30. Mai 2012
- ↑ Organspende versus Palliativmedizin? auf: fachinformationen.diakonie-wissen.de, abgerufen am 30. Mai 2012
- ↑ Website der DSO, abgerufen am 10. Dezember 2010
- ↑ Illegaler Organhandel in Europa - Ein Beispiel aus Moldawien. Bericht des Bundesverbandes der Organtransplantierten e. V. (BDO), abgerufen am 15. September 2011