Nebenwirkung

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Als Nebenwirkung (Abkürzung: NW) oder auch unerwünschte Wirkung (UAW) wird eine von Arzneimitteln ausgelöste Reaktion bezeichnet, die neben der beabsichtigten (Haupt-)Wirkung eintreten kann. Einige Nebenwirkungen können in manchen Fällen auch als erwünschte Begleiterscheinung bewertet werden; in der Regel handelt es sich jedoch um unerwünschte Effekte. Die unerwünschten Reaktionen reichen von harmlosen Befindlichkeitsstörungen über problematische Symptome bis hin zu gesundheitsgefährdenden und sogar tödlichen Komplikationen. Medikamente, für die lebensbedrohliche Nebenwirkungen beschrieben sind, dürfen nur unter strenger Indikationsstellung verordnet werden. Unerwünschte Wirkungen werden im Beipackzettel von Medikamenten aufgeführt und beschrieben.

In jedem Fall sollte der Nutzen eines Medikaments höher liegen als die möglichen Nebenwirkungen. Je nach Schwere der Erkrankung müssen Arzt und Patient entscheiden, ob sich das Risiko der Nebenwirkungen mit dem Nutzen des Medikamentes aufwiegen lässt.

Beim Auftreten von Nebenwirkungen ist so schnell wie möglich der behandelnde Arzt zu informieren.

Zulassung garantiert keine absolute Sicherheit[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

In Deutschland müssen neue Medikamente ein vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte durchgeführtes Zulassungsverfahren durchlaufen. Innerhalb dieses Verfahrens wird neben der Wirksamkeit auch die Sicherheit der Neuentwicklung überprüft. Dies geschieht zumeist auf der Grundlage von Studienergebnissen, die die Hersteller liefern. Allerdings sind diese Studien oft unter relativ realitätsfernen Bedingungen zustandegekommen, beispielsweise mit überwiegend jungen Probanden, die nicht wie ältere Patienten mehrere Vorerkrankungen aufweisen. Mittlerweile wurde auch bekannt, dass Pharmahersteller Studien mit ungünstigen Ergebnissen zurückhalten.[1] Deshalb kann eine hundertprozentige Sicherheit nicht durch die Zulassung garantiert werden. Auch ist das Risiko schädlicher Wirkungen bei neu zugelassenen höher als bei altbewährten Präparaten, da Erkenntnisse über Wirkungen bei längerfristiger Anwendung unter Normalbedingungen zum Zeitpunkt der Zulassung nicht vorliegen. Deshalb werden Arzneimittel und Medizinprodukte im Rahmen der Post-Marketing Surveillance weiterhin überwacht und gegebenenfalls auch wieder vom Markt genommen (wie beispielsweise das Schmerzmittel Vioxx).

Unterteilung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Unerwünschte Wirkungen können unterteilt werden in wirkstofftypische, von der zugeführten Menge abhängige oder auf Unverträglichkeit begründetete Nebenwirkungen. Unterschieden werden außerdem leichte, mittlere und schwerwiegende Nebenwirkungen (für letztere wird in klinischen Studien der Begriff Serious Adverse Event verwendet).


Die Art und Stärke von Nebenwirkungen ist unter anderem abhängig von

Bestimmte Wirkstoffe haben ein Potential zur Toleranzentwicklung oder können süchtig machen.

Eine Allergie ist eine unvorhersehbare und mengenunabhängige Wirkung, wie sie nicht nur bei der Anwendung von Arzneimitteln hervorgerufen werden kann, sondern auch bei Kontakt mit natürlich vorkommenden Stoffen.

Abgrenzung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Von eigentlichen Nebenwirkungen abzugrenzen sind

Erwünschte Nebenwirkungen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Nebenwirkungen können zuweilen erwünscht sein. Beispiele:

  • Die antiproliferative (wachstumshemmende) Wirkung von Glucocorticoiden ist bei Patienten mit Psoriasis erwünscht, nicht aber bei Patienten mit einem endogenen Ekzem.
  • Die sedierende Wirkung von Antidepressiva oder Opiaten wird von einem Teil der Patienten als angenehme Beruhigung empfunden, anderen ist dies unangenehm aufgrund der damit einhergehenden Verlangsamung und Müdigkeit.


Deklaration[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Pharmaunternehmen sind verpflichtet, alle ihnen bekannt gewordenen Nebenwirkungen eines Medikaments aufzulisten, die während dessen Anwendung auftreten können. Man beobachtet also eine Gruppe von Arzneimittelanwendern und notiert alle möglichen Komplikationen. Diese werden im Beipackzettel und der Zusammenfassung der Merkmale des Arzneimittels (in Deutschland: Fachinformation]) angegeben. Der Hersteller haftet für alle nicht in diesen Produktinformationen angegebenen Nebenwirkungen.


Beispiele für Nebenwirkungen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]


Auskunft im Notfall[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]